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Frage zur Elternzeit

Ich hab mal eine Frage, einige von euch steigen bei diesem Elternzeit-Thema bestimmt schon mehr durch als ich...

Wir planen 12 Monate Elternzeit, davon 2 Monate zu zweit. Also Ich mache 12, mein Freund macht 2 Monate.

Danach ist der Plan, dass unser Sohn mit 1 Jahr in die Kita geht (zum 1.August, wenn das neue Kita Jahr beginnt) und ich wieder 25-30 Stunden arbeite.

Jetzt habe ich gerade schon so viele Kita-Absagen bekommen, dass ich mich nur mal so theoretisch frage, was ist, wenn ich keinen Kitaplatz bekomme. Das weiß ich ja erst relativ kurz vorher, wenn es so sein sollte. Dh ich kann es bei der Elternzeit-Planung nicht berücksichtigen.

Also angenommen ich bekomme keinen Kitaplatz ab, dann kann ich nicht arbeiten gehen. Einerseits ein finanzielles Problem, aber wie ist das mit meiner Arbeitsstelle? Habe ich dann ein Recht darauf, meinem Arbeitgeber einfach zu sagen, ich kann erst 1 Jahr später wieder zurück kommen oder muss ich das vorher beantragen? Z.B. indem ich von vorneherein 3 Jahre Elternzeit nehme und dann aber im Idealfall nach 1 Jahr zurückkomme?

Ich hab auch irgendwie schon mal sowas gehört wie, man soll sowieso 3 Jahre nehmen, auch wenn man nach 1 Jahr zurückkommen will. Man bekommt dann nur im 1 Jahr Elterngeld aber nur dann hat man das Anrecht beim Arbeitgeber darauf im 2. und 3. Jahr, Teilzeit zu arbeiten? Das hab ich mal vor längerer Zeit gehört und erinnere mich nur noch so halbwegs dran, kann also komplett falsch sein, aber irgendwie ist das so im Kopf hängen geblieben.

Vielleicht hat ja die eine oder andere schon mehr Durchblick als ich. :-)

 

 

 

Bisherige Antworten

Re: Frage zur Elternzeit

Also dadurch das man die Elternzeit ja formlos beim Arbeitgeber beantragt, denke ich das es auch von Firma zu Firma unterschiedlich ist...

Bei mir, ich arbeite im öffentlichen Dienst sagte mir die Personalstelle, es ist besser, zwei Jahre zu beantragen und dann evtl zu verlängern wie andersrum, weil es wohl vom Handling für die besser wäre...

Aber ob du jetzt ein Recht auf Verlängerung hast falls dein Arbeitgeber sich querstellen würde, weiss ich nicht.

Und das mit dem Geld ist ja dann wieder Sache von der Elterngeldstelle, das hat ja mit deinem Arbeitgeber nichts zu tun..

Ich finde diese ganzen Dinge sehr kompliziert und bei uns war der Termin bei der Elterngeldstelle total für die Katz, die haben uns eine Homepage gezeigt, bei der man alles rechnen kann aber richtig beraten wird man gar nicht...

Re: Frage zur Elternzeit

Wenn Du sowieso nach einem Jahr "nur" 25-30 Stunden arbeiten willst, solltest Du tatsächlich mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragen. Theoretisch kannst du, auch wenn du erstmal nur ein Jahr nimmst die verbleibenden zwei Jahre auch später nehmen, aber es gibt einen so genannten Bindungszeitraum von zwei Jahren. D.h. Du legst Dich jetzt für die kommenden zwei Jahre fest. D.h. wenn Dein AG unkooperativ ist, muss er dir das zweite Jahr nicht "erlauben". Unabhängig von dem Bindungszeitraum musst Du eine neue Elternzeit aber erst sieben Wochen vor deren Beginn anmelden. D.h. Du könntest jetzt erstmal ein Jahr nehmen und dann später, wann immer Du willst, z.b. nach drei Jahren, sieben Monaten und zwölf Tagen nochmal bis zu zwei Jahre. Macht natürlich wenig Sinn, soll nur ein Beispiel sein.
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