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Elternzeit

Sehr geehrte Frau Schleich,

und gleich noch eine Frage: steht pro Kind jedem Elternteil jeweils 3 Jahre Elternzeit zu oder ein Mal 3 Jahr, die Eltern unter sich aufteilen können?

Danke!

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.06.2018, 21:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit

Liebe Jami,

Jeder Elternteil hat Anspruch auf höchstens 3 Jahre Elternzeit.
Davon können
für Geburten bis 30.6.15 bis zu 12 Monate
für Geburten ab 1.7.15 bis zu 24 Monate
zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Die Elternzeit kann für Geburten seit 1.7.15 von jedem Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers in 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden (bis 30.6.15 nur 2 Zeitabschnitte und nur mit Zustimmung).

Ausnahme: Der Arbeitgeber kann die Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn der 3. Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegt.

Die Elternzeit kann von einem Elternteil alleine, von beiden abwechselnd oder gemeinsam und gleichzeitig genutzt werden.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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