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Elternzeit

Hallo,

ich habe bei meiner Tochter (geb. 2008) ein knappes Jahr Elternzeit genommen.

Jetzt kommt sie in diesem Jahr in die Schule und ich habe jetzt erfahren, dass ich von den 3 Jahren Elternzeit max. 12 Monate auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann. Ich würde gerne in der ersten Zeit nach der Einschulung zu Hause sein, um die Eingewöhnung in die Schule etwas zu erleichtern. Allerdings habe ich bei meinem Arbeitgeber nicht angemeldet, dass ich einen Teil der Elternzeit aufsparen möchte (da ich das damals nicht wusste). Was kann / muss ich jetzt tun? Kann ich den Zeitraum der Elternzeit (sofern der AG mitspielt) frei wähen oder bin ich wie beim Elterngeld an das Geburtsdatum gebunden und kann nur Lebensmonats-/ lebensjahrweise die Elternzeit nehmen?

Danke!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.01.2014, 21:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit

Liebe mundm81,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie können die Elternzeit bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.

Diese müssen Sie sich mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich bei Ihren Arbeitgeber genehmigen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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