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Beschäftigungsverbot

Hallo, ich arbeite in Hessen an einer Autobahntankstelle im drei-schichtbetrieb. Also sprich früh, spät und nacht.

Eine arbeitskollegin hat im Januar ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Ich habe bis dahin immer gedacht, dass es generell ein Beschäftigungsverbot für schwangere besteht, aber meine Chefin meinte, dass sie es "freiwillig" macht, da die schwangere ja nix mehr verdienen würde, wenn die ganzen zuschläge etc wegfallen würden. Dadurch dass meine Chefin aber nicht Grad ne gute Chefin ist, und sie auch mal gerne Sachen so zurecht lügt wie ihr es passt, interessiert mich die frage.

Ich habe auch schon schwangerer hinter der Kasse stehen sehen, und bin bissl verwirrt, also besteht jetzt ein generelles Beschäftigungsverbot oder nicht?

Lg

Bisherige Antworten

Beschäftigungsverbot

Hallo, nein ein generelles Beschäftigungsverbot gibt es nicht (Merkblatt)Es kann ausgesprochen werden,wenn im Verkaufsraum erhöht Benzol in der Atemluft durch Messung festgestellt ist Der Arbeitgeber hat solche Messungen zu veranlassen,wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist.
Liebe Grüße Dr.Warm
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