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Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Huhu!

Ich glaub, der Forenexpertin geh ich langsam auf die Nerven, deswegen frag ich einfach mal hier:

Weiß jemand, wie das funktioniert, wenn der Mann im 1. Lebensmonat des Kindes Elternzeit nehmen will?

Macht man das dann alles mit dem Schätztermin oder wie? Die Sache ist, alle Formulare, die ich gesehen habe, erfordern Geburtsdatum und Name, aber das steht ja erst am 1. Tag des 1. Lebensmonats fest.

Oder muss man einfach damit leben, im 1. Lebensmonat kein Elterngeld zu bekommen?

Ich danke euch! :ROSE:

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Elternzeit und Elterngeld sind aber doch zwei paar Schuhe. Also Elterngeld wird auch rückwirkend gezahlt und bezüglich Elternzeit müsst ihr euch an den Arbeitgeber wenden. Freunde von mir frühzeitig mit dem Arbeitgeber gesprochen und dadurch konnte dieser das Einplanen, dass der entsprechende Papa dann von heut auf morgen ausfiel. Den Elterngeld-Antrag haben sie direkt nach der Geburt, nachdem sie die fehlenden Daten (Geburtsdatum, Name...) eingetragen hatten, an das Landratsamt geschickt und dort dauert die Bearbeitung eh ein paar Wochen bis Monate.

 

Alles Gute line2

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Hallo Bella.

Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach. Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

Bei Vätern ist es natürlich anders, da diese keinen MuSchu haben  ;-).

Aber auch hier gilt die sieben-Wochen-Frist. Ich würde den vorläufigen ET angeben und sieben Wochen vorher den Antrag einreichen. Falls little Pip früher / später kommt, kommt es auf den AG deines Mannes an. Vielleicht ist der ja flexibel genug um das ne Woche vor- oder zurück zu schieben - je nach TET.

Bzgl. Elterngeld: das ist was ganz anderes und muss extra beantragt werden und hat mit der Elternzeit so gesehen nix zu tun - wie Line 2 auch schon geschrieben hat.

Wenn du das ganz genau wissen willst, kannst du dich an deine zuständige Elterngelstelle wenden. Die können dir sicher auch telefonisch sagen, wie das ganze mit der Beantragung (für beides) funktioniert.

LG

@Bella

Guten Morgen liebe Zwetschki,

jetzt bin ich gerade über Deinen Beitrag gestolpert.

Du kannst Dich doch jederzeit an unsere Expertin wenden, denn dafür ist sie ja da. Also, keine Scheu!

:-)

Liebe Grüße

Victoria

Re: @Bella

Danke Victoria, aber sie hatte mir ja schon Pro Familia etc. nahegelegt. So etwas ist aber auf die arbeitende Bevölkerung nicht ausgelegt, also sammel ich die Infos jetzt im Netz. :-)

 

Re: @Bella

Liebe Zwetschki,

ok, verstehe. Dann hoffe ich, Du wirst hier ausreichend mit Informationen versorgt werden.

Liebe Grüße

Victoria

Re: @Bella

Guck lieber im Netz und in den entsprechenden Broschüren, wir waren bei ner proFamia Beratung und die Frau hat viel falsches erzählt... Von die Mutterschutzzeit zählt nicht zur Elternzeit, deshalb könnte Mutter 8Wochen Schutz und dann 12 Monate EZ nehmen oder Vater 14 Monate EZ
Dann hatte ih mal gehört, dass nicht unbedingt die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen werden sondern das letzte Kalenderjahr auch geht. Da meinte sie, dass das einfach nen Kästchen zum ankreuzen im Antrag ist. Stimmt aber auch nicht, sondern hängt davon ab ob man selbstständig gearbeitet hat... Und bei allen anderen Fragen hat sie auch nur komische Antworten gegeben. Das einzig interessante war noch man -beantragt- EZ beim Arbeitgeber nicht, man -teilt ihm nur mit- der Arbeitgeber hat das zu akzeptieren, nur halt eben mit min 7 Wochen vorlauf.
Aber bevor du zu so ner Beratung gehst, dann vll lieber noch bei der Elterngeldstelle selber anrufen!

Aaaah! VORSICHT!

Hey Bella.

Seit HEUTE gelten neue Regelungen bei der Elternzeit. Diese gelten für alle Kinder, die ab dem 1.7. geboren werden...

 

Hier ein Auszug aus dem Artikel:

"Um Unternehmen die Personalplanung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Ankündigungsfristen für die Elternzeit verlängert. Bisher mussten Arbeitnehmer die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn ankündigen – auch dann, wenn sie einen Teil der Elternzeitmonate splitten und später nehmen wollten. Ab jetzt müssen Mitarbeiter, wenn sie die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nutzen möchten, dies 13 Wochen vor dem Beginn ankündigen. Ob dies tatsächlich hilft, vernünftige Vertretungslösungen zu finden, ist allerdings fraglich. 

