Umweltgifte während der Schwangerschaft
Ein Umweltgift wie Lösungsmittel ist in einigen Alltagsgegenständen enthalten und kann eine Schwangerschaft belasten
(Foto: BananaStock)
Während einer Schwangerschaft passt sich nicht nur der Körper an die Veränderungen an, auch die werdenden Eltern müssen ihre Lebensgewohnheiten auf die Schwangerschaft einstellen. Alkohol und Tabak sollten von Schwangeren nicht konsumiert werden. Der Partner sollte ebenfalls das Rauchen in Gegenwart der Schwangeren einstellen. Im Alltag und in einigen Berufen können Schwangere mit Schadstoffen, so genannten Umweltgiften, in Berührung kommen, welche eine schädigende Wirkung auf den Fötus haben können. Die Entwicklung des Ungeborenen ist zwischen der vierten und achten Schwangerschaftswoche am empfindlichsten. Daher sollten Frauen vor allem im ersten Trimester, also in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft, darauf achten, sich nicht über einen längeren Zeitraum regelmäßig bestimmten Schadstoffen auszusetzen.
Umweltgifte in Farben und Putzmitteln
Schutz vor Ungeziefer mit Umweltgiften
In der Chemieindustrie kommen Umweltgifte zum Einsatz
Umweltgifte vermeiden - zu Hause und am Arbeitsplatz
Umweltgifte in Farben und Putzmitteln
In alltäglichen Gebrauchgegenständen wie Desinfektions- und Holzschutzmitteln sowie in Klebstoff und Polituren sind häufig Lösungsmittel enthalten. Farben, Lacke und Latexfarben sind zum Großteil ebenfalls mit Lösungsmitteln versetzt. In hoher Dosis können Lösungsmittel die Fehlgeburtenrate erhöhen. Auf umfassende Renovierungsarbeiten sollten Schwangere daher verzichten. Wenn das zukünftige Kinderzimmer hergerichtet werden muss, sollten Partner oder Freunde das Streichen übernehmen und die Räume gut gelüftet werden.
Gerade bei Gebrauchsgegenständen gilt: Die Menge bestimmt, ob enthaltene Umweltgifte die Gesundheit gefährden können oder nicht. Beschäftigte in einem Nagelstudio sind beispielsweise täglich und somit wesentlich häufiger als andere Personen Lösungsmitteldämpfen ausgesetzt und sollten zumindest während des ersten Trimesters eine Pause von der Arbeit einlegen.
Der im häuslichen Alltag übliche Gebrauch von Putzmitteln ist in der Regel nicht gefährlich für das Ungeborene. Wenn die Räumlichkeiten zusätzlich regelmäßig gelüftet werden und Schwangere auf den übermäßigen Gebrauch von Raum- und Haarsprays verzichten, besteht keine Gefahr durch diese Stoffe.
Schutz vor Ungeziefer mit Umweltgiften
In der Landwirtschaft werden Umweltgifte wie Insekten- und Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt, um Feld und Ernte vor Ungeziefer zu schützen. Menschen, die auf dem Land leben oder in solchen Betrieben arbeiten, sind möglicherweise einer erhöhten Konzentration an Pestiziden ausgesetzt. Diese Substanzen können sich negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken.
Während der Schwangerschaft sollten Paare darauf verzichten, oft Insektensprays zu verwenden, sondern stattdessen sollten Geräte benutzt werden, die mit Ultraschall statt Chemikalien funktionieren.
Viele Obst- und Gemüsesorten sind mit Insektenschutzmitteln behandelt, deshalb sollten Früchte vor dem Verzehr gut gewaschen oder geschält werden. Wichtig ist, sich vor dem Verzehr auch die Hände zu waschen, da die Chemikalien an den Händen haften bleiben können.
In der Chemieindustrie kommen Umweltgifte zum Einsatz
Schwermetalle wie Kadmium, Quecksilber und Blei sind Umweltgifte und können auf unterschiedliche Art und Weise in den menschlichen Organismus gelangen und dort verschiedene Schäden anrichten. In der Vergangenheit gab es einige Fälle, in denen beispielsweise Produkte in den Handel gelangten, welche mit quecksilberhaltigen Fungiziden behandelt worden waren und die daher eine besonders hohe Konzentration dieses Schwermetalls aufwiesen.
Nahrungsmittel wie beispielsweise Leber oder Schellfisch können einen erhöhten Gehalt an Kadmium aufweisen, ebenso Zigaretten. Kadmium gelangt über das Fruchtwasser in den Organismus des Fötus und kann bei hoher Konzentration Wachstumsschäden verursachen. Daher sollten Schwangere vor Allem in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft auf diese Nahrungsmittel und Zigaretten generell verzichten.
