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In Deutschland nicht erlaubt

Leihmutterschaft: Der Weg zum Wunschbaby?

Leihmutterschaft als moderner Weg zum Kind für ungewollt kinderlose Paare? Welche Möglichkeiten es gibt, warum das Ganze für Leihmutter und Wunscheltern ziemlich kompliziert werden kann und wie die rechtliche Situation ist.

Freundin berührt Babybauch
© GettyImages/JLco - Julia Amaral

Kim Kardashian und Kanye West haben es getan, Sarah Jessica Parker und Matthew Broderick auch und Elton John und David Furnish sowieso – in den USA ist Leihmutterschaft gar keine Seltenheit, zumindest unter Promis. Auch in Deutschland taucht sie immer wieder in der medialen Diskussion auf, dabei ist Leihmutterschaft hier verboten und wird wesentlich kritischer betrachtet. Doch die Realität sieht anders aus: Immer mehr Paare erfüllen sich ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter im Ausland.

Artikelinhalte auf einen Blick:

Baby bekommen: Diese Möglichkeiten gibt es

Wie funktioniert Leihmutterschaft?

Eine Leihmutter trägt ein Kind für ein anderes Paar oder auch eine alleinstehende Person aus. In diesem Zusammenhang nennt man die Personen, die sich das Kind von der Leihmutter austragen lassen, Wunschmutter oder Wunschvater bzw. Wunscheltern.

Etwa jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Häufig haben diese Paare oder Einzelpersonen bereits die üblichen, in Deutschland rechtlich zulässigen Wege der assistierten Reproduktion wie IVF oder Insemination erfolglos beschritten. Auch Erkrankungen der Gebärmutter können es einer Frau unmöglich machen, ein Kind selbst auszutragen. Leihmutterschaft kann dann eine Lösung darstellen.

Meist erhält eine Leihmutter Geld, es kann aber auch vorkommen, dass sie dies aus selbstlosen (altruistischen) Motiven tut. So liest man gelegentlich über Frauen, die Kinder für ihre Tochter, Schwester oder Freundin austragen, weil diese selbst es nicht kann. In Großbritannien beispielsweise ist Leihmutterschaft ausschließlich aus selbstlosen und nicht-kommerziellen Motiven erlaubt.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Die allermeisten Leihmutterschaften sind mit kommerziellen Interessen verbunden, weshalb der Traum von eigenen Baby für die Wunscheltern mit enorm hohen Kosten verbunden ist. Da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, weichen diese Paare ins Ausland aus.

Ablauf der Leihmutterschaft

Bei der häufigsten Konstellation trägt eine Leihmutter ein Kind aus, das genetisch nicht ihr Kind ist. Dabei werden meist Ei- und Samenzelle der Wunscheltern verwendet. Möglich macht dies die sogenannte künstliche Befruchtung: Ei- und Samenzellen der Wunscheltern werden im Labor zusammengebracht und der Leihmutter nach erfolgreicher Befruchtung eingesetzt. Diese trägt das Kind aus, ist aber genetisch nicht die Mutter.

Übersicht über die Varianten der Leihmutterschaft

  • Die Eizelle der Wunschmutter wird per IVF oder ICSI mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet und der Leihmutter eingesetzt. Die Leihmutter ist nicht die genetische Mutter, genetische Eltern sind die Wunscheltern.
  • Die Eizelle der Wunschmutter wird per IVF oder ICSI mit Spendersamen befruchtet und der Leihmutter eingesetzt. Genetische Mutter ist die Wunschmutter, genetischer Vater der Samenspender.
  • Eine gespendete Eizelle wird per IVF oder ICSI mit Spendersamen oder dem Samen des Wunschvaters befruchtet und der Leihmutter eingesetzt. Die Leihmutter ist nicht die genetische Mutter, die Wunscheltern sind nicht die genetischen Eltern (bei Spendersamen) oder nur der Wunschvater ist der genetische Vater des Kindes.
  • Die Eizelle der Leihmutter wird per IVF, ICSI oder Insemination mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet. Die Leihmutter ist zwar die genetische Mutter, gibt das Kind aber nach der Geburt an die Wunscheltern bzw. an den Wunschvater ab, der auch der genetische Vater des Kindes ist.

Wunscheltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass es keine Garantie auf Erfolg – damit ist eine Lebendgeburt gemeint – gibt. In Deutschland liegt beispielsweise laut Deutschen IVF-Registers die Erfolgsquote bei einer IVF oder ICSI durchschnittlich bei 24,5 Prozent, je nach Alter der genetischen Eltern entsprechend etwas höher oder niedriger.

