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Elternzeit

Hallöchen,

hätte da mal eine Frage zur Elternzeit.Also ich gehe am 4.12 in Mutterschutz, der Geburtstermin ist der 15.1.... Wie sieht das mit Elternzeit für meinem Freund aus.Er würde gerne die ersten 4 Wochen zu Hause bleiben und mich unterstützen oder muss er die 8 Wochen am stück nehmen.Müssen wir dann auch zwei Anträge aus füllen fürs Elterngeld?

Danke schon mal

lg

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.10.2013, 21:54 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit

Liebe Schnecke 1981,

vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr Freund in Elternzeit geht. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass das Elterngeld nicht gleichzusetzen ist mit dem Gehalt Ihres Freundes (ca 67%).

Ihr Freund kann meines Wissens die 4 Wochen an Elternzeit nehmen. Der Job wird in dieser Zeit für Ihren Freund frei gehalten. Falls Sie in dieser Richtung noch Fragen haben, kann Ihnen die für Sie zuständige Familienkasse noch genauere Informationen geben.

Ich hab Ihnen mal einen Link zum Thema Elterngeld heraus gesucht, der nochmals über die rechtlichen Informationen zum Elterngeld erläutert.

http://www.elterngeld.net/elterngeldgesetz.html

Sie müssten beide einen Antrag stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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