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Elterngeld bei Zwillingen. Urteil 2013

Hallo lliebes Experten Team,

durch zufall haben wir gestern erfahren das Zwillingeseltern nachträglich Elterngeld afirdern können. Da die Gesetzestexte für Laien wie mich so undurchsichtig geschrieben sind, nun meine Frage :

Meine Zwillinge sind 2010 geboren & ich war 12 Monate alleine in Elternzeit.

ist es richtig das ich nun für meine "jüngere" Tochter nachträglich Elterngeld beantragen kann und mir dann 300 ,- Sockelbetrag + 300,- Mehrlingszuschlag noch zusteht? Mein Mann war nicht in Elternzeit.

Vielen Dank vorab.

 

 

 

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.12.2013, 22:50 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld bei Zwillingen. Urteil 2013

Hallo, 

Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Für Mehrlingsschwangerschaften gibt es zusätzlich die von Ihnen genannten 300 €. Diese sollten Ihnen nach der aktuellen Gesetzeslage zustehen. 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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