Leihmutterschaft in Deutschland

In Deutschland (genau wie den meisten anderen europäischen Ländern) gilt als Mutter eines Kindes diejenige Frau, die es austrägt. Die "Herbeiführung" einer Leihmutterschaft ist laut Embryonenschutzgesetz verboten, damit machen sich Ärzt*innen bei allen Tätigkeiten rund um die Leihmutterschaft strafbar. Sprich: Einer Frau dürfen ausschließlich eigene befruchtete Eizellen eingesetzt werden. Auch die Eizellspende ist in Deutschland nicht erlaubt, eine Samenspende dagegen schon. Dieses "Messen mit zweierlei Maß" wird von vielen Expert*innen kritisiert, ein moderneres Embryonenschutzgesetz gefordert.

Auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ziel dieser Verbote ist die Verhinderung einer "‚gespaltenen Mutterschaft‘ […], bei der genetische und austragende Mutter nicht identisch sind". Die Wunscheltern, welche ein Kind austragen lassen sowie die Leihmutter machen sich nicht strafbar. Verträge über Leihmutterschaft sind nichtig.

Jedoch haben Wunscheltern die Möglichkeit, ihr von einer Leihmutter im Ausland ausgetragenes Kind zu adoptieren und diese Entscheidung dann in Deutschland anerkennen zu lassen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Paragraf 108 "Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen" des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Leihmutterschaft im Ausland: Rechtliche Situation

Da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, gehen viele Paare ins Ausland, um sich ihren Kinderwunsch auf diesem Weg zu erfüllen. Schätzungen zufolge hat sich die Zahl von Leihmutterschaften international allein in den Jahren 2006 bis 2010 verzehnfacht.

Verstärkt durch die Recherche- und Informationsmöglichkeiten des Internets ist es heute ein Leichtes, Ländern, in denen kommerzielle Leihmutterschaft zulässig ist, zu recherchieren. Bekannt ist dieses Phänomen schon vom sogenannten Reproduktionstourismus, bei dem Paare oder Einzelpersonen zur künstlichen Befruchtung in eine ausländische Klinik in ein Land gehen, in dem die gesetzlichen Regelungen weniger streng sind als in Deutschland – und welche auch häufig kostengünstiger sind.

In den wenigen Ländern mit eher liberalen Vorschriften zur kommerziellen Leihmutterschaft haben sich zahlreiche Agenturen zur Organisation und Abwicklung niedergelassen. Sie helfen bei der Vermittlung der Leihmutter, organisieren alle reproduktionsmedizinischen Abläufe und betreuen die Leihmutter während Schwangerschaft und Geburt. Auch bei den bürokratischen Hürden, welche die Wunscheltern nach der Geburt ihres Wunschbabys nehmen müssen, sind sie behilflich. Das ist jedoch nicht unumstritten und mit hohen Kosten verbunden.

Anerkennung eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes nur unter Voraussetzungen

Da in Deutschland die Frau, die ein Kind geboren hat, automatisch als Mutter gilt, ist die Wunschmutter – auch, wenn die Eizelle von ihr stammt, das Kind also genetisch ihres ist – nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt. Der Bundesgerichtshof hat aber in einem Fall ausländischer Leihmutterschaft im Jahr 2014 entschieden, "dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können – jedenfalls dann, wenn ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht." Darauf weist das Auswärtige Amt auf seiner Website hin.

Damit ein Kind deutscher Wunscheltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswirksam erhalten kann und einen Anspruch auf den deutschen Reisepass hat, muss also zumindest eine Keimzelle von den Wunscheltern stammen (Eizelle der Mutter oder Samen des Vaters – oder beides). Der Pass wiederum ist nötig, damit das Kind mit den Wunscheltern nach Deutschland einreisen darf.

Leihmutterschaft steht in der Kritik

Eine kommerzielle Leihmutterschaft ist mit enormen Kosten verbunden. Zum Honorar der Leihmutter kommen Kosten für die künstliche Befruchtung, ärztliche Betreuung und Diagnostik, ggf. Samen- oder Eizellspende, Vermittlungsagentur und Rechtsvertretung hinzu. Agenturen rufen Paket-Preise zwischen 30.000 und 100.00 Euro auf, in den USA sind diese noch teurer – also eher eine Angelegenheit für wohlhabende Paare. Kein Wunder, dass Länder, in denen die Leihmutterschaft vergleichsweise kostengünstig zu haben ist, einen großen Zulauf von Menschen mit Kinderwunsch verzeichnen.

Beispiel Leihmutterschaft in der Ukraine

Ein Beispiel dafür ist die Ukraine, wo Agenturen gezielt um zahlungskräftige Kundschaft aus dem Ausland werben. Auch viele Deutsche erfüllen sich mithilfe einer ukrainischen Leihmutter ihren Traum vom Baby. Voraussetzung ist allerdings, dass das Spermium vom Wunschvater kommt, er also der biologische Vater ist, damit die Leihmutterschaft in der Ukraine erlaubt ist.