Unverändert bleibt die Ankündigungsfrist für die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Diese muss dem Chef auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn mitgeteilt werden."

 

Also ändert sich für dich bzw. deinen Mann eigentlich erstmal nichts, außer vielleicht, dass wir jetzt wissen, dass wir es noch früher als sieben Wochen vor Antritt der EZ beantragen können ("spätestens").

 

Hier der Link zum Artikel:

http://www.zeit.de/karriere/2015-06/arbeitsrecht-elterngeld-plus-beantragen

Re: Aaaah! VORSICHT!

:STOP:Y

Danke für die Antworten.

Dann werde ich meinen Mann zu seiner Direktorin schicken und am Wochenende schon mal mit den Formularen fürs Elterngeld anfangen. Auch wenn ich total den Horror davor habe. Ich hasse solche Behördenkram.

Die Elterngeldstelle etc. anrufen kann ich jetzt nicht. Ich bin ja noch voll berufstätig und die haben um einiges kürzere Arbeitszeiten als ich. Deswegen frag ich ja hier. ;-)

Das mit dem Eltergeld macht mir trotzdem Angst. Wovon lebt man denn, wenn die womöglich Monate zur Bearbeitung brauchen? :-X

Re: Aaaah! VORSICHT!

Äh der oberste Smiley sollte da nicht hin. Handy... %)

Re: Aaaah! VORSICHT!

Hab ich mir fast gedacht.  :-D

Re: Aaaah! VORSICHT!

Hey Bella.

Das kann ich sooo gut nachvollziehen. Ich ziehe mich vor dem ganzen Antragsformularkrempel wie Gummi. Aber ich muss mich jetzt auch bald mal dransetzen... Und mein Büro ist auch noch ein reiner Saustall... :-|

Das mit der Elterngeldstelle ist natürlich total doof! Hab ich gar nicht dran gedacht.

Und wie das mit dem Elterngeld läuft, weiß ich leider auch nicht... Mein Mann bleibt nicht daheim, von daher kann ich dir das gar nicht sagen...

Re: Aaaah! VORSICHT!

Hi Bella,

mein Mann hat auch (u.a.) den ersten Monat nach der Geburt Elternzeit genommen. Wenn das Kind Ende des Monats geboren wird, bekommt dein Mann ja noch Anteilig sein Gehalt und wenn es Anfang des Monats geboren wird, hat das Amt ja noch Zeit zum Bearbeiten. Ich weiß nicht mehr genau wie es bei uns war, aber ich meine das Geld kam recht fix.

LG, Paula

P.S.

Du bekommst nach der Geburt ja auch erstmal Dein Gehalt weiter, ist also alles halb so wild!
Aber nervig sind diese Anträge natürlich trotzdem! Ich hatte meinen leider erst nach der Geburt fertig...

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Noch nen kurzer Nachtrag, wir werden und wahrscheinlich an die "Elterngeld-Profis" wenden. Hab deren Adresse jetzt grad nicht hier, aber die waren bei der Babywelt. Und zahlen muss man da nur wenn die mindestens x Euro mehr für einen rausholen.

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Was können die denn für einen "rausholen"?

Elterngeldsätze stehen doch einfach fest!? :-X

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Bei uns ist das Problem, dass ich seit 1.1. arbeitslos bin, d.h. für mich Januar-September mit 0€ in die Rechnung eingehen und ich daher nur 300€ bekommen würde. Wenn die aber es hinbekommen, dass wie bei Selbstständigen das vorherige Kalenderjahr angerechnet wird, statt die letzten 12 Monate, dann würde ich ja ca. 60% von meinem Gehalt bekommen, was doch wenigstens etwas mehr als 300€ ist...

Re: Elternzeit im 1. Lebensmonat?

Ah, ok. Ja klar, dann ergibt das Sinn.

Bei uns hat sich nichts groß geändert, wir sind ein Standardfall. ;-)

*einschleich*

Re: *einschleich*

Hey Bella,

Ich wäre vorsichtig mit dem zu frühen anmelden beim Arbeitgeber. Dein Mann hat erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungschutz, d.h. wenn er die Elternzeit früher als 8 Wochen vor ET ankündigt, könnte man ihn noch kündigen. Dann mann bis 7 Wochen vor Beginn mitteile muss, haben wir es exakt 8 Wochen vorher gemacht. Ansonsten kann ich den anderen nur zustimmen...

LG
Rebekka

Re: *einschleich*

Danke, aber da müssen wir uns keine Sorgen machen. Mein Mann ist verbeamteter Gymnasiallehrer. :-)

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