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schlechter bezahlte Stelle

Hallo,
nach dem Mutterschutz habe ich (Beamtin) als Teilzeitkraft weitergearbeitet (gegen den ausdrücklichen Willen des Amtsleiters, der mir mit schönen Worten nahegelegt hat, doch gänzlich in den Erziehungsurlaub zu gehen, statt mit meinem Mann die Zeit aufzuteilen) und man hat mich nun aus organisatorischen Gründen auf eine schlechter bezahlte Stelle (wegfall der Außendienstzulage) gesetzt. Der Personalrat verkündet bloß, daß er sich da überhaupt nicht auskennt, ob dies so ohne weiteres möglich, ebenso verhält es sich beim Familienministerium.
Kennt sich eine von Euch im Beamtenrecht aus, oder kann mir eine Quelle für Infos darüber nennen?
Danke,
lG
Birgit
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