Nach der Geburt des Kindes in der Ukraine kann die Wunschmutter das Baby dann adoptieren, der Wunschvater seine Vaterschaft anerkennen lassen. Im Gegensatz zu Deutschland ist eine Leihmutter in der Ukraine von ihren Pflichten entbunden, die Wunscheltern stehen dagegen in der Pflicht, das Kind abzuholen. Die Deutsche Botschaft in Kiew rät Wunscheltern ausdrücklich, nachträglich eine Geburtsanzeige in Deutschland zu tätigen, damit das Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde erhält.

In einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung heißt es, dass die Ukraine für viele Paare als "ethischer Kompromiss" gelte zwischen Leihmutterschaft durch sehr arme Frauen aus Drittweltländern, was schnell mit Ausbeutung assoziiert wird, und dem "Hochpreisland" USA, wo Leihmutterschaft zwar sozial akzeptierter ist, die Kosten jedoch oft bei 100.000 Euro anfangen.

Beispiel Leihmutterschaft in Kalifornien

In den USA sind die gesetzlichen Regelungen zur Leihmutterschaft von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. Ein Staat mit großzügigen Gesetzen ist Kalifornien. Hier ist die einzige Voraussetzung, dass die Leihmutter US-Bürgerin ist. Wurde die Eizelle der Wunschmutter oder einer Eizellspenderin verwendet, sind die Eltern mit der Geburt des Kindes automatisch die rechtlichen Eltern. Rechtssicherheit erlangen alle Beteiligten durch eine gesetzlich vorgeschriebene Leihmutterschaftsvereinbarung, die vor Beginn der Schwangerschaft unterschrieben und notariell beglaubigt werden muss.

Diskussionen um Leihmutterschaft

Nicht nur in Deutschland, auch in Ländern, in denen sie erlaubt ist, steht die Leihmutterschaft in der Kritik. Von "Babyhandel" oder "käuflichen Frauenkörpern" ist da die Rede. Das Kind werde zu einer Ware degradiert. Das Kindeswohl sehen viele Kritiker*innen völlig vernachlässigt, der Wunsch der Eltern nach einem Kind stehe im Vordergrund.

Situation der Leihmutter

Viel zu wenig beachtet wird die individuelle Lebenssituation der Leihmutter. Obwohl auch eine gewisse altruistische Motivation bei einigen vorhanden sein dürfte, darf man davon ausgehen, dass bei kommerziellen Leihmutterschaften Geld die Hauptmotivation darstellt. Agenturen schreiben oft vor, dass die Leihmutter ein bestimmtes Alter nicht überschritten und bereits ein eigenes Kind geboren hat. Dabei ist fraglich, ob sich Leihmütter der Tragweite ihrer Entscheidung immer so bewusst sind. Schließlich müssen sie sich schon bald nach der Geburt von dem Kind trennen. Besonders zum Tragen kommt dieser Aspekt wohl, wenn die Leihmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist.

Zudem geht jede Frau mit Schwangerschaft und Geburt auch ein gewisses gesundheitliches Risiko ein, das die Leihmutter trotz medizinischer Versorgung allein trägt. Auch eine reproduktionsmedizinische Behandlung ist mit Risiken verbunden. Während der Schwangerschaft wagt sie den Spagat zwischen der Fürsorge für das Kind und dem Wissen, dass sie sich nach der Geburt von ihm trennen muss.

Gleichzeitig bieten Leihmütter kinderlosen Menschen oft die letzte Möglichkeit, sich ihren Traum vom genetisch eigenen Kind zu erfüllen. Wer weiß, wie belastend der unerfüllte Kinderwunsch werden kann und was Menschen alles dafür auf sich nehmen, hat davon eine Vorstellung. Berücksichtigt werden sollte hier auch die Leihmutterschaft aus altruistischen Motiven. So ist es durchaus vorstellbar, dass eine Frau tiefe Befriedigung dabei empfindet, anderen Menschen ihren Traum vom eigenen Kind zu erfüllen. Das Austragen eines Kindes für Verwandte oder Freunde kommt beispielsweise auch nicht selten vor und ist in zahlreichen Ländern gestattet, sofern kein Geld dafür fließt.

Trotzdem gibt es wohl kaum eine komplexere Form der Elterschaft. Welche Bindung hat ein Kind zu seiner Leihmutter, die dieses immerhin über viele Monate in ihrem Bauch getragen hat und mit ihm verbunden war? Diese und viele weitere Fragen kann niemand beantworten.

"Bist Du schwanger?": Darum ist diese Frage ein No-Go
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