Vorsorgeuntersuchung U1
Bei dieser Untersuchung geht es in erster Linie darum, lebensbedrohliche Zustände und Schäden des Kindes zu erkennen, damit gegebenenfalls sofort Maßnahmen ergriffen werden können.
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Die U1 ist die Neugeborenen-Erstuntersuchung und wird normalerweise direkt nach der Geburt von einem anwesenden Kinderarzt, der Hebamme oder dem entbindenden Gynäkologen durchgeführt. Das Neugeborene wird gewogen, gemessen, begutachtet und die lebenswichtigen Funktionen überprüft. Ein wichtiges Instrument dafür ist der so genannte APGAR-Index, mit dem der Vitalitätszustand des Babys festgestellt wird.
APGAR-Index
Der APGAR-Index wurde 1953 von einer amerikanischen Ärztin namens Virginia Apgar erstmalig vorgestellt. Zusätzlich kann APGAR für die fünf Kriterien stehen, die beurteilt werden:
- Hautfarbe (Aussehen)
- Herzfrequenz (Puls)
- Grundtonus (Spannungszustand der Muskulatur)
- Atmung
- Reflexverhalten
Für jedes Kriterium werden zwischen null und zwei Punkte vergeben. Der Wert wird eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt bestimmt:
Kriterium | 0 Punkte | 1 Punkt | 2 Punkte |
Hautfarbe | blau oder weiß | Stamm blau, Extremitäten rosig | rosig |
Herzfrequenz | keine | geringer als 100/min | höher als 100/min |
Absaugreflexe | keine | Grimassen | Niesen,Husten |
Atmung | keine | unregelmäßig | regelmäßig |
Muskelspannung | schlaff | träge Beugebewegungen | kräftige Bewegungen |
Der Gesamtwert kann also maximal zehn Punkte betragen. Diesen Höchstwert erreichen auch fast alle Kinder nach zehn Minuten. Zusätzlich wird aus der durchtrennten Nabelschnur etwas Blut entnommen und der pH-Wert überprüft. Dieser gibt Auskunft über die Sauerstoffversorgung des Kindes während der Geburt. Zusätzlich wird das verschluckte Fruchtwasser abgesaugt und dabei überprüft, ob Nase und Speiseröhre frei durchgängig sind. Der Arzt oder die Hebamme wird mit den Eltern besprechen, dass in den folgenden drei Tagen eine Blutuntersuchung durchgeführt wird, um bestimmte Stoffwechselerkrankungen frühzeitig zu erkennen.
Bei der U1 erhält das Neugeborene außerdem Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, welche eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen. Vitamin K wird in der Regel jeweils bei den ersten drei Vorsorgeuntersuchungen gegeben.