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Adoption durch zukünftigen Ehemann? vorsicht lang!

Hallo,
gibt es vielleicht jemand, der uns hier Tipps geben kann. Die Fakten: Vor 9 Jahren wurde ich ss und der Kindsvater hat mich verlassen, lange bevor das Kind geboren wurde. Er zahlt den Minimalunterhalt. Seitdem war ich allein erziehend. Gekümmert hat er sich nie um meinen Sohn. Vor zwei Jahren nun habe ich einen ganz lieben Mann kennengelernt, mit dem sich mein Sohn auch sehr gut versteht. Wir werden nun im Mai heiraten, auch weil wieder ein Kind unterwegs ist (wir hätten aber sowieso in diesem Jahr geheiratet, nun findet die Hochzeit halt zwei Monate eher statt). Nun hat sich mein Freund gedacht, es wäre doch gut aus uns eine "richtige" Familie zu machen, sprich, meinen Sohn als seinen Sohn anzunehmen, auf den Unterhalt durch den Kindsvater kommt es mir auch nicht mehr an. Wie ist hier die Rechtslage, auf was müssten wir uns einstellen? Brauchen wir u.U. einen Anwalt? Wie gesagt, der Kindsvater hat sich nie für meinen Sohn interessiert. Ich bin allein sorgeberechtigt durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes.
GLG Lili
Bisherige Antworten

Re: Adoption durch zukünftigen Ehemann? vorsicht lang!

Hallo Lili,
schau mal unten in das Posting vom 28.1. 2003 von Picaro " Adoption", vielleicht hilft dir das schon mal weiter oder frag' die einzelnen Leute doch auch noch mal über's Profil.
Viel Glück!
Susi

Re: Adoption durch zukünftigen Ehemann? vorsicht lang!

Hallo Susi,
danke für den Tipp!
Aber inzwischen haben wir uns für eine einfache Namensänderung meines Sohnes entschieden. Da ist die Zustimmung des KV nicht nötig und wird einfach vom Standesamt durchgeführt, sprich, der Ehename, den wir beide nach der Heirat führen geht dann automatisch auf meinen Sohn über.
GLG Lili

Bist du dir da sicher??

Hallo Lili,
das kann ich ja kaum glauben, aber vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Denn das Gleiche versuchen wir zur Zeit und bei uns ist es ganz und gar nicht so, dass die Zustimmung vom KV nicht benötigt wird. Und der gibt seine Zustimmung nicht! Nun sind wir dabei vor Gericht zu gehen, denn man kann die fehlende Zustimmung auch gerichtlich ersetzen lassen. Heutzutage ist das aber wohl eher schwierig hab' ich mir sagen lassen, weil durch das neue Namensrecht eh' viele Kinder damit leben, dass nicht alle Mitglieder der Familie gleich heißen. Man muss quasi beweisen, dass der Namenswechsel absolut zum Wohle des Kindes ist.
Meine Geschichte ist deiner sehr ähnlich. Ich bin vor 16 Jahren auch ungewollt schwanger geworden, habe mit dem KV noch bis zum 1. Lebensjahr des Kindes zusammengewohnt. Seither haben wir aber keinen Kontakt mehr (er lehnt ihn ab), er hat auch nie Unterhalt gezahlt und mein Sohn leidet sehr unter der Ablehnung des Vaters. Er war deswegen sogar schon mal ein Jahr in psychologischer Betreuung.
Nun habe ich im Oktober wieder geheiratet, im November ein geminsames Kind bekommen und mein Sohn möchte nun nichts lieber, als den gemeinsamen Familiennamen tragen (ich glaube, er möchte, dass alle Welt meinen neuen Mann für seinen Vater hält - was ich ihm nicht verdenken kann).
Aber wie gesagt, das Familiengericht machte mir da keine großen Hoffnungen, ich probiere es aber trotzdem.
LG Susi

Re: Bist du dir da sicher??

Hallo Susi,
das mit der Namensänderung kann nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Es gilt nämlich hier § 1618 BGB. Hiernach ist die Zustimmung des KV nicht notwendig, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt. Wenn das Kind also Deinen Mädchennamen trägt und die heiratest und der Name Deines Mannes Ehename wird, hast Du das Recht zum Standesamt zu gehen und eine Namensänderung zu beantragen. Ich habe mir sagen lassen, dass diese Namensänderung dann nicht mehr umkehrbar ist. Dein Kind heißt also immer wie Dein Mann. Die Zustimmung des KV wird wie gesagt hierbei nicht benötigt.
Also erkundige Dich beim Standesamt (das Familiengericht wird nur angerufen, wenn es sich um eine Adoption handelt, bei der natürlich die Zustimmung des KV benötigt wird). Die Namensänderung kostet übrigens ? 17.
GLG Lili 7+6

Re: Bist du dir da sicher??

