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Fehlgeburt während Beschäftigungsverbot

Hallo, 

ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig....

Letzte Woche erlitt ich eine FG in der 10. Woche. Aufgrund meines Beschäftigungsverbotes hat mein AG nun zum 01.04. jemand für mich eingestellt. 

Muss ich mir Sorgen um meinen Arbeitsplatz machen? Bin bis einschließlich 16.03.16 krank geschrieben. Der AG bittet mich am 18.03. zu einem Gespräch.:TIRED:

Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Sarah

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.03.2016, 21:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fehlgeburt während Beschäftigungsverbot

Liebe Sarah,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Zuerst möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid über den Verlust von Krümelchen ausdrücken.
Wenn Sie einen festen Arbeitsvertrag haben,brauchen Sie sich keine Sorgen wg Ihrem Arbeitsplatz machen. Ihr Arbeitgeber muss Sie weiter beschäftigen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Fehlgeburt während Beschäftigungsverbot

Vielen Dank Fr. Schleich.
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.03.2016, 21:18 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fehlgeburt während Beschäftigungsverbot

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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