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Urlaubsgeld im Mutterschutz

Hallo liebe Experten,

Ich befinde mich ja derzeit im Mutterschutz. Der Entbindungstermin ist der 21.07.2018.
Seit November 2017 (zuvor Elternzeit) arbeite ich wieder in Teilzeit bzw mit reduzierten Stunden (von 41 Std. auf 27,5 Std.)bei meinem alten Arbeitgeber (Vertragsbeginn 2014).
Es gab keinen neuen Vertrag oder Zusatz aufgrund der Teilzeit. Mein Gehalt wurde einfach auf die Stundenzahl reduziert.

Das Gehalt wird gesplittet am 25ten sowie am 10ten ausgezahlt. Heute erhielt ich die Restzahlung für Juni.
Zu meinem erstaunen weniger als erwartet (Mutterschaftsgeld natürlich betrachtet) da ich kein Urlaubsgeld erhalten habe.
Meine anderen Kollegen haben dieses heute erhalten.
Ich habe also im Büro bei der Dame vom Personalbüro angerufen:“Sie habe den Chef gefragt und der meinte, Frauen im Mutterschutz zahlen wir das nicht“
Natürlich war ich erstmal baff. Der Mutterschutz ist doch mit Krankheit gleich zusetzen, es besteht Anspruch auf Urlaub und somit doch auch auf Urlaubsgeld, oder?!


Die Firma ist zwar nicht Gewerkschaftlich organisiert, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich aufgrund des Mutterschutzes benachteiligt werden kann.
Das Urlaubsgeld wurde in keiner Abrechnung der letzten Jahre als “freiwillig“ deklariert.
Alle anderen haben es erhalten , Stichwort Gleichbehandlungsgesetz?!
Was genau in meinem Vertrag bezüglich Urlaubsgeld steht müsste ich heute allerdings mal Prüfen, jedoch sehe ich mich unabhängig davon völlig im Recht, das Geld ebenfalls zu erhalten. Denn eine Klausel alla im Mutterschutz zahlen wir nicht ist doch sicher nicht zulässig...
Seit 2014 habe ich es jedes Jahr erhalten.

Haben sie hierzu vielleicht aussagekräftige Gesetzestexte/Paragraphen auf die ich mich beziehen kann?

Bei Google finde ich nur, dass der AG es allen zahlen muss und der Muschu rechtlich einer Krankenzeit ähnlich ist, aber ebenich nichts handfestes.
Die Personalerin sagte sie würde erneut das Gespräch mit dem Chef suchen, denn auch für Sie ergäbe das keinen Sinn. Zumal ich 20Tage Urlaubsanspruch für dieses Jahr hatte(genommen vorm Muschu) und der Vertrag ja erst mit der Elternzeit ruht...
Sollte sich das nicht klären, werde ich natürlich einen Anwalt vor Ort kontaktieren.

Vielen dank und entschuldigen sie den langen Text.

LG

Sonja

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.07.2018, 18:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsgeld im Mutterschutz

Liebe Sonja,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Wenn laut Ihres Arbeitsvertrages Urlaubsgeld erhalten, haben Sie auch im Mutterschutz einen Anspruch darauf.

Schauen Sie bitte einmal in Ihrem Arbeitsvertrag nach, in der Regel ist dieses dort geregelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Urlaubsgeld im Mutterschutz

Guten Morgen Frau Schleich,

Vielen Dank für ihre Antwort.

Im Vertrag steht:“freiwillige Sonderzahlung: Urlaubsgeld 50%; Bedingung das es gezahlt wird: ein Jahr Zugehörigkeit und das es allen gezahlt wird“

Beides trifft auf mich zu, seit 2014 da, es wird allen gezahlt(ausser mir:-D)

Aber unabhängig davon ist es doch nicht rechtens es allen zu zahlen ausser mir, mit der Begründung“wegen des Mutterschutzes“ korrekt?

Seit 2014 habe ich es zudem jährlich erhalten ohne weiteren Zusatz auf der Abrechnung. Dies wiederrum hebelt doch die “Freiwilligkeit“aus oder?

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.07.2018, 17:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Urlaubsgeld im Mutterschutz

Die Freiwilligkeit ist laut Vertrag damit ausgehebelt uns sie haben auch im Mutterschutz einen Anspruch auf das Urlaubsgeld :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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