Kennt Ihr das ? Wahrscheinlich nein und ja !
Ich habe jetzt wieder ein Partner, er hat auch 2 Kinder aus ex-beziehung ein Sohn mit 10 Jahre und eine Tochter mit 6 Jahre. Kinder verstehen sie prächtig - nur wir sehen seine Kinder sowie nie, weil seine Kindrer (obwohl sind Deutsche) leben dauerhaft mit Mutter in England. So, und jetzt fängt das an. Seine Ex-partnerin (sie waren Gott sei Dank) nicht verheiratet verweigert Ihm den Kontakt zu den Kinder (obwohl in Deutschland haben gemeinsame Sorgerecht) aus Rache, daß er hat ein neues Leben ohne Ihr angefangen (Sie hat Ihm verlassen, weil sie hat gewollt etwas "neues" ausprobieren. Sie hat gesagt, daß sie sich zeitweise trennen, damit Sie auch fremde sex-partner kennenlernen kann und wenn Sie genug hat, kommen Sie wieder zusammen. Das ist klar, er hat nicht mitgespielt und cca 8 Monate später haben wir uns kennengelernt und hat´s gefunkt - da hat noch in England gelebt). Aber das Sie hat ihm die Kinder schon dort vorenthalten hat zurückgezogen nach Deutschland und versucht hier sein Recht zu erkämpfen. Vergebens - Deutschland ist Vaterfeindliches Staat. Er muss 780 Eur für die beiden Kinder an Unterhalt zahlen - Ihm wurden keine Kosten (Miet - weil bei mir wohnt) usw. annerkannt.
Besuch von Kinder in Deutschland ist leider viel zu seltens - obwohl sie werden öfter kommen - aber mein Partner hat in verg. Jahr 2000 EUR Flüge bezahlt und davon sind die Kinder n i e gekommen. Heuer hat gesagt, nein, er zahlt keine Flüge ohne die Gewissheit,daß die Kinder kommen.
ich weiß ich schreibe ein bischen durcheinander aber ich kenne mich selber zu wenig aus. Jetzt bekommen wir im Juni ein gemeinsames Kind, wir werden nicht heiraten. Welche Unterhaltansprüche habe ich und mein ung. Kind ?
Kennt sich jemand von Euch damit aus, was kann er machen?
Danke Jitka
Kennt Ihr das ? Wahrscheinlich nein und ja !
euer gemeinsames Kind ist auch unterhaltsberechtigt, genauso wie Du.
Das heißt, Dein Partner muss nach Düsseldorfer Tabelle zahlen, wenn er kein Mangelfall ist.
Der Unterhalt der Kinder geht allerdings Deinem vor. Wenn Dein Partner einen Titel hat, muss er auf Abänderung klagen. Wenn er kein Geld für einen Anwalt hat, muss er zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt. Der Anwalt soll ihm dann helfen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Dein Partner hat - wenn er arbeitet - einen Selbstbehalt von 900 Euro. Dieser KANN herabgesetzt werden, wenn er ein Mangelfall ist. Er sollte sich also einen guten Anwalt für Familienrecht/Unterhaltsrecht nehmen und vom Jugendamt keine faire Behandlung erwarten.
Sollte er den Titel nicht mehr bedienen können, sollte er eine Vollstreckungsschutzklage erheben, zeitgleich mit der Titelabänderungsklage.
LG Conny
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