Quecksilber wird zum Beispiel in Zahnarztpraxen verarbeitet. Zahnfüllungen aus Amalgam, die eine bestimmte Menge Quecksilber freisetzen, sind nicht gesundheitsschädigend. Die Menge, die selbst von mehreren Amalgamfüllungen freigesetzt wird, liegt unter dem Durchschnitt dessen, was durch Nahrung und Atemluft an Quecksilber aufgenommen wird. Müssen Zahnfüllungen erneuert oder neu eingefügt werden, steigt die Quecksilberbelastung im Körper für kurze Zeit stark an und sinkt anschließend wieder auf normales Niveau. Diese kurzzeitig hohe Belastung kann nur für den Fötus gefährlich sein, für den mütterlichen Organismus besteht keine Gefahr. Daher sollten die Zähne möglichst vor einer Schwangerschaft kontrolliert werden.
Quecksilber kann jedoch auch durch Industrieabfälle in Gewässer gelangen und sich so in Fisch anreichern. Durch das Essen von Fisch kann es in den mütterlichen Organismus gelangen. Der Organismus des Fötus ist empfindlicher als der der Mutter und reagiert mit Fehlbildungen auf einen erhöhten Gehalt an Quecksilber. Schwangere, die nur ein bis zwei Mal pro Woche Fisch zu sich nehmen und auf Raubfisch wie Makrele oder Barsch verzichten, gehen damit jedoch kein Risiko ein.
Das Schwermetall Blei kann über alte Bleiwasserrohre oder Autoabgase in den menschlichen Organismus gelangen. Ist der mütterliche Organismus hoch mit Blei belastet, kann dies bei dem Ungeborenen zu Fehlbildungen führen. Fehlgeburten treten ebenfalls häufiger auf. Wenn bekannt ist, dass das Nutzwasser durch alte Beiwasserrohre fließt, empfiehlt es sich, für den Zeitraum der Schwangerschaft Mineralwasser für das Zähneputzen und Kochen zu verwenden, da der Bleigehalt im Leitungswasser nicht durch abkochen verringert werden kann.
Umweltgifte vermeiden - zu Hause und am Arbeitsplatz
Umweltgifte wie Alkohol und Nikotin sollten während der gesamten Schwangerschaft gemieden werden. Wissenschaftliche Studien haben erwiesen, dass Tabakkonsum die Gesundheit des Säuglings maßgeblich beeinflusst und das Risiko des plötzlichen Kindstods erhöht. Beim Kauf von Putzmitteln, Farben und Ähnlichem sollten Schwangere darauf achten, lösungsmittelfreie Produkte zu kaufen. Lebensmittel sollten vor dem Verzehr gut gewaschen werden. Auf bestimmte Lebensmittel, die eine höhere Schadstoffbelastung aufweisen können, wie zum Beispiel Fisch oder Leber, sollten schwangere Frauen verzichten.
Schwangere und stillende Frauen, die an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig mit Umweltgiften wie Lacken, Latexfarben oder Desinfektionsmitteln in Berührung kommen, sollten eine Beurteilung zur Schadstoffbelastung durchführen lassen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer solchen Beurteilung verpflichtet.
Nach Paragraph 2 des Mutterschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflicht, werdenden und stillenden Müttern einen Arbeitsplatz zu ermöglichen, an dem weder Mutter noch Kind gesundheitlichen Schaden nehmen können. Sobald dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist, muss er für eine eventuelle Umgestaltung des Arbeitsplatzes sorgen.
Weitere Hinweise zur Arbeit mit chemischen Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Mutterschutzrichtlinienverordnung:
§ 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Der Arbeitgeber muss rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren, die Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 dieser Verordnung gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz bleiben unberührt.
- Zweck der Beurteilung ist es,
- alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und
- die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.
- Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dieser Verordnung in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für Familie, Senioren und Jugend: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.schwanger-info.de.
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Quellen:
Deans, A.: Die Schwangerschaftsbibel, Südwest Verlag, München 2007
Holzgreve, B.: 300 Fragen zur Schwangerschaft, Gräfe & Unzer, München 2003
Online-Informationen: Bundesgesetzblatt: Mutterschutzrichtlinienverordnung, 15.04. 1997
Online-Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mutterschutzgesetz, http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: http://www.schwanger-info.de/1100.0.html (Stand August 2008)
Online-Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte (Stand Juni 2008)
Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin 2007
Sadler, T.W.: Medizinische Embryologie. Thieme, Stuttgart 2003
Autor: Sarah Liebigt
Letzte Änderung am: 25.05.2009
