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Alles auf einen Blick

Fliegen mit Baby: Die wichtigsten Checklisten

Baby an Bord? Kein Problem: Wir verraten Ihnen, was Sie beim Fliegen mit Baby beachten müssen. Die wichtigsten Tipps – vom Alter über die Sicherheit bis zu Babynahrung im Handgepäck. Mit unseren Checklisten wird das Fliegen mit Baby entspannt.

Fliegen mit Baby
© GettyImages/encrier

Alle Fluggesellschaften machen das Fliegen mit Baby möglich: Sie verfügen über Wickelplätze in den Waschräumen und Eltern mit Babys dürfen meist am sogenannten "Preboarding" teilnehmen. Das heißt: Sie steigen vor den anderen Passagieren ein und haben genügend Zeit, in Ruhe Ihren Sitzplatz einzunehmen. Damit das Fliegen mit Baby für Eltern und Nachwuchs entspannt funktioniert, sollten Sie möglichst gut vorbereitet sein. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und verraten Ihnen das Wichtigste auf einen Blick.

In diesem Artikel lesen Sie:

Fliegen mit Baby: ab welchem Alter?

Ab wann ein Baby mitfliegen darf, regelt jede Fluggesellschaft in ihren eigenen Bestimmungen. Bei einigen Airlines ist gar kein Mindestalter erforderlich, sondern es wird lediglich die Empfehlung ausgesprochen, das Baby solle mindestens eine Woche alt sein. Andere Fluggesellschaften erlauben das Fliegen mit Baby erst später – zum Beispiel ab dem 15. Lebenstag. Informieren Sie sich vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob Ihr Baby mit an Bord darf.

Unabhängig vom Alter sollten Sie sich selbst vorab überlegen, ob Sie schon bereit sind, eine Reise mit Baby anzutreten und über die Ruhe verfügen, das Fliegen mit Baby stressfrei zu meistern. Sind die Eltern im Flugzeug nervös, überträgt sich das auch auf das Kind.

Kann man mit Säugling fliegen?

Je nach Bestimmungen der Fluggesellschaft ist das Fliegen auch mit einem Säugling möglich – gegebenenfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attests.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) empfiehlt, sich für Flugreisen mit Neugeborenen unter sechs Wochen grünes Licht von der kinderärztlichen Praxis geben zu lassen. Der Grund: Da die Lunge noch nicht vollständig entwickelt ist, sollte ein Neugeborenes bis dahin nur in Ausnahmefällen fliegen.

Kann man mit einem kranken Baby fliegen?

Babys sollten beim Antritt einer Reise fit sein. Eine leichte Schnupfnase ist bei gutem Allgemeinzustand nicht unbedingt ein Grund, die Reise abzusagen. Bei Ohrenschmerzen, Fieber, einer starken Erkältung, Erbrechen und Durchfall kann es jedoch besser sein, darauf zu verzichten. Im Zweifelsfall sollte die kinderärztliche Praxis für den individuellen Fall um Rat gefragt werden.

Besondere Vorsicht ist bei einer Ohrinfektion geboten: Sie kann durch die Druckzustände während der Flugreise zu starken Schmerzen und im schlimmsten Fall zu Verletzungen des Trommelfells führen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. empfiehlt daher eine ärztliche Abklärung der Flugfähigkeit, wenn das Kind zwei Wochen vor der Flugreise eine Ohrinfektion oder -operation hatte.

Hat das Kind eine akute ansteckende Erkrankung wie Windpocken, darf es nicht fliegen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich auch hier, nach überstandenen Erkrankungen die Flugreisetauglichkeit ärztlich bescheinigen zu lassen. Bei Kindern mit chronischen Herz- oder Lungenerkrankungen sollte vorab ebenfalls ärztlicher Rat eingeholt werden.

Wie viel kostet das Fliegen mit Baby?

Die Ticketpreise für Flugreisen mit Baby variieren je nach Fluggesellschaft. Bei manchen Airlines dürfen Babys unter zwei Jahren zum Beispiel auf innerdeutschen Flügen kostenlos mitreisen, auf den restlichen Flugstrecken wird zehn Prozent des regulären Tarifs berechnet. Wie viel das Ticket kostet, ist auch abhängig davon, wo das Kind sitzt – ob auf dem Schoß der Eltern oder auf einem eigenen Platz.

Alle Airlines veröffentlichen auf ihren Internetseiten Informationen zum Thema Fliegen mit Baby, wo Sie die jeweiligen Preisregelungen einsehen können.

Welches Ausweisdokument braucht das Baby zum Fliegen?

Kinder unter zwölf Jahren benötigen für Reisen ins Ausland bereits ab der Geburt einen eigenen Kinderreisepass. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe besitzen nur noch eine maximale Gültigkeit von einem Jahr. Kinderreisepässe, die zuvor ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums können sie verlängert werden. Auch eine Änderung des Fotos, der Größe oder der Augenfarbe sind in diesem Zeitraum möglich.

