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Umgangsregelung und Unterhalt...

Hallo,
ich habe drei Kinder, knapp 11, 9 Jahre und 10 Monate alt. Die beiden größeren sind aus einer früheren Beziehung, die schon im Juni 1993 zu Ende war (ich war gerade schwanger mit meiner Tochter). Der Vater der beiden Großen hatte immer regelmäßigen Kontakt, hat aber nie Unterhalt bezahlt. Oft war er arbeitslos, oder er hat so wenig verdient oder irgendwie gemauschelt, um sein Gehalt runterzurechnen. Außerdem hatte er irgendwelche Schulden (nicht aus unserer Beziehung!) Bis Anfang 2000 habe ich Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen, seither nichts mehr. Seit Mitte 1999 lebe ich mit meinem (mittlerweile) Mann zusammen.
Nun hatte mein Ex mal wieder eine Arbeit, verdiente auch nicht schlecht und ich habe ihn durch das JA auffordern lassen, unterhalt zu zahlen. Es wurde anhand seines Gehalts auch ein (geringer) Betrag berechnet. Nun ist er zur Mitte des Monats ganz zufällig wieder arbeitslos. Das ist so schon mehrere Male passiert: er hat eine Arbeit, erhält eine Zahlungsaufforderung und wird unmittelbar darauf arbeitslos.
Nun kommt er zusätzlich zu den wöchentlichen Besuchszeiten (von Sa. auf So.) oft vorbei (er lebt in einem anderen Stadtteil), um den Kindern irgendwas zu bringen; er holt sie von der Schule ab, vom Judo usw. usf. Ich ärgere mich, dass er damit durch seine Faulheit und Dreistigkeit auch noch in den Genuß von mehr Umgang mit den Kindern kommt, während mein Mann den ganzen Tag arbeitet und seine Tochter manchmal nicht mal mehr vor dem Schlafengehen sieht ->ff.
Bisherige Antworten

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

und das, um u.a. die Kinder meines Ex zu ernähren - seit der Geburt der Kleinen arbeite ich nicht mehr.
Hat jemand hier Ideen, wie ich das einschränken kann? Ich möchte einfach, dass er sich an den vereinbarten Umgang hält (Sa 16:30 bis So. 18:00) und Punkt - wenn er schon meint, nichts zahlen zu müssen.
Schwierig wird es dadurch, dass die Kinder schon so groß sind. Ich kann sie ja schlecht anfangen zu überwachen, möchte sie auch nicht nur deshalb von der Schule abholen usw.
Hat jemand eine Idee?
Mit Wut im Bauch,
Karin

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Hallo Karin,
mir ging es ähnlich wie dir. Keinen cent Unterhalt, aber Ansprüche wie sonst was. Meine Ärger habe ich in den Griff bekommen, dass ich mir gesagt habe, dass es für meine Kids verdammt wichtig ist, dass der Papa so viel Interesse an ihnen hat. Ich weiß, es nicht nicht fair, aber wer leidet den am meisten? Wir bringen das mit dem Geld schon hin (müssen halt:-( ) aber der Schaden der aufkommen kann, bei den Kids, wenn du ihnen den Papa nimmst (ich weiß hört sich heftig an) ist sicher schlimmer. Versuche ne Regelung mit den Kids zu finden und setze deinen Ex massiv unter Druck.
Wünsche dir viel Erfolg
LG silvia

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Hallo Silvia,
ich will ihnen den Vater doch gar nicht nehmen. Er soll sich nur auf den festgesetzten Umgang beschränken und nicht auch noch Vorteile aus seiner Faulheit ziehen - verstehst du?
Und mit was könnte ich ihn unter Druck setzen? Er wird halt immer wieder arbeitslos oder arbeitet schwarz...
Karin

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Mensch Karin,
sch... situation. Hast du ne Beistandsschaft beim Jugendamt? Also, die haben mir damals sehr geholfen, wenn er auch nicht das bezahlt was er sollte, aber wenigstens dreiviertel davon. Die haben ihn massiv unter Druck gesetzt, haben ihm die Paragrapfen mur so um die Ohren geworfen und ihn mit allen Mitteln ( Strafanzeige, Bewerbungen kontrolliert und so weiter)so lange "genötigt" ( seine Worte) bis er jetzt angefangen hat zu bezahlen. Kostet dich übrigens gar nichts
Versuch es mal.
Viel Glück Silvia

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Hallo Silvia,
ja, die Beistandschaft habe ich schon seit der Trennung. Aber das JA kann ja auch nichts machen, wenn er ständig arbeitslos wird...man kann ihm ja nicht nachweisen, dass das gewollt ist. Ich habe noch nie auch nur einen Pfennig gesehen von dem Kerl.
Neenee, meine Hoffnung auf Kindesunterhalt ist schon lange nahe null. Mich ärgert nur, dass er von seiner "Freizeit" beim Umgang mit den Kindern auch noch profitieren soll, während mein Mann oft Überstunden macht.
Naja, ich habe jetzt mal mit den Kindern darüber gesprochen und ihnen gesagt, dass ich möchte, dass die festgelegten Umgangszeiten eingehalten werden, und warum. Auch nicht toll, sie so direkt einzubeziehen - aber ich kann/will ihnen auch nicht hinterherspionieren. Und sie sind ja eigentlich auch alt genug, um langsam zu begreifen, was Sache ist.
Karin

ja oft komisch hier bei uns wegen beistandschaft

ist doch immer seltsam mit den beistandschaften...als mein exmann arbeitslos war musste er nur 50euro bezahlen wegen selbstbehalt...ich bekam dann 1jahr uvg...dann musste ICH das ja drauf hinweisen ihm mal wieder zu überprüfen weil ich sah dass er ein neues auto fuhr...da kam raus dass er seit längerem wieder arbeitete...aber nix strafe nur nachzahlen halt...und komischerweise muss mein freund trotz unterm selbstbehalt liegend wegen arbeitslos für sein kind zahlen weil die ex das einklagte ohne ja...es gilt heute kein selbstbehalt mehr und komisch dass das JA da nix macht und sich erkundigt....ein vater muss zahlen ...und 30bewerbungen im monat nachweisen damit er arbeit bekommt...das ja verlangte das erst nach 14!monaten von meinem ex..soll das nochmal vorkommen kündige ich die beistandschaftl..ist doch ungerecht dass einige väter nicht zahlen müssen und andere unterm selbstbehalt liegen und in not sind...Lg feechen

