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Puregon Pen

Hallo,
werde zur Zeit in der Uniklinik Bonn mit Puregon stimmuliert. Das Puregon erhalte ich auf Rezept, zahlt also die BEK, was auch unstrittig ist.
Mit dem Erstrezept für das Medikament habe ich auch den Puregon-Pen, ohne diesen kann Puregon nicht verabreicht und auch nicht richtig dosiert werden, verschrieben bekommen. Hier sagte mir die Apotheke, dass die Zahlung für den Pen von der BEK geprüft werden müsste. Heute - ich nutze den Pen jetzt seit 11 Tagen - erhielt ich einen Anruf von der Apotheke, dass die BEK die Kosten für den Pen nicht übernimmt.
Wie kann das den sein??? Das Puregon zahlen sie, aber das Heilhilfsmittel (wird so genannt) um das Medikament in den Körper zu bekommen, das zahlen sie nicht??? Da versteht einer noch die Welt...
Hat jemand einen Tipp, wie ich gegenüber der Krankenkasse noch argumentieren kann, um die Kosten für den Pen (63?+)erstattet zu bekommen?
LG Petra
Bisherige Antworten

Re: Puregon Pen

Hi Petra,
einen Tipp habe ich leider nicht. Bin nur ganz erstaunt,das man dir überhaupt schon das Medikament so verschreibt. Mir sagte man bei dem erstem Gespräch in der Uni,das ich alles selber tragen muß. Bin gespannt was da die anderen hier zu sagen können.
LG,
Silvia

Re: Puregon Pen

Hallo Silvia,
das Medikament ist nur auf Rezept, weil es zur Zyklusregulierung und -unterstützung gegeben wird. Ziel ist nicht IUI/ IVF o.ä.. Deshalb verstehe ich ja auch die KK nicht. Das teure Medikament zahlen sie, den notwendigen Pen nicht???
LG Petra

Hi Petra,die KKverstehe ich schon lange nicht mehr

Re: Puregon Pen

Hallo Petra, also bei mir stand fest, dass wir "nur" stimulieren werden. Also habe ich ein Rezept mit Puregon und dem Pen verschrieben bewkommen. Alles wurde von der KK bezahlt.
Ich glaube nicht, dass die BEK was damit zu tun hat, sondern eher die Apotheke. Ich hatte auch ein ähnliches Erlebnis. Sonst bekam ich Puregon immer auf Rezept und einmal hatte ich eine Apothekengehilfin erwischt, die meinte, ich soll das Rezept bezahlen, weil die Mädels von der Kiwu-Klinik ein Behandlungsplan mitgeschickt haben. Ich habe gesagt, dass ich das nicht zahlen werde und seitdem war auch Ruhe.
Ich kann mir vorstellen, dass das Rezept vielleicht etwas unglücklich ausgestellt wurde. Aber egal, ich denke Du mußt dich nicht mit der KK auseinandersetzten. Die sollen gefälligst in der Kiwu-Klinik anrufen, oder die Apotheke und dann erfragen, was da los ist.
Sonst frag sie doch mal wie du Puregon ohne den Pen spritzen sollst. Na, auf die Antwort bin ich gespannt. Boh, wenn ich sowas wieder lese, schwillt mit der Kamm. Es lebe die Gesundheitsreform, die Apos und die KK. Die versuchen doch nur alle soviel Kohle rauszuschinden wie es nur geht.
Sei stark und setz dich durch.
LG
Kugelfisch

Re: Puregon Pen

Hallo!
Allzu neues kann ich auch nicht dazu beitragen.
Jedoch:
Wenn dir die Apotheke den Penn schon vorher ausgehändigt hat, ohne VORHER mit der KK das abzusprechen...
Versuche doch einmal den Pen nun zurückzugeben, da ja ddie Kasse nicht zahlt. Mich würde die Reaktion der Apotheke interessieren.
Vielleicht kriegst du den Pen ja (hier????) preiswerter oder andere Apotheken kommen dir mehr entgegen.
Ich denke, hier wird ein ganz schönes Geschäft gemacht mit uns. Armes Deutschland!
Gruß anke

Re: Puregon Pen

Gibt es Puregeon nicht mehr in "normalen" Stechampullen? Wenn ja, dann siehe den Pen als tolles Hilfsmittel, der seine 63,-- EUR wert ist. Vor allen Dingen die Pen-Nadeln sind weitaus angenehmer als die von den Spritzen.
Ich habe mich einmal dazu entschlossen, zusätzlich zum Puregon noch Menogon HP zu spritzen, fand das aber ätzend.
Wenn es die normalen Puregon bzw. Gonal - Stechampullen noch gibt, dann könnte die KK ja argumentieren, dass der Pen fast ein Luxusartikel ist.
LG,
orni - die hier in Ö nix für den Pen bezahlt hat, den gab es umsonst in der KiWu-Klinik
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