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Arbeiten während der Elternzeit

Hallo Frau Schleich,

ich befinde mich in meinem ersten Jahr Elternzeit und habe bei meinem AG zwei Jahre beantragt. In dem Schreiben damals habe ich auch geschrieben, dass ich evtl. nach dem ersten Jahr Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle.

Beim ersten Kind habe ich schon einmal angefragt, ob dies möglich sei, aber dann kam die Antwort, dass meine Aufgaben größtenteils vergeben oder outgesourct wären und es keine Verwendung für mich gibt. Nun habe ich mich jetzt beim zweiten Kind auf gut Glück beworben und bin auch schon zu Vorstellungsgesprächen geladen.

Jetzt meine Frage. Angenommen ich bekomme eine Zusage..... Ich habe mir das so zusammengereimt. Wenn ich nun wieder bei meinem AG bei dem ich in EZ bin anfrage und die haben wieder keine Verwendung für mich, kann ich die Stelle bedenkenlos antreten und ich bleibe in EZ bis diese abläuft und dann bleibt der Anspruch auf eine weitere Beschäftigung bestehen. Wenn die jetzt sagen würden, dass jetzt doch was für mich da wäre und ich lieber bei dem anderen AG arbeiten würde, müsste ich kündigen und zwar wenn möglich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Elterngeld ausläuft, weil ich sonst keinen Anspruch mehr hätte. Ist das so korrekt?

Vielen Dank für ihre Hilfe.

LG

Bisherige Antworten

Re: Arbeiten während der Elternzeit

Und könnte evtl. die Elternzeit auf den neuen AG übetragen werden?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.06.2019, 21:10 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeiten während der Elternzeit

Liebe Manuela,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Ihnen wieder eine gleichwertige Stellung anzubieten solange der Arbeitsvertrag gültig ist.

Wenn Sie nun einen neuen Job, ohne den jetzigen zu kündigen, zählt es als Zweitjob und muss von dem jetzigen Arbeitgeber genehmigt werden. Ansonsten ist Ihre Denkweise korrekt. Es ist theoretisch möglich die Elternzeit zu dem neuen Arbeitgeber mit rüber zu nehmen, praktisch gesehen, sollten Sie dieses vorher mit dem Arbeitgeber besprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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