Mutterschaftsrichtlinien
Mutterschaftsrichtlinien sind Richtlinien, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen herausgegeben wurden. Sie regeln die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
Erstmals 1985 erstellt und mehrmals aktualisiert, legen die Mutterschaftsrichtlinien die Schwangerenvorsorge als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen fest.
Mutterschaftsrichtlinien – Feststellen der Schwangerschaft
Im Rahmen der Feststellung der Schwangerschaft regeln die Mutterschaftsrichtlinien die ärztlichen Untersuchungen, zu denen beispielsweise gynäkologische Untersuchungen zählen. Hierzu zählt die Feststellung des sogenannten Fundusstandes, der in den jeweiligen Schwangerschaftswochen die Lage der Gebärmutter beschreibt. Auch die Kindslage wird kontrolliert. Weiterhin werden Blutdruck und Körpergewicht gemessen, Urin und Blut untersucht und Ultraschalldiagnostik durchgeführt. Auch sollte eine Untersuchung bezüglich Schwangerschaftsdiabetes erfolgen (Glukosetoleranztest).
Der Arzt berät die Schwangere bezüglich Impfungen und allgemeiner und spezieller Risiken. Er gibt Hinweise auf Alkohol-, Drogen-, Nikotin- oder Medikamentenmissbrauch, gibt Ernährungsratschläge und zeigt Möglichkeiten der Nahrungsergänzung, beispielsweise mittels Jodzufuhr auf. Untersuchungen werden alle vier Wochen empfohlen, während der letzten beiden Schwangerschaftsmonate alle zwei Wochen.
Mutterschaftsrichtlinien: Was ist eine Risikoschwangerschaft?
Durch die Mutterschaftsrichtlinien wird eine Risikoschwangerschaft als eine Schwangerschaft bezeichnet, bei der eine Gefährdung der Mutter oder des ungeborenen Kindes besteht. Eine solche liegt in Deutschland bei etwa 30 Prozent aller Schwangerschaften vor. Dies kann viele Gründe haben: Übergewicht der Schwangeren, Vorerkrankungen, vorheriger Früh- oder Totgeburten oder eine schwierige Endlage des Kindes vor der Geburt.
Die Geburt nach einer Risikoschwangerschaft wird Risikogeburt genannt. Hier legen die Mutterschaftsrichtlinien eine intensivere Betreuung von Seiten der Ärzte und der Hebammen fest.
Mutterschaftsrichtlinien und serologische Untersuchungen
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden diverse serologische Untersuchungen durchgeführt. Hierzu zählt die Abklärung von Infektionskrankheiten wie Röteln, Syphilis und Hepatitis B. Außerdem kann auf HIV oder Toxoplasmose bei Hinweisen untersucht werden.
Auch die Blutgruppe und der Rhesusfaktor können bei diesen serologischen Untersuchungen eine Rolle spielen. Manchmal erfolgt auch ein Antikörpersuchtest.
Mutterschaftsrichtlinien nach der Geburt
Mutterschaftsrichtlinien regeln auch nach der Geburt verschiedene Untersuchungen. Dies kann auch bei Fehl- oder Totgeburten der Fall sein. Hierzu zählen blutgruppenserologische Untersuchungen, um bei einer erneuten Schwangerschaft bessere Betreuung gewährleisten zu können. Bis etwa acht Wochen nach der Geburt werden Untersuchungen und Beratung der Wöchnerinnen durch die Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Die Verordnung von Arzneimitteln, Verbandszeug und weiteren Heilmitteln und die Ausstellung des Mutterpasses ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.
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