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Ambulante Geburt

Nach der ambulanten Geburt: Mutter und Kind werden von einer Hebamme betreut

Nach der ambulanten Geburt: Mutter und Kind werden von einer Hebamme betreut
(Foto: BananaStock)

Ambulante Geburt bedeutet, dass die Mutter gemeinsam mit ihrem neugeborenen Kind die Entbindungsklinik oder das Geburtshaus spätestens 24 Stunden nach der Entbindung verlässt. Im Vergleich dazu bleiben Mutter und Kind bei der stationären Geburt noch zur Erholung, Pflege oder für weitere Untersuchungen im Krankenhaus. Wichtige Voraussetzung eines ambulanten Aufenthalts ist: Während der Geburt kam es zu keinen nennenswerten Komplikationen und der Mutter sowie dem Baby geht es gut.

Frauen entscheiden sich für eine ambulante Geburt in der Regel deshalb, weil sie einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden und schnell wieder nach Hause zurückkehren möchten, da sie sich dort wohler und besser aufgehoben fühlen.


Vorbereitung auf eine ambulante Geburt
Wie gestaltet sich die Betreuung nach einer ambulanten Geburt?

Vorbereitung auf eine ambulante Geburt

Da sich die Mutter in den ersten Tagen nach der Entbindung erholen sollte und sich die Familie erst an ein neues Mitglied gewöhnen muss, ist es ratsam, bereits vor dem Geburtstermin zu klären, wer sich in diesen Tagen um die Alltagsabläufe kümmern wird. Es ist denkbar, dass Freunde und Verwandte den Haushalt besorgen oder ältere Geschwister und Haustiere betreuen.

Falls die Mutter auf diese Weise nicht entlastet werden kann, ist es möglich eine Haushaltshilfe einzustellen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn bereits ältere Geschwister vorhanden sind, der Partner sich nicht von der Arbeit frei nehmen kann oder die Frau alleinstehend ist. Ob und wie lange die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden, sollte rechtzeitig mit der Krankenversicherung abgesprochen werden.


Wie gestaltet sich die Betreuung nach einer ambulanten Geburt?

Wenn Frauen ambulant entbinden möchten, ist es anzuraten, sich schon während der Zeit der Schwangerschaft von einer Hebamme betreuen zu lassen. Diese kann die Frau während der Geburt begleiten und übernimmt nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus auch die Betreuung des Wochenbetts.

Bereits im Krankenhaus wird von der Hebamme oder vom Arzt die erste Untersuchung (U1) des Neugeborenen durchgeführt. Das Screening auf Stoffwechselerkrankungen findet zwischen der 48. und 72. Lebensstunde des Babys statt. Die Mutter muss mit dem Kind daher zu diesem Zweck noch einmal in das Krankenhaus zurück fahren. Alternativ kann die Hebamme die Blutabnahme durchführen und in das Labor schicken. Zwischen dem vierten und dem zehnten Lebenstag des Babys wird die zweite Untersuchung (U2) erforderlich. Sie kann beim Kinderarzt durchgeführt werden.



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Quellen:
Geist, C. et al.: Hebammenkunde. Hippokrates, Stuttgart 2007
Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): http://www.familienplanung.de (Stand: September 2009)

 

Autor: Jessica Schmid 
Letzte Änderung am: 25.01.2012
 
 
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