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Elterngeld für 2. Kind

Hallo Frau Schleich,

ich habe ein Frage zum Elterngeld. Derzeit bin ich noch bis zum 30.09.2015 in EZ (seit dem 12.02.2014). Wie würde sich denn zukünftiges Elterngeld berechnen, wenn ich noch in der EZ erneut schwanger werde und sagen wir bis zum Mutterschutz noch 4 Monate arbeiten gehe? 

 

LG Sandra

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.06.2015, 23:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld für 2. Kind

Liebe Sandra, 

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Höhe des Elterngeldes bestimmt das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Die maßgebliche Vorschrift ist der §2b Abs. 1 Nummer 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Daraus ergibt sich, dass Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen wurde, keine Berücksichtigung finden, wenn es darum geht, das Elterngeld für das zweite Kind zu ermitteln. Meistens ist der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Warten sie länger als zwei Jahre, bleibt ihnen mangels eines berücksichtigungsfähigen Einkommens in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro. 

Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus, also plus zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75 Euro, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei unter sechs Jahren mit im Haushalt lebt.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen.  

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld für 2. Kind

Hallo Frau Schleich,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss jetzt doch noch einmal genauer nachfragen. Meine Tochter ist am 12.02.2014 geboren. Nun bin ich wieder schwanger und dieses Kind wir vorraussichtlich am 5.3.2016 geboren werden. Für meine Tochter habe ich 4 Monate volles EG bekommen und 12 Monate geteiltes EG. Von Oktober 2015 an werde ich wieder bis zum MuSchu (24.01.2016) arbeiten gehen. Welche Monate fließen jetzt in die Berechnung des EG fürs zweite Kind ein?

 

Viele liebe Grüße

Sandra 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 02.07.2015, 21:28 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld für 2. Kind

Liebe Sandra,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Um das Elterngeld zu berechnen, nimmt man das durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Bekommen Sie also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das Jüngste das Einkommen zugrunde gelegt, das Sie vor der Geburt des ersten Kinds verdient haben.
Für genauere Informationen können Sie sich auch an Ihre zuständige Familienkasse wenden. Die können persönlicher auf Ihre Situation eingehen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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