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Elternzeit/Elterngeld

Hallo liebes Expertenteam,

ich denke diese Frage kommt häufiger vor, abe rso richtig konnte ich nichts passendes finden.

Ich bin nun in der 37. SSW und bin dabei den Antrag fürs Elterngeld vorzubereiten.

Mein Mann möchte ebenfalls 2 Monate Elterzeit nehmen und hat dies bei seinem AG bereits beantragt. (Er wird den 1. und 2. Lebensmonat nehmen)

Ich habe bei meinem AG noch keinen schriftlich Antrag auf Elternzeit gestellt, da ich mir unsicher wegen der Zeit bzw. wegen dem Geld bin. Ich würde ja ab dem 3. Lebensmonat Elternzeit nehmen.

Im Netz liest man das man Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hat, wenn auch der Partner 2 Monate Elternzeit nimmt und nicht mehr als 30 Std. arbeitet (Was ja bei uns der Fall wäre).

Somit würde ich Elterngeld/-Zeit für den 3. bis 14 Lebensmonat beantragen. So komme ich auf 14 Monate Elternzeit/Elterngeld. Oder sehe ich das falsch?

LG Sabine

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.06.2014, 11:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit/Elterngeld

Liebe Sabine,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.  

Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Das neue Elterngeld plus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen und so das volle Elterngeldbudget zu nutzen. Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
(Quelle: Bundesministerium für Familien,Senioren, Frauen und Jugend.)

Wie Sie schon beschrieben haben, wüden sie auf insgesamt 14 Monate Elternzeit/ Elterngeld kommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und Ihre Vermutungen noch einmal aus rechtlicher Sicht hinterlegen.

Ich wünsche Ihnen für die letzten Schwangerschaftswochen und die Geburt schon einmal alles erdenklich Gute.

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit/Elterngeld

Viel Dank für Ihre Antwort. 

 

Also um es noch mal auf den Punkt zu bringen, habe ich einen Anspruch bzw. Die Möglichkeit bis 14 Lebensmonat Elterngeld zu beantragen??? (Ich werde nicht nebenbei Teilzeit arbeiten)

 

Dje Frage zum Elterngeldplu. Stellt sich ja gar nicht, da dieses Gesetz ja noch gar nicht in Kraft getreten ist. 

 

LG 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.06.2014, 13:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit/Elterngeld

Liebe Sabine,

das Elterngeld plus ist im Gespräch. Es wurde Ende März 2014 von der Bundesfamilienministerin vorgestellt. Die Zukunft wird uns zeigen, in welcher Richtung es hier weitergeht.

Bezüglich des aktuellen Elterngeldes:

Wenn Sie weder in Teilzeit arbeiten und zusätzlich Ihr Partner sich an der Betreuung des Kindes beteiligt (hierdurch dann 2 Monate Erwerbseinkommen wegfallen), dann haben Sie den Anspruch bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld zu beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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