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Regelmäßiger Termin

U-Untersuchungen: Was passiert bei den Vorsorge-Checks für Babys, Kinder und Jugendliche?

Die sogenannten U-Untersuchungen sind Vorsorge-Untersuchungen für Kinder, die der Früherkennung und damit Prävention von Krankheiten und Entwicklungsstörungen beim Kind dienen. Bei diesen standardisierten, regelmäßig stattfindenden Untersuchungen beim Kinderarzt werden vor allem geistige und motorische Entwicklung des Kindes getestet. Auch Seh- und Hörtests sind Teil dieser Untersuchungen.

Vorsorge-Untersuchungen für Kinder
© iStock.com/svetikd

Insgesamt gibt es elf Kindervorsorge-Untersuchungen, die U1 bis U11, sowie zwei Jugendvorsorge-Untersuchungen, die J1 und die J2. Sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen übernehmen die standardisierten U1 bis U9 sowie die J1. Die Gebühren für U10, U11 und J2 werden zwar von Kinder- und Jugendärzten empfohlen, aber nicht von allen Krankenkassen übernommen.

Sind "U-Untersuchungen" Pflicht?

Die Vorsorge-Untersuchungen für Kinder sind nicht gesetzlich verpflichtend. In einigen Bundesländern wurden allerdings in den vergangenen Jahren zentrale Stellen (meist in den Gesundheitsministerien) eingerichtet, die von den jeweiligen Kinderärzten über die Teilnahme an der Vorsorge-Untersuchung informiert werden. Mitgeteilt werden dabei keine Untersuchungsergebnisse, sondern lediglich die Vorstellung. Die Behörden gleichen die Teilnahmekarten mit den Daten des Einwohnermeldeamtes ab und ermitteln so diejenigen Kinder, die im dafür vorgesehenen Zeitraum nicht von ihren Eltern zu den U-Untersuchungen beim Kinderarzt vorgestellt worden sind. Werden die Vorsorgeuntersuchungen nach mehrmaliger Erinnerung seitens der Behörde nicht nachgeholt, wird die Kommune informiert, die dann die örtliche Kinder- und Jugendhilfe oder das Jugendamt mit ins Boot holt.

U-Untersuchungen sind also faktisch keine Pflicht, aber es kann seitens der Behörden ein gewisser Druck auf die Eltern ausgeübt werden, diese wirklich wahrzunehmen. Solche oder ähnliche Regelungen existieren in folgenden Bundesländern:

  • Berlin

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Saarland

  • Sachsen

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

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Welche Untersuchungen für Babys & Kinder werden empfohlen?

Insgesamt sind neun "U-Untersuchungen" von den Krankenkassen vorgesehen. Sie werden in den ersten Lebensmonaten vergleichsweise häufig durchgeführt. Der erste Check, die U1, findet direkt nach der Geburt – noch im Kreißsaal – statt. Danach sollten in regelmäßigen Abständen Vorsorge-Untersuchungen beim Kinderarzt wahrgenommen werden.

Empfehlenswert ist es, mit dem Kind an allen Vorsorge-Untersuchungen für Kinder teilzunehmen, da bei rechtzeitiger Erkennung von Entwicklungsstörungen und Krankheiten die Prognosen besonders günstig sind. So kann zum Beispiel eine nicht erkannte Schwerhörigkeit beim Kind zu Störungen bei der Sprachentwicklung führen. Darüber hinaus sind Vorsorge-Untersuchungen auch angebracht, um zum Beispiel die Eignung des Kindes für den Kindergarten (U7a) oder die Schule (U9) festzustellen.

Die Vorsorge-Untersuchungen für Kinder U10 und U11 werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von anderen nicht. Bevor Sie diese wahrnehmen, klären Sie am besten die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Gelbes Heft: Untersuchungsergebnisse der U1 bis U9

Welche Vorsorge-Untersuchungen für Kinder wann vorgesehen sind, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Die Untersuchungen sind standardisiert und die Ergebnisse der ersten neun Untersuchungen werden mittlerweile auch im Kinderuntersuchungsheft ("Gelbes Heft") für die Eltern festgehalten. Die darin vom Kinderarzt eingetragenen Inhalte sind vertraulich und nur für den Arzt und die Eltern bestimmt. Es enthält aber eine Teilnahmekarte, die sich Eltern als Nachweis nach jeder Vorsorge-Untersuchung von der Kinderarztpraxis abstempeln lassen und bei Bedarf (zum Beispiel im Kindergarten) vorzeigen können. Das Kinderuntersuchungsheft wird den Eltern gleich nach der Geburt im Krankenhaus, Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt von der Hebamme ausgehändigt.

