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Leidiges Thema, Anträge

Ich hab eine Frage zum Thema  Anträge ? Elternzeit hat ja nix  mit demElterngeld zu tun....... oder? Wenn ich 1 Jahr voll daheim bleiben will und ab nächstes  Jahr April/Mai wieder zuarbeiten (Teilzeit oder 450€) was mach ich dann?  Der kleine soll Ab 1Jahr Donnerstag und Freitag in die Krippe un ich eben diese Tage wieder Arbeiten. Mein Arbeitgeber ist mein Vater un  Ich bin seine erste Schwangere Mitarbeiterin.

Elternzeit für 1Jahr beim Arbeitgeber und Elterngeld für 1Jahr beantragen. Oder kann ich auch 2 jahre Elternzeit einreichen und 1 Jahr Geld?      Während der Elternzeit ist man ja versichert, oder? Wenn ich also nach einem Jahr nur minijob mache bin ich nicht versichert oder?

  Wie geht das in Bayern mit dem landeserziehubgsgeld? 

Vielen vielen dank. 

Ich hoffe sie können mir eine Lösung empfehlen! 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.02.2014, 17:24 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Leidiges Thema, Anträge

Liebe Fani,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Auf Elternzeit (damals Erziehungsurlaub) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch.Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt.

Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gab es das Erziehungsgeld. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen Berufstätiger in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes und gibt Ihnen so eine Wahlfreiheit zwischen Beruf und persönlicher Kinderbetreuung.Grundsätzlich werden monatlich       65 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. 
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich (u.a. Abhängig von der Stundenanzahl).

Bezüglich der detaillierten Fragen, würde ich Ihnen raten sich an Ihre zuständige Familienkasse zu wenden. Diese können Ihnen persönlich Auskünfte zu Ihrer Situation geben.

Zum Landeserziehungsgeld:

Bayern zahlt als eines von vier Bundesländern bereits seit 1989 ein eigenes einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Das Bayerische Landeserziehungsgeld will Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob Sie nach dem Elterngeld sofort wieder arbeiten oder Ihr Kind noch einige Zeit überwiegend selbst betreuen wollen. 
Das Landeserziehungsgeld schließt sich unmittelbar an das Elterngeld an. Als Anschlussleistung beginnt der Anspruch zwingend nach dem Lebensmonat, für den letztmals Elterngeld für beide Elternteile gezahlt wurde.

Die Einkommensgrenzen für das Familieneinkommen erhöhen sich damit (gesetzesänderung von 2009)

  • für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner auf 25.000 Euro
  • für Alleinerziehende  auf 22.000 Euro

Dadurch ergibt sich oder erhöht sich für viele Eltern der Anspruch auf Landeserziehungsgeld.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst ab Beginn des neunten Lebensmonat Ihres Kindes gestellt werden kann.

Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen die  Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (auch telefonisch) übermitteln.

Ich hoffe, Ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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