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Jemand selbsständig hier?

Frage steht ja schon dort.

mich interessiert wie es bei euch ist?

ich bin derzeit im Sonderurlaub und nebenbei selbständig tätig.

scheinbar bedeutet das nun das es garnix gibt, kein Mutterschaftsgeld weil ja Sonderurlaub und kein Elterngeld weil ja selbständig ...

nur tut sich bei meiner selbständigkeit derzeit garnix, auch kein verdienst

also ist es jetzt einfach dumm gelaufen?

hoff hier kennt sich wer aus..

lg melli

Bisherige Antworten

Re: Jemand selbsständig hier?

Elterngeld gibts auch für Selbständige. Anders als bei Nicht-Selbständigen wird allerdings nicht das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, sondern das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt für die Elterngeldberechnung herangezogen.

Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, weiß ich leider nicht. Zumindest den Teil von der KK müsstest Du ja bekommen. Vielleicht rufst Du da mal an?

LG, Paula

einschleich

Huhu!

Also Elterngeld solltest du zumindest den Mindestsatz bekommen, also 300€, es sei denn du hast im letzten Steuerjahr so viel verdient, dass du höher rutschst. Schau mal im Internet nach "Elterngeldrechner".

Was das Mutterschaftsgeld angeht, da könntest du eventuell tatsächlich leer ausgehen, das kommt darauf an, was mit deiner Krankenkasse/Versicherung vereinbart ist. Wenn du einen Vertrag mit Anspruch auf Krankentagegeld abgeschlossen hast, bekommst du Mutterschaftsgeld, sonst nicht.

Ich bin in einer ähnlichen Situation und muss das mit meiner Versicherung nun klären.

Alles Gute!

Re: einschleich

Danke euch! Ja na klar werd ich noch anrufen , wollt mich nur vorab schon einmal informiert haben . Mal sehn was der Steuerberater sagt.

LG Melli

@anastacia

Guten Morgen Melli,

wenn Du noch offene Fragen rund um das Thema hast, dann kannst Du dich gerne an unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

So, nun schleiche ich mich hier wieder raus...

Wünsche Dir alles Gute.

Viele Grüße

Victoria

Re: @anastacia

Vielen Dank!

Gerne geschehen :-) Viele Grüße Victoria

Re: Jemand selbsständig hier?

Hallo Melli,

ich war grad auch in deiner Expertenrat Frage. Aber das ist nicht ganz richtig so. Bei uns selbständigen zählen Elterngeldtechnisch nicht wie bei Angestellten die letzen 12 Monate vor der Geburt sondern wenn dein Kind 2015 auf die Welt kommt,wird das Elterngeld komplett vom Gewinn aus 2014 berechnet.

Beim Mutterschaschaftsgeld wurde es dir ja schon richtig gesagt. Das musst du bei der Krankenkasse erfragen! Ich bin trotz meiner Selbständigkeit weiterhin freiwillig Pflichtversichert und habe extra diese Zusatzkrankentagegeld( oder wie das genau heißt) abgeschlossen, damit ich die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt mein Krankengeld bekomme. Ich habe nur 2 Wochen vor der Geburt pausiert und somit dann auch nur 2 Wochen bezahlt bekommen aber anspruch hatte ich auf 6 Wochen vorher und 8 Wochen nacher. Das Elterngeld bekommst als Selbständige übrigens schon direkt nach der Geburt nur wird dir wenn dur Krankengeld bekommst das dann natürlich wieder am Elterngeld abgezogen! Aber Elterngeld bekommst du als Selbstänige direkt nach der Geburt und nicht erst nach 8 Wochen wie angestellte!

Ich drücke dir feste die Daumen,dass alles positiv für dich verläuft!!!

liebe Grüße

Re: Jemand selbsständig hier?

Hallo,

vielen lieben Dank!

ich war gleich nach Selbsständigkeitstart schwanger und könnte somit kein Tagegeld mehr beantragen bzw. mit aufnehmen. Versicherung wird gleich geklärt. Steuerberater hat auch ne Info. Na da es kaum Verdienst gab, ist ja erst zum Ende des jahres Sep/Okt. gestartet, hab ich vielleicht ne kleine Chance.

also verstehe ich das richtig, ich muß direkt nach Geburt das Elterngeld beantragen?

was muß denn dann außer der Bilanzierung noch mit eingereicht werden?

liebe Grüsse

melli

Re: Jemand selbsständig hier?

Hallo melli,

ohje bei mir ist das ja erst 19Monate her aber ich erinner mich nicht mehr an alles. Wo ich mir sicher bin ist, dass ich den Elterngeldantrag schon bis auf das Geburtsdatum vom Sohnemann vor der Geburt ausgefüllt hab, damit man dann nicht in stress kommt. Einreichen kannst du ihn tatsächlich erst direkt nach der Geburt.

Ich mach Einnahmen-Überschussrechnung und Bilanziere nicht. Ich hab im Juli entbunden und hab dann im April schon den Jahresabschluss vom Vorjahr machen lassen, damit ich die genauen Zahlen hab. Ich glaube ich musste den Jahresabschluss auch einreichen. Ansonsten musste ich glaube ich nichts zusätzlich einreichen. Aber ganz sicher bin ich mir nicht mehr!

Es gibt ja die Forumlare für Selbständige und für Angestellte. Ich vermute du musst dann fürs erste 3/4 Jahr den für Angestellte ausfüllen und für das letzte vierteljahr den für Selbständige. Aber ich glaube ne Bekannte von mir war damals bei der Caritas und die haben ihr beim Elterngeld beantragen geholfen.

Schau mal da:

http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/familie/schwangerschaft/finanzielle-hilfen-vor-und-nach-der-gebu

liebe grüße

 

Re: Jemand selbsständig hier?

Danke !

Krankenkasse Klang garnicht so schlecht vielleicht gibt es doch was. Da ich ja noch Angestellte bin