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Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis

Sozialer Arbeit...so lautet der Titel meiner Diplomarbeit die ich gerade schreibe.
Ich heiße Claudia, bin 30 Jahre alt, habe 2 Söhne (Niklas,5Jahre und Mika, 4Monate)und war selber 2 1/2 Jahre Alleinerziehend (in der SS mit dem Großen bis er 2 wurde).
Mich interessiert v.a.D. wie Ihr das Sorge- und/ oder Umgangsrecht geregelt habt und ob die Vereinbarungen eingehalten werden.
Habt Ihr irgendeine Form von Beratung in Anspruch genommen und wenn Ja - welche und hat sie Euch helfen können. Wenn - nein- warum nicht.
Ich würde mich wirklich über ein paar Statements freuen-
Vielen Dank
Liebe Grüße Claudia
Bisherige Antworten

Re: Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis

Hallo Claudia,
oh wei, Du Ärmste, so eine Diplomarbeit möchte ich echt nicht nochmal schreiben...Also, bei uns ist das so. ich habe zwei kids mit zwei versch. Vätern und mit beiden habe ich das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Sie holen die Kinder jedes zweite Wochenende zu sich und noch nach Möglichkeit einmal unter der Woche.
Bei der Scheidung waren wir beim Jugendamt, es war eine gute Gesprächsmöglichkeit ohne ausfällig zu werden wie privat, ich fand das Amt jedoch sehr pro Mann und Umgangsrecht für den Mann eingestellt...
Gruss, sonja

Re: Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis

Ich habe mit meinem Ex-Mann gemeinsames sorgerecht für unsere zwei Söhne...Nein! Abmachungen werden nicht eingehalten.Seine sogenannten Ausnahmen sind die Regel...Damals konnte man sich bei der Scheidung noch aussuchen...Mein Mann hat mich damals so unter Druck gesetzt,daß ich beim Gespräch im Jugendamt,wie auch vor Gericht zu allem Ja und Amen gesagt habe...Der Aufenthalt der Jungs war bei mir...Den Großen hat er eines Tages einfach nicht wiedergebracht...Es ist wie es ist.Wer das Geld hat, hat die Macht, in diesem Falle er..Ich habe jetzt ein drittes uneheliches Kind und danke dem Herrn und unsere gesetzbarkeit,daß mich hier keiner zum gemeinsamen Sorgerecht zwingt!
LG Nana*
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