Hallo Lili,
mein Sohn trägt nicht meinen Mädchennamen sondern den des KV, wir waren 1 Jahr verheiratet :-(( Das ist also der Unterschied zwischen uns. Denn dass ich das Einverständnis des KV brauche, da bin ich mir 100%ig sicher. Das Ganze läuft ja schon seit November und die Sache mit dem Standesamt ist längst durch... Jetzt geht's an's Gericht!
Tja, ich wünsche euch jedenfalls viel Glück mit der neuen Familie. Und überhaupt: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft (habe in deinem Profil gestöbert)!!!
LG Susi

Re: Bist du dir da sicher??

Hallo Susi,
ach je, das ist natürlich dumm, dann müsst Ihr tatsächlich den schwierigen Weg gehen.
Aber danke für Deine guten Wünsche! Ich hoffe auch, dass bei Dir alles klappt! (Wobei ich mir nicht denken kann, dass das Gericht dem Wunsch Deines Kindes nicht entspricht).
GLG Lili

Re: Bist du dir da sicher??

hallo ihr !
welche recht hat den dann der "zukünftige " vater, wenn er nicht adoptiert, aber das kind seinen namen trägt, wenn ich als mama bis jetzt das alleinige sorgerecht hatte. z.b. bei amtlichen unterschriften, krankenhaus...?
lg picaro

Re: Bist du dir da sicher??

Hallo Picaro,
der "Vater" hat dann überhaupt keine Rechte. Es ist so, als würde das Kind noch den alten Namen tragen. Du hast weiterhin das alleinige Sorgerecht.
Diese Einbenennung ist ein rein formeller Akt, der nur zum Wohl des Kindes erfolgt, aber keinerlei rechtl. Konsequenz hat.
LG Susi

Re: Adoption durch zukünftigen Ehemann? vorsicht lang!

Hallo Lili
Ein bisserl spät, aber besser als nie ;o))
Habe hier mal ein bischen rumgestöbert.
Deine Geschichte ähnelt nämlich meiner.
Habe eine Tochter von 6Jahren, trägt meinen Namen und hatte bis jetzt noch nie Kontakt zu ihrem Spender (so nenne ich ihn). Mein jetztiger Freund und ich haben zusammen einen Sohn (19Monate und trägt den Nachnamen von meinem Freund). Wir sind schon seit längerem am überlegen, wegen heiraten. Er möchte meine Tochter auch gerne adoptieren. Aber...das große ABER! Ich sehe nicht ein, das der Spender so schnell von seinen Pflichten befreit wird. Er soll bluten! Wenn Du mich verstehen kannst?
Deswegen habe ich Beitrag mit großem Interesse gelesen. Wegen dem Nachnamen. Wenn das echt ginge, das sie den Namen von meinem Freund annehmen könnte ohne (erstmal) Adoption?! Das wäre super. Dann wären nicht nur drei mit einem Namen, sonder alle 4! Wenn Du magst oder sich was daran geändert hat bzw.das jemand festgestellt hat, das es doch nicht geht, dann bitte ich um kurze Mitteilung. Nicht das ich mich zu früh gefreut habe ;o)) Ich kenne das nur so, das, wenn sie adoptiert werden soll, muss der KV zustimmen. Sollte sie erstmal nur vom Ehemann "angenommen" werden, braucht man keine Einverständinist vom KV, dann bekommt sie aber auch nicht den Nachnamen von Ehemann. Aber man lernt nie dazu. LG Tanja

Re: Adoption durch zukünftigen Ehemann? vorsicht l

Hallo Tanja,
es ist tatsächlich so: Als Mutter kannst Du den Antrag
auf Namensänderung stellen, ohne das der KV
einwilligt (hat mir ein Standesbeamter hier bestätigt).
Das hat nichts mit Adoption zu tun. Dieser Vorgang ist
aber nicht mehr rückgängig zu machen. Den Namen
behält Dein Kind also für immer. Wir haben uns jetzt
entschieden, das mein Freund (bald Ehemann)
meinen Sohn erst mal nicht adoptiert, um keine
schlafenden Hunde zu wecken (nicht dass der KV nach
9 Jahren plötzlich seine Vatergefühle entdeckt).
Außerdem will mein Sohn meinen Namen behalten.
Vielleicht ändert er ja seine Meinung noch, wenn sein
Geschwisterchen da ist und es dann den Namen
meines Verlobten trägt.
GGLG Lili 20+6
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