Beleghebamme
Beleghebammen betreuen Schwangere bei der Geburt in einem Krankenhaus. Sie sind häufig freiberuflich tätig und haben mit einer oder mehreren (Geburts-)Kliniken einen Belegvertrag abgeschlossen.
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Es ist auch möglich, dass Beleghebammen in einem Krankenhaus angestellt sind. Der größte Unterschied innerhalb dieses Belegsystems besteht in der individuellen Betreuung: So betreuen freiberufliche Beleghebammen die Frauen meist bereits in der Schwangerschaft, während der Geburt und übernehmen auch die Nachsorge im Wochenbett. Die Schwangere wird dann in der Regel auch in dem Krankenhaus entbinden, mit dem "ihre" Hebamme einen Belegvertrag abgeschlossen hat.
Individuelle Betreuung durch eine freiberufliche Beleghebamme
Die freiberuflich tätige Beleghebamme schließt mit einem oder mehreren Krankenhäusern einen Vertrag ab. Sie darf dann in den jeweiligen Krankenhäusern die Geburten "ihrer" Schwangeren betreuen. Das hat für die Schwangere den entscheidenden Vorteil, dass sie sicher sein kann, während der Geburt von der ihr vertrauten Hebamme betreut zu werden. Sie weiß also eine Hebamme an ihrer Seite, die sie schon während der Schwangerschaftsvorsorge kennengelernt hat. Gemeinsam haben sie schon darüber gesprochen, wie sich die Schwangere die Geburt vorstellt. Die Beleghebamme wird im Rahmen der medizinischen Möglichkeiten diese Wünsche berücksichtigen.
Betreuung durch eine am Krankenhaus angestellte Beleghebamme
Im Krankenhaus angestellte Beleghebammen arbeiten im Schichtdienst. Kommt eine Schwangere zur Entbindung ins Krankenhaus, wird die Hebamme, die gerade Dienst hat, die Frau während der Entbindung betreuen. In der Regel hat man also nicht die Möglichkeit, sich eine Beleghebamme "auszusuchen". Es gibt aber auch Krankenhäuser, in denen es möglich ist, sich bereits vor der Geburt auf eine Beleghebamme festzulegen.
Betreuung durch Beleghebammen in Praxisgemeinschaft
Immer häufiger schließen sich Hebammen zu Praxisgemeinschaften zusammen. Die Betreuung kann dann durch mehrere Hebammen erfolgen. Praxisgemeinschaften von Beleghebammen sind an einer oder mehreren Kliniken tätig. Die Praxisgemeinschaft hat wiederum mit dem Krankenhaus einen Vertrag, die Beleghebammen sind also nicht am Krankenhaus angestellt. Hebammen in einer Praxisgemeinschaft können sich auch gegenseitig vertreten. Vorteilhaft ist das, wenn zum Beispiel zwei Geburten zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
Betreuung durch die Beleghebamme vor der Geburt
Freiberufliche Beleghebammen bieten bereits vor der Geburt eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsvorbereitung an. In Deutschland haben Frauen ab Feststellung der Schwangerschaft einen Anspruch auf Hilfe durch eine Hebamme. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Leistungen, die im Hebammenvergütungsvertrag geregelt sind. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind vom jeweiligen Vertrag abhängig.
Betreuung durch die Beleghebamme während der Geburt
In Deutschland muss bei Geburten eine Hebamme anwesend sein. Bei natürlichen Geburten ohne Komplikationen in einem Krankenhaus kommen Arzt oder Ärztin oft erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzu. Die Betreuung durch die Beleghebamme im Krankenhaus geht auch nach der Geburt weiter.
Nach der Geburt
Beleghebammen stehen den Frauen in der Regel auch nach der Geburt als Unterstützung zur Verfügung. Sie betreuen die Wöchnerin während der ersten Tage mit dem Neugeborenen, helfen beim Stillen, zeigen bei Bedarf, wie man Babys wäscht, pflegt und wickelt. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus übernehmen Nachsorgehebammen die Unterstützung der jungen Mutter bis zu acht Wochen nach der Geburt. Häufig handelt sich dabei um die gleiche (freiberuflich tätige) Hebamme, die bereits während der Schwangerschaft und Geburt an der Seite der Frau stand.
Kosten für eine Beleghebamme
Die Kosten für Hebammen zur Geburtsbegleitung werden in Deutschland von den gesetzlichen und von einigen privaten Krankenkassen übernommen. Bei der Schwangerschaftsvor- und nachsorge unterscheiden sich die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen teils erheblich. So übernehmen private Krankenversicherungen oft nur einen kleinen Teil der entstandenen Kosten. Einige Privatversicherer zahlen für Vor- und Nachsorge durch Hebammen nichts. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse nach der Kostenübernahme zu erkundigen.
Rufbereitschaft von freiberuflichen Beleghebammen
Freiberufliche Beleghebammen vereinbaren mit "ihrer" Schwangeren in den Wochen um den errechneten Geburtstermin eine Rufbereitschaft. Das bedeutet, dass die Beleghebamme zu jeder Tages- und Nachtzeit ins Krankenhaus gerufen werden kann, um der schwangeren Frau bei der Geburt beizustehen. Die Kosten dieser Rufbereitschaft werden nicht von allen, aber vielen, gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es ist daher ratsam, sich bereits im Vorfeld zu informieren, ob die eigene Krankenversicherung die Kosten der Rufbereitschaft für die Beleghebamme übernimmt.
Freiberufliche Hebammen unter Kostendruck
Viele bislang freiberuflich tätige Hebammen wechseln momentan in Festanstellungen oder geben ihren Beruf auf, da sie die gestiegenen Kosten ihrer Haftpflichtversicherung nicht mehr tragen können. Das hat zur Folge, dass Frauen immer häufiger keine Hebamme finden, die sie betreuen können.
Eine vom Deutschen Hebammen-Verband empfohlene Online-Hebammen-Suche finden Sie hier.
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