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Weihnachtgeldanspruch?

Ist zwar noch alles ein bisschen, aber wie seiht es aus, wenn der ET Ende Dezember ist, hab ich Anspruch auf das Weihnachtsgeld, das Ende November mit dem Gehalt kommen würde? 

 

Bisherige Antworten

Re: Weihnachtgeldanspruch?

Das ist eine gute Frage, die ich mir grade auch stelle. Also beschäftigt bist du ja weiterhin ganz normal bis Ende des Mutterschutzes (8Wochen nach Geburt)..d.h. Bis ca. Ende Februar in deinem Fall.Ich würde mal in deinen Arbeitsvertrag schauen, was dazu hier geregelt ist. Glaub bei mir steht zb drin, dass die Gratifikation zurückgegeben werden muss, wenn der Arbeitnehmer auf eigene Kündigung hin bis Ende März des nächsten Jahres ausscheidet. Ich weiss aber dass mein Chef zB bei einer ehemaligen Kollegin, die im Februar ausschied, auch nicht auf die Rückzahlung bestanden hat. D.h. Ich denk dass es auch auf deinen Chef ankommt.. Ich weiss auch nicht ob die Elternzeit als ein 'vorübergehendes Ausscheiden' gilt, oder wie das arbeitsrechtlich anzusehen ist. Letztendlich musst du das wohl mit deiner Firma bzw. Mit deinem Chef direkt klären.

LG Conny

Re: Weihnachtgeldanspruch?

Also ich habe im Internet gelesen, dass man Anspruch hat. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, weil MuSchu ja noch wie "arbeit" gezählt wird und ich dann das ganze Jahr gearbeitet habe...

Re: Weihnachtgeldanspruch?

Ich glaub auch das ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld habt (ihr Glücklichen :-)

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