Das brauchen Sie für den Kinderreisepass-Antrag:

  • biometrisches Passbild des Kindes
  • Geburtsurkunde
  • Anwesenheit aller sorgeberechtigten Personen oder eine Einverständniserklärung/Vollmacht der nicht anwesenden, sorgeberechtigten Person
  • Sorgerechtnachweis, wenn es nur eine sorgeberechtigte Person gibt
  • Ausweise der Personen, die den Antrag stellen
  • Anwesenheit des Kindes bei der Antragstellung
  • Fingerabdrücke werden nicht benötigt, da Kinderreisepässe keinen Datenchip enthalten.

Welche Unterlagen genau erforderlich sind, erfahren Sie auch noch einmal bei Ihrer Behörde. Dort können Sie entsprechende Vorlagen ausfüllen, ausdrucken und zur Antragstellung mitnehmen. Der Kinderreisepass wird Ihnen sofort vor Ort ausgestellt. Er kostet 13 Euro, bei einer Verlängerung fallen Kosten in Höhe von sechs Euro an.

In einigen Ländern wird zur Einreise zusätzlich zum Kinderreisepass ein Visum benötigt. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig beim Auswärtigen Amt, damit Sie das Visum noch vor Reiseantritt erhalten.

Wo sitzt ein Baby im Flugzeug?

Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Für Kinder ab zwei Jahren ist ein eigener Sitzplatz im Flugzeug Pflicht. Folgende Sitzmöglichkeiten gibt es:

  • Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern: Nach den Beförderungsrichtlinien für Passagierflugzeuge in der Europäischen Union werden Babys auf dem Schoß ihrer Eltern transportiert. Beim Aufleuchten der Anschnallzeichen müssen sie dort mit einem sogenannten Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert werden, der am Gurt des Elternteils befestigt ist. Mittels Schlaufengurt darf ein Kind pro Erwachsenem mitfliegen. Ist ein weiteres Baby dabei, muss dieses auf einem eigenen Sitzplatz in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden.

  • Eigener Sitzplatz ab zwei Jahren: Ab zwei Jahren muss für das Kind ein eigener Platz gebucht werden. Auf Wunsch können Eltern auch für unter zweijährige Kinder einen Sitzplatz buchen und das Kind dort mit einem Kinderrückhaltesystem in einer Babyschale oder einem Autokindersitz sichern. Dies sollte vorab mit der Fluggesellschaft abgesprochen werden.

  • Babykörbchen: Bei Mittel- oder Langstreckenflügen wird Familien oft ein besonderer Platz in der ersten Sitzreihe angeboten: Hier kann ein Babykörbchen, auch Bassinet genannt, vor den Sitzplätzen der Eltern in einer Zwischenwand eingehängt werden; kleine Kinder können darin wie in einem Bett liegen und schlafen. Achtung: Die Anzahl der Bettchen ist begrenzt und sie müssen vorab reserviert werden.

Ist das Fliegen mit Baby gefährlich?

Grundsätzlich gilt das Fliegen als sichere Reiseart. Beim Fliegen mit Baby sollten folgende Besonderheiten beachtet werden:

  • Sicherung: Die Anschnallweise von Babys beim Fliegen wird kontrovers diskutiert. Denn: Das Baby wird durch den Schlaufengurt zwar auf dem Schoß der Eltern festgehalten, im Ernstfall verwandelt es sich allerdings in ihren Airbag und kann dadurch schwere Verletzungen davontragen. Um das Fliegen mit Baby möglichst sicher zu gestalten, empfiehlt der TÜV Rheinland, das Kind in einem Autokindersitz mitfliegen zu lassen. Hierfür müssen Sie einen eigenen, kostenpflichtigen Sitzplatz für Ihr Baby buchen. Der TÜV kennzeichnet flugzeugtaugliche Modelle mit dem Hinweis "For use in aircraft". Da Flugzeuggurte auf Erwachsene ausgerichtet sind, empfiehlt es sich, Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,25 Meter (also etwa bis zum sechsten Lebensjahr) mit einem zusätzlichen Rückhaltesystem zu sichern.

  • Platzwahl: Kinder dürfen keine Plätze am Notausgang belegen. Aus Sicherheitsgründen darf bei einigen Flugzeugtypen auch nur ein Kind pro Sitzreihe Platz nehmen – je nachdem, wie die Sauerstoffmasken verteilt sind.

  • Strahlenbelastung: Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt an, dass bei Gelegenheitsfliegern die zusätzliche Strahlenbelastung im Flugzeug für Erwachsene, fliegende Schwangere und Kleinkinder sehr gering und das Fliegen mit Baby deshalb gesundheitlich unbedenklich ist.

  • Druckausgleich: Besonders beim Landeanflug haben viele Passagiere mit Druck auf den Ohren zu kämpfen. Für gesunde Menschen ist das ungefährlich, sie können für einen Druckausgleich sorgen. Babys haben zwar keine Möglichkeiten zum Druckausgleich, doch Sie können Ihr Kind dabei unterstützen: Schnuller, Stillen oder Fläschchen erleichtern den Druckausgleich. Außerdem sollten Babys bei Start und Landung nicht schlafen. Auch Nasentropfen können hilfreich sein; solche mit Kochsalzlösung unterstützen außerdem dabei, die Schleimhäute feucht zu halten.

Welche Sicherheitsbestimmungen gelten beim Fliegen mit Baby?

Damit Sie die Sicherheitskontrolle entspannt meistern, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Ablauf der Sicherheitskontrolle: Wenn Sie mit Baby fliegen, dürfen Sie Ihr Kind bei der Sicherheitskontrolle durch den Metalldetektor oder den Ganzkörperscanner tragen und werden im Anschluss abgetastet. Schlafende Kleinkinder müssen nicht geweckt werden, allerdings dürfen sie nicht in der Trage oder im Kinderwagen bleiben. Letzterer wird zusammengeklappt und gemeinsam mit Ihrem Handgepäck durchleuchtet.

  • Babynahrung an Bord: Babynahrung dürfen Sie in Ihrem Handgepäck mitnehmen. Dazu gehören: geeignetes Wasser, das sich in einer Babyflasche befinden muss, Sojamilch für Babys, Milchpulver, Muttermilch oder spezielle Kuhmilch für Babys sowie Babybrei in Gläschen oder Quetschbeuteln. Es kann vorkommen, dass Sie bei der Sicherheitskontrolle dazu aufgefordert werden, die Flüssigkeiten für Ihr Baby zu probieren.

Informieren Sie sich vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, ob an Bord Babynahrung vorhanden ist: Oft befindet sich dort ein begrenzter Vorrat sowie ausreichend Wasser für die Zubereitung, sodass Sie nach der Sicherheitskontrolle kein Wasser kaufen müssen.

Welche Gepäckregelungen gibt es für das Fliegen mit Baby?

Wer mit Baby verreist, hat meist viel dabei. In der Regel ist das aber trotzdem kein Problem:

  • Mitnahme von Kinderwagen und Buggy: Der Transport dieser Babyausstattung ist meist kostenlos möglich. Bei einigen Airlines gibt es allerdings Beschränkungen: Es kann vorkommen, dass Sie maximal zwei Gegenstände ohne Aufpreis als Gepäck aufgeben dürfen. Informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Fluglinie. Bei den meisten Airlines dürfen Sie den Kinderwagen bis zum Einsteigen behalten und bekommen ihn bei der Ankunft direkt am Flugzeug wieder. Beachten Sie allerdings, dass dieser Service nicht an allen Flughäfen möglich ist. Spezielle Reisebuggys, die sich zusammenklappen und in einer Tasche verpacken lassen, dürfen bei vielen Airlines als Handgepäck mit an Bord. Jede Airline behält sich außerdem vor, bei starker Auslastung größeres Handgepäck statt in der Kabine im Gepäckraum zu transportieren.

  • Freigepäckmengen für das Fliegen mit Baby: In puncto Freigepäck hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Regelungen. Die Spanne des Erlaubten reicht von keinem weiteren Freigepäckstück für Ihr Baby bis zu einem zusätzlichen Koffer von 23 Kilogramm. Im Allgemeinen wird zwischen aufzugebendem Gepäck und Handgepäck unterschieden. Auch der gebuchte Tarif spielt hierbei eine Rolle.

Fliegen mit Baby: der letzte Check vor der Reise

Bevor Sie Ihren Urlaub mit Baby antreten, verschaffen Sie sich am besten noch einmal einen Überblick, ob Sie an alles gedacht haben:

  • Dokumente: Besitzt Ihr Baby einen gültigen Ausweis/Pass?

  • Gesundheit: Ist Ihr Baby gesundheitlich fit, hat die Kinderarztpraxis gegebenfalls die Flugtauglichkeit bescheinigt und ist der Impfschutz ausreichend?

  • Sitzplatz: Haben Sie für längere Flüge einen Platz in der ersten Reihe und ein Babybettchen zum Einhaken in der Wand reserviert? Wenn Ihr Kind in einem Kindersitz reisen soll: Haben Sie einen eigenen Sitzplatz gebucht, die Fluggesellschaft informiert und geprüft, ob der Sitz die Voraussetzungen für eine Mitnahme erfüllt?

  • Gepäck: Haben Sie sich bei der Fluggesellschaft über die Freigepäckmengen informiert? Wissen Sie, ob Sie den Kinderwagen an Abreise- und Ankunftsort bis zum Flugzeug mitnehmen dürfen?

  • Handgepäck: Haben Sie für Ihr Baby alles dabei, was es braucht? Babynahrung, Windeln, Schnuller, Wechselkleidung, Decke?

  • Mahlzeiten: Braucht Ihr Kind an Bord eine eigene Mahlzeit? Wenn ja, haben Sie vorab bei der Airline ein geeignetes Kindermenü gebucht?

  • Ablenkung: Ob Spielzeug oder Bücher – haben Sie an Beschäftigungsmöglichkeiten gedacht, um Ihr Baby beim Fliegen abzulenken?

Beiträge im Forum "Geburtstermin November/Dezember 2017"
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