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Elternzeit: Antrag - Hilfe

Hallo,

beruflich muss ich mich viel mit Anträgen und Formularen rumschlagen - das heißt, ich bin in diesem Gebiet eigentlich ned ganz hilflos.

Aber bei dem Thema Elternzeitantrag irgendwie doch - hab ich ja noch nie gemacht :-X:

Also mein Mädl kommt voraussichtlich am 25.07. zur Welt.
Ich möchte 1 Jahr zu Hause bleiben und dann auf Teilzeit 2 Tage die Woche wieder zur Arbeit gehen.

Nun meine Frage:
Wie lange beantrage ich denn "Elternzeit".
1 Jahr? Oder gleich 3 Jahre?

Ab dem 1. Jahr arbeite ich wieder 16 Stunden - man darf ja bis zu 30 Stunden arbeiten wenn man in Elternzeit ist, oder?
Hat das irgendeine Konsequenz - je nachem welchen Zeitraum ich beantrage?
(wenn ich 3 Jahre beantrage und in diesem Zeitraum evlt. nochmal schwanger werde - hat das dann eine finanziell Besserstellung des Elterngeldes für mich zur Auswirkung für das 2. Kind oder ist das irreleveant)

Aja und mein Mann möchte auch gerne 2 volle Monate gehen - einmal im August (also gleich nach der Geburt)  und einmal nächstes Jahr (voraussichtlich Juni 2016).
Diese Info ist jedoch für meinen Antrag beim Arbeitgeber nicht relevant, oder?


Oh Mann, damit bin ich echt ein bisschen überfordert...

 Könnten Sie mir hier bitte helfen? =-O=-O=-O

LG Sunshine

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.05.2015, 19:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit: Antrag - Hilfe

Liebe Sunshine, 
vielen Dank für Ihre Frage. 
Sie dürfen während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. In diesem Fall werden ihnen 67 Prozent des Lohnausfalls ersetzt. Dem betreuenden Elternteil werden 67 Prozent des entfallenden Nettolohnes ersetzt, mindestens 300€ und höchstens 1.800 € monatlich. Den Maximalbetrag von 1.800 € erhalten Mütter oder Väter, die netto 2.700 € oder mehr verdient haben und ihren Job für die Betreuung ihres Kindes zeitweise aufgeben. Zur Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes herangezogen.Beim 2. Kind wird das Elterngeld folgendermaßen berechnet: Fallen in die für die Elterngeldberechnung für das zweite Baby relevanten Monate Lebensmonate Ihres ersten Babys, für die Sie noch im Elterngeldbezug sind oder waren, werden diese bei der Berechnung Ihres neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt.Hintergrund: Elterngeld ist kein Erwerbseinkommen. (Ähnlich wie ALG I, ALG II oder Krankengeld), sondern eine Einkommensersatzleistung. Mit anderen Worten, Sie bekommen vom Staat einen gewissen Teil Ihres wegfallenden Erwerbseinkommens, auf das Sie zu Gunsten der Betreuung Ihres Babys verzichten, ersetzt. 
Der so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten Elterngeldes wird gezahlt, wenn das zweite Kind auf die Welt kommt, bevor das erste drei Jahre (= 36 Monate) alt ist. Bei zwei Kindern fällt der Geschwisterbonus für das zweite Kind weg, sobald das ältere Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Das heißt, ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat gibt es nur noch das reguläre Elterngeld für das zweite Kind. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben.Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil regulär zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €.

Wenn Sie nach dem 1 Jahr wieder 16 Std wöchentlich arbeiten wollen, müssen Sie meines Erachtens auch in dieser Zeit Elternzeit nehmen.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht bescheid geben, wann Ihr Mann in Elternzeit geht. Das ist für den Antrag erst einmal irrelevant. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit: Antrag - Hilfe

Hallo,

vielen lieben Dank für die informative Darlegung! Hat mir wirklich bei meiner Entscheidungsfindung und dem Wirrwarr im Kopf geholfen :-)!

 

VG Sunshine

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.05.2015, 12:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit: Antrag - Hilfe

Gern geschehen.

Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne wieder melden. 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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