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Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld

Hallo!

Mich würde interessieren wie das läuft...

Ich weiß, dass man von seiner Ärztin einen Nachweis bekommt den man bei der Krankenkasse einreichen muss um diese max.13€ pro Tag zu bekommen...

Dann liest man überall, dass der AG verpflichtet ist das Mutterschaftsgeld aufzustocken bis das "alte" Nettogehalt erreicht ist.

Aber muß dafür auch irgendein Formular ausgefüllt werden oder wird das dann über die Kasse geregelt, dass die den AG anschreiben?

Ich finde leider nirgends etwas zu diesem Thema, können Sie mir da weiter helfen?

 

Vielen Dank!

Schmucki

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.03.2014, 20:34 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld

Hallo Schmucki,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Zuschuss wird vom Arbeitgeber berechnet.
Für die Höhe des Zuschusses ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Bei wöchentlicher Abrechnung setzen Sie das Arbeitsentgelt für die letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Schutzfrist an. Hat die Arbeitnehmerin während dieser Zeit Überstunden vergütet bekommen, zählt dies mit.

Normalerweise bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse eine Mitteilung.

Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich an Ihrer Stelle noch einmal an Ihre Krankenkasse wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld

Vielen Dank Frau Schleich...ja das hilft mir weiter!
Ich habe nun schon mehrfach meine Kasse angeschrieben aber immernoch keine Antwort erhalten...
Leider ist meine Chefin eine von der Sorte die sich hinsichtlich dieser Situation über nichts informiert, deswegen befrage ich mich lieber...bevor ich dann auf mein Geld warte weil sie es nicht gebacken kriegt.

Also nochmals vielen Dank!
Werde morgen zum 3. Mal den Versuch bei meiner Kasse starten..

Gruss
Stefanie Barchewitz
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.03.2014, 22:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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