Schwangerschaftsvorsorge: Was wird wann durchgeführt?
Vorsorgeuntersuchungen haben in der Schwangerschaft eine besondere Bedeutung: Sind Mutter und Kind gesund, entwickelt sich das Baby gut? Auch über mögliche Komplikationen lassen sich dank der Befunde Aussagen treffen.
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- © GettyImages/Dean Mitchell
Artikelinhalte auf einen Blick:
- Gesetzlicher Anspruch
- Was wird gemacht?
- Zeitpunkt der Untersuchungen
- Erstuntersuchung
- Reguläre Untersuchungen
- Zusätzliche Untersuchungen
- Hebamme oder Ärztin*Arzt?
Gesetzlicher Anspruch auf Schwangerschaftsvorsorge
Jede Schwangere in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Vorsorge und Betreuung. Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen von ihrem Arbeitgeber für die Dauer dieser Untersuchungen inklusive Anfahrtswege ohne Verdienstausfall freigestellt werden.
Grundlage aller Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge sind die Mutterschaftsrichtilinien. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Die in den Mutterschaftsrichtlinien aufgeführten Leistungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Was wird bei der Schwangerschaftsvorsorge gemacht?
Die Untersuchungen in der Schwangerschaft dienen dazu, die Entwicklung des Babys zu dokumentieren, die Gesundheit der Schwangeren zu kontrollieren und mögliche Komplikationen rechtzeitig zu erkennen. Risikoschwangerschaften sollen möglichst frühzeitig erkannt und betreut werden.
Zu den Untersuchungen gehören die Ultraschalluntersuchungen sowie regelmäßige Blut- und Urinuntersuchungen. Außerdem werden der Stand der Gebärmutter und die Lage des Kindes sowie die kindlichen Herzaktionen bei jeder Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft kontrolliert.
Aber auch Beratung ist Teil der Schwangerschaftsvorsorge. So informieren Ärztin*Arzt oder Hebamme über gesundheitsbewusstes Verhalten, Ernährung oder Lebensstil und beantworten Fragen der Schwangeren.
Zusätzlich zu den Basisleistungen haben Schwangere die Möglichkeit, weitere diagnostische Untersuchungen durchführen zu lassen. So kann beispielsweise ein Toxoplasmose-Test zur Feststellung von Antikörpern im Blut sinnvoll sein. Dieser gehört jedoch zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und wird daher von den meisten Krankenkassen nicht übernommen.
Manchmal rät die*der Ärztin*Arzt zu zusätzlichen Untersuchungen zwecks Abklärung eines unklaren Befundes. Die Kosten medizinisch notwendiger Diagnostik werden von den Krankenkassen übernommen.
Wann finden die Untersuchungen in der Schwangerschaft statt?
Die Mutterschaftsvorsorge findet im Abstand von vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche sind zwei Untersuchungen pro Schwangerschaftsmonat vorgesehen. Bei Beschwerden oder Komplikationen sind zusätzliche Termine möglich. Nach Überschreiten des Geburtstermins ist eine Kontrolle durch Hebamme, Ärztin oder Arzt alle zwei Tage vorgesehen.
Die drei regulären Ultraschalluntersuchungen finden je im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel statt:
- 1. Ultraschalluntersuchung: 9. bis 12. SSW (8+0 bis 11+6)
- 2. Ultraschalluntersuchung: 19. bis 22. SSW (18+0 bis 21+6)
- 3. Ultraschalluntersuchung: 29. bis 32. SSW (28+0 bis 31+6)
Bei unklaren Befunden oder zur zusätzlichen Abklärung sind auch weitere Ultraschalluntersuchungen denkbar. Das sogenannte Babyfernsehen, also die medizinisch nicht notwendige Untersuchung mit 3D-Ultraschall, ist seit 2021 nicht mehr erlaubt.
Die Ultraschalluntersuchungen dürfen nur durch Ärztin oder Arzt durchgeführt werden, nicht durch die Hebamme.
Erstuntersuchung
Nach einem positiven Schwangerschaftstest sollten Schwangere sobald wie möglich einen Termin bei ihrer*ihrem Frauenärztin*Frauenarzt vereinbaren. Dieser Termin dient zunächst einmal der "offiziellen" Feststellung der Schwangerschaft. Je nach Zeitpunkt kann hier auch schon eine Ultraschalluntersuchung stattfinden, in der oft schon eine Fruchthöhle sichtbar ist. Außerdem wird der voraussichtliche Geburtstermin errechnet.
Jede Erstuntersuchung in der Schwangerschaft umfasst folgende Untersuchungen:
- Anamnese (Gespräch über die Krankheits- und Vorgeschichte): Eigenanamnese, Familiengeschichte, Schwangerschafts- und Sozialanamnese
- gynäkologische (vaginale) Untersuchung
- Untersuchung auf eine Chlamydien-Infektion (in der Regel mittels Urinprobe)
- Blutdruckmessung
- Feststellung des Körpergewichts
- Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
- Blutuntersuchung: Bestimmung des Eisenwertes (Hämoglobin) und abhängig vom Ergebnis Zählung der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) mit Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie Suchtest auf Antikörper, welche die Schwangerschaft gefährden können
Außerdem wird bei der Erstuntersuchung der Mutterpass ausgehändigt. In dieses wichtige Dokument werden Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft, Untersuchungsergebnisse sowie Komplikationen eingetragen.
Die Blutuntersuchung beinhaltet auch den LUES-Suchtest (LSR) auf Lues-Bakterien (Syphillis). Im Mutterpass wird lediglich notiert, ob ein LSR durchgeführt wurde, nicht das Ergebnis. Nur nach Beratung und in Absprache mit der Schwangeren kann zusätzlich ein HIV-Test durchgeführt werden.
Ist der Impfstatus unklar, empfiehlt sich außerdem ein Röteln-Antikörpertest.
Reguläre Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
Alle vier Wochen findet ein regulärer Untersuchungstermin statt. Diese Basisuntersuchungen umfassen:
- Blutdruckmessung
- Gewichtskontrolle
- Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker und ggf. auf Bakterien
- Kontrolle des Eisenwertes im Blut, bei einem Eisenwert von weniger als 11,2 g je 100 ml auch Zählung der Erythrozyten
- Feststellung der Lage des Kindes
- Kontrolle des Stands der Gebärmutter
- Kontrolle der kindlichen Herzaktionen
Zusätzlich erfolgt zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche (23+0 bis 26+6) ein erneuter Antikörper-Suchtest. Schwangere mit negativem Rhesusfaktor (RhD), bei denen keine Antikörper im Blut nachgewiesen wurden, erhalten zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche (27+0 bis 29+6) Anti-D-Immunglobuline.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt die Schwangerschaftsvorsorge engmaschiger: Zwei Mal pro Monat finden nun die Untersuchungen bei Ärztin*Arzt oder Hebamme statt.
Ebenfalls ab der 32. Schwangerschaftswoche wird eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B durchgeführt. Bei einer Infektion der Mutter wird das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen diese infektiöse Leberentzündung geimpft.
Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes
Zwischen der 25. und der 28. Schwangerschaftswoche (24+0 bis 27 +6) besteht die Möglichkeit, einen Test zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes). durchzuführen. Für diesen Glukose-Suchtest oder Glukose-Challenge-Test erfolgt eine Stunde nach der Einnahme einer Lösung mit 50 g Glukose eine Blutabnahme. Der Test kann zu jeder Tageszeit durchgeführt werden. Die Schwangere muss dafür nicht nüchtern sein.
Sind die gemessenen Werte im Normbereich, ist keine weitere Untersuchung nötig. Übersteigen sie jedoch bestimmte Grenzwerte, ist ein Glukosetoleranztest nötig: Die Schwangere trinkt morgens nüchtern eine Lösung mit 75 g Glukose. Blutabnahmen erfolgen vorher sowie eine und zwei Stunden später, also insgesamt drei Mal. Anhand der gemessenen Blutzuckerwerte lassen sich Aussagen darüber treffen, ob ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt.
Es besteht auch die Möglichkeit, gleich einen Glukosetoleranztest mit 75 g Glukose durchzuführen und auf den Glukose-Suchtest verzichten. In diesem Fall muss die Schwangere die Kosten dafür selbst tragen.
Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft
Manche Befunde sind unklar oder auffällig und können zusätzliche Untersuchungen oder eine engmaschige Betreuung in der Schwangerschaft notwendig machen. Auch bei Risikoschwangerschaften kann dies der Fall sein. Bei medizinischer Notwendigkeit bzw. begründetem Verdacht auf Störungen werden die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen:
- Kontrolle der kindlichen Herztöne mittels CTG: Der Ableitung der Herztöne kann unter bestimmten Umständen notwendig werden, etwa bei drohender Frühgeburt oder bei Verdacht auf vorzeitige Wehen.
- Dopplersonografie: Bei dieser Ultraschalluntersuchung kann die Geschwindigkeit des Blutflusses sichtbar gemacht werden. Die wird beispielsweise bei Bluthochdruck, nach einer Schwangerschaft mit Präaeklampsie oder einem begründeten Verdacht auf Fehlbildung oder Erkrankung angewendet.
- Fein-Ultraschall (Organ-Ultraschall): Mittels hochauflösendem Ultraschall lassen sich Fehlbildungen besser erkennen. Die Untersuchung wird in spezialisierten Praxen durchgeführt.
- 3D- oder 4D-Ultraschall: Diese Geräte liefern räumliche Darstellungen des Babys im Bauch. Auch sie werden zur Abklärung eventueller Fehlbildungen eingesetzt und sind nur bei medizinischer Indikation erlaubt.
- Pränataldiagnostik: Diese Untersuchungen sind nicht Teil der regulären Schwangerschaftsvorsorge, können aber unter bestimmten Umständen von den Krankenkassen übernommen werden.
Schwangerschaftsvorsorge durch Hebamme oder Ärztin*Arzt?
Die Schwangerschaftsvorsorge darf – bis auf die Ultraschalluntersuchungen – durch die*den Ärztin*Arzt oder durch die Hebamme durchgeführt werden. Bei wem eine Schwangere die Untersuchungen durchführen lässt, bleibt ihr überlassen. Die Kosten werden in jedem Fall von den Krankenkassen übernommen.
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