Impfen in der Schwangerschaft
Impfen in der Schwangerschaft ist nicht immer unbedenklich und unter Umständen mit einem gesundheitlichen Risiko für das ungeborene Baby verbunden. Bei bestehendem Kinderwunsch sollten Frauen sich daher rechtzeitig vor einer Schwangerschaft darum kümmern, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen. Wird eine Impfung dennoch notwendig, sollten Frauen generell das Ende des ersten Schwangerschaftsdrittel abwarten und gemeinsam mit dem Arzt den Nutzen einer Impfung und die Risiken abwägen.
Von Impfungen mit Lebendimpfstoffen ist abzuraten
Während der Schwangerschaft verhält sich das Immunsystem einer Frau anders als sonst. Die Bildung von Antikörpern ist herabgesetzt und Krankheitserreger können sich im Körper schneller vermehren. Durch eine Impfung mit Lebendimpfstoffen könnte daher die Gesundheit sowohl des Kindes als auch der Schwangeren gefährdet werden. Bei einem Lebendimpfstoff handelt es sich um einen Impfstoff, der zwar abgeschwächte, aber dennoch lebende Krankheitserreger enthält. Diese können die Zellen des Körpers genauso befallen und sich vermehren wie gewöhnliche Krankheitserreger. Wenn die Erreger über die Plazenta in den Organismus des Ungeborenen gelangen, sind Komplikationen wie Infektionen, Fehlbildungen und Fehlgeburten im frühen Verlauf der Schwangerschaft möglich.
Zu den kritischen Impfungen in der Schwangerschaft gehören:
- Röteln
- Cholera
- Gelbfieber
- Japanische Enzephalitis
- Masern
- Mumps
- Pocken
- Tuberkulose
- Typhus
- Windpocken (Varizellen)
Diese Impfungen, vor allem die Rötelnimpfung, sollten idealerweise mindestens drei Monate vor einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Ist eine Frau jedoch aus irgendeinem Grund kurz vor oder in der Schwangerschaft gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken geimpft worden, stellt dies keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
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Impfung mit Totimpfstoffen - Nutzen und Risiko abwägen
Weniger problematisch als Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind solche mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft. Totimpfstoffe enthalten keine lebenden, sondern abgetötete Erreger (Antigene), die sich im Körper nicht vermehren können. Impfungen mit diesen Impfstoffen in manchen Fällen sinnvoll sein und durchgeführt werden. Dies sollte mit dem behandelnden Arzt abgewogen werden. In manchen Fällen sind sie ratsam, beispielsweise wenn akute Ansteckungsgefahr besteht.
Totimpfstoffe bieten unter anderem Schutz gegen folgende Erkrankungen:
- Diphtherie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Grippe (die Impfung wird für Schwangere empfohlen)
- Hepatitis A und B
- Hirnhautentzündung (Meningokokken-Meningitis)
- Keuchhusten (Pertussis)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Tollwut
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
Impfen bei Kinderwunsch
Bei bestehendem Kinderwunsch ist es ratsam, spätestens drei Monate vor Eintritt einer Schwangerschaft mit dem Impfpass den Arzt aufzusuchen. Denn bei einer Erkrankung der Schwangeren können Viren und andere Krankheitserreger über die Plazenta auf das Kind übertragen werden und schlimmstenfalls zu Fehl-, Tot- oder Frühgeburten führen. Der Impfung gegen Röteln wird hierbei eine besondere Bedeutung zugemessen. Denn falls eine Frau während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt, kann dies bei ihrem ungeborenen Kind zu schweren geistigen Schäden und Fehlbildungen führen.
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