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Hallo Karin, ich würde den Umgang ganz strikt von dem finanziellem trennen. Wenn die Kinder es genießen ihren Papa zu sehen, ist es doch völlig egal, ob das zu festgesetzten Zeiten ist oder nicht. Lieber er kümmert sich zu viel, als garnicht. Das finanzielle würde ich einem Anwalt übergeben bzw. über eine Beistandsschaft beim JA an ihn herankommen. Er ist verpflichtet den Unterhalt zu zahlen, macht sich sonst ja auch strafbar. Hast du denn keinen Titel über den Unterhalt?Ich denk du hast hier genügend rechtliche Mittel und Druckmöglichkeiten.Ich kann deine Wut und Hilflosigkeit gut verstehen, aber nimm nicht die Kinder als Druckmittel, auch wenn es schwer fällt.
LG Nuria

Re: Umgangsregelung und Unterhalt Teil 2

Hallo Nuria,
j, er ist verpflichtet zu zahlen - aber die Chancen stehen nahe null, wenn er nun mal keine Arbeit lange behält. Klar habe ich einen Titel, aber wenn er es so einrichtet, dass nichts zu holen ist...er hat mir auch schon mal direkt ins Gesicht gesagt, er sehe es ja gar nicht ein zu zahlen, ich hätte ja einen gutverdienenden Partner und Eltern, die Geld haben (er hat keine Familie).
Ich vermute, dass er zwischendurch schon mal schwarz arbeite, bzw. bin ich ziemlich sicher, dass bei einer früheren Arbeit seine Gehaltsabrechnungen getürkt waren (er war mit dem Arbeitgeber befreundet).
Bisher habe ich Unterhalt und Finanzen auch strikt getrennt. Aber inzwischen kriege ich wirklich soo'n Hals, wenn ich miterlebe, wie er den "Superpapa" raushängen lässt. Er meint ja auch, es sei nicht wichtig, ob er zahle - er gibt den Kindern Liebe, denn seiner Meinung nach bekommen sie davon nicht genug von mir. Das sind so die Dinge, die ich mir anhören darf (d. h. durfte - inzwischen breche ich das Gespräch sofort ab, wenn so etwas kommt, und es gibt sowieso nur kurze Gespräche über das Allernötigste).
Ja, unser Verhältnis ist wirklich total verkorkst. Unter diesen Umständen bin ich schon froh, dass der Umgang immmer noch so regelmäßig stattfindet.
Viele Grüße
Karin

Korrektur

Ähh, das muss natürlich heißen "Umgang und Finanzen strikt getrennt" - nicht "Unterhaklt und Finanzen". Sorry.
Karin

Re: Umgangsregelung und Unterhalt...

hallo,
mein ex hat sich auch immer gedrückt wo es nur ging, arbeitslos, zu wenig verdient usw.
letztes jahr habe ich dann geklagt, trotz seines niedrigen einkommens muss er nun den normalen satz zahlen, der richter meinte, wenn es ihm nicht reicht müsste er eben bundesweit nach einem geeigneten job suchen..., tja er hat furchtbr auf die löffel bekommen und hat angeblich nur noch 400 euro zum leben...., naja, ist sein problem.
ich geb dir den rat zu klagen...
lg anke

Re: Umgangsregelung und Unterhalt...

Hallo Karin !
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ärgert es Dich, daß Dein Ex nichts zahlt und trotzdem die Kinder zu oft sieht. Wenn er schon keinen Unterhalt zahlt, soll er sie auch nicht so oft sehen. Richtig ? Die Kinder sind 9 und 11. Rede mit IHNEN Tacheles - sie sind alt genug und mache eine List zur Tugend: An Dich zahlt er nicht - laß die Kinder ihn ausnehmen ! Hemmungslos !!! Mit "Vati" Klamotten kaufen (er zahlt natürlich ;-)!) oder ein neues Fahrrad z.B. oder Hobbies finanzieren lassen. Kleine und große Dinge. Jeder Pfennig - äh Cent, den ihr dadurch einspart ist eine "indirekte Verrechnung mit dem nicht gezahlten Unterhalt". Wenn Deine Kinder auf Eurer Seite sind und so ihren leiblichen Vater zur Verantwortung ranziehen, wird er wahrscheinlich ziemlich schnell die Treffen minimieren....die Kinder sollen auch ruhig wissen, auf welche Art und Weise er sich all die Jahre vor seiner Zahlungsverpflichtung drückte. Schließlich "denunziertst" Du ihn ja nicht, sondern bringst schlicht und ergreifend Tatsachen auf den Tisch. Wer weiß, vielleicht bedeuten ihm seine Kinder ja wirklich so viel, daß er zukünftig zu finanziellen Opfer bereit ist.....
Liebe allein macht die Kinder nicht satt. Sag das ihnen auch - dann verstehen sie Deinen Brass auch besser. Ihr Stiefvater zahlt schließlich ihren Strom und ihr Dach übern Kopf und schuftet bis abends um euch durchzubringen, obwohl er mit Sicherheit auch lieber mehr Freizeit mit der Familie hätte, oder ?
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