Vorsorge-Untersuchungen für Jugendliche

Nach den Früherkennungs-Maßnahmen für Kinder (den "U"s) kommen die Vorsorge-Untersuchung für Jugendliche (J1 und J2). Sie können von einem Kinder- und Jugendarzt oder einem Allgemeinmediziner durchgeführt werden. Dabei entscheiden die Jugendlichen selbst, ob sie allein oder zusammen mit den Eltern zur Untersuchung gehen. Die Vorsorge-Untersuchung für Jugendliche J2 wird nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  Wann? Was?
U1 1. Lebenstag
(1, 5 und 10 Minuten nach der Geburt)
  • "Neugeborenen-Erstuntersuchung"
  • Überprüfung der Vitalfunktionen des Neugeborenen (APGAR-Index)
  • Gabe von Vitamin K zur Vorbeugung (1 von insgesamt 3 Dosen)
  • evtl. Credé-Prophylaxe (ist nicht mehr vorgeschrieben,
    vorbeugend gegen eine Gonokokken-Konjunktivitis)
U2 3. bis 10. Lebenstag
  • Basisuntersuchung mit umfassender Prüfung aller Vitalfunktionen
  • Ultraschall-Untersuchung der Hüfte (Untersuchung auf evtl. vorliegende Hüftdysplasie)
  • Hörtest
  • Untersuchung auf Neugeborenen-Gelbsucht
  • Neugeborenen-Screening zur Überprüfung aller Stoffwechselfunktionen und der Schilddrüse
  • Gabe von Vitamin K als Vorbeugung (2 von insgesamt 3 Dosen)
  • Einleitung der Vitamin-D, Fluor- und Jodprophylaxe
U3 4. bis 5. Lebenswoche
  • evtl. Nachholen der Ultraschall-Untersuchung der Hüfte (falls in der U2 noch nicht geschehen)
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung der Vitalfunktionen, Messung von Gewicht, Größe und Kopfumfang
  • Gabe von Vitamin K als Vorbeugung (3 von insgesamt 3 Dosen)
  • Beurteilung der Motorik (durch frühkindliche Reflexe und Reaktionen)
  • Untersuchung des Sozial- und Spielverhaltens sowie der Sprache
 U4 3. bis 4. Lebensmonat
  • erneute Hör- und Sehprüfung
  • evtl. weitere Ultraschall-Untersuchung der Hüfte
  • Beginn der Impfungen
  • Überprüfung der Vitalfunktionen, Messung von Gewicht, Größe und Kopfumfang
  • Untersuchung der Organe und Geschlechtsorgane
U5 6. bis 7. Lebensmonat
  • Beurteilung der geistigen Entwicklung
  • Untersuchung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit
  • Überprüfung der Kopfhaltung (sollte in diesem Lebensstadium vollendet sein)
  • Auffrischungsimpfungen
  • erneute Hör- und Sehprüfung
U6 10. bis 12. Lebensmonat
  • "Fremdeln" als wichtige Reaktion in der Entwicklung des Sozialverhaltens
  • Ausschluss von Schielen (Strabismus) im Kindesalter
  • Überprüfung des Steh- und Schreitreflex sowie Pinzettengriffs
  • erneute Hör- und Sehprüfung
  • Überprüfung der sprachlichen Entwicklung
  • Abschluss der "Grundimmunisierung" beim Impfen
U7 21. bis 24. Lebensmonat
  • Überprüfung der Sinnesorgane
  • Beurteilung der körperlichen Entwicklung
  • Motorische Fähigkeiten, vor allem Gehen, Laufen, Bücken, Aufrichten, Steigen
  • Flourid- und Jodprophylaxe
  • evtl. Nachholen versäumter Impfungen
U7a 34. bis 36. Lebensmonat
  • "Kindergartencheck"
  • Beurteilung des Sozialverhaltens
  • Sprachentwicklung
  • Motorik
  • Überprüfung auf körperliche, soziale oder geistige Auffälligkeiten
  • Untersuchung von Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen
U8 43. bis 48. Lebensmonat
(3,5 bis 4 Lebensjahre)
  • Beurteilung des Sprachvermögens
  • Untersuchung von Zähnen und Kiefer
  • evtl. Untersuchung auf Verhaltensauffälligkeiten
  • Check der Organe
  • Hör- und Sehvermögens-Überprüfung
  • evtl. Urinuntersuchung
U9 60. bis 64. Lebensmonat
(5 bis 5,5 Lebensjahre)
  • Letzte Vorsorge-Untersuchung vor dem Schulbeginn
  • Hör- und Sehprüfung
  • Überprüfung der Hand-Augen-Koordination
  • Test der Sprachfähigkeit
  • Urinuntersuchung
  • Blutdruckkontrolle
U10 7. bis 8. Lebensjahr
  • die U10 wird nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen
  • Erkennung von Entwicklungsstörungen
  • Erkennen von z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenschwäche und ADHS
U11 9. bis 10. Lebensjahr
  • die U11 wird nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen
  • Erkennung von Schulleistungsstörungen, Verhaltensstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, sowie schädigendem Medienkonsum
  • Überprüfung der Mund, Kiefer und Zahnstellungen
  • Prüfung von Suchtverhalten oder Anfälligkeiten, wie z-B- Essstörungen
J1 12. bis 14. Lebensjahr
  • Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch
  • Körperliche und sexuelle Entwicklung
  • Drogenprävention
  • Feststellen von Allergien
  • Besprechung "jugendspezifischer" Themen wie Hautprobleme, Verhütung, Gefühle oder Gewichtsprobleme
  • Überprüfung und Auffrischung des Impfschutzes
  • ggf. HPV-Impfung
J2 16. bis 17. Lebensjahr
  • die J2 wird nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen
  • Pubertäts- und Sexualität
  • Sozialisationsverhalten
  • Früherkennung von Haltungsfehlern
  • Diabetesvorsorge
  • begleitende Berufsberatung
  • ggf. HPV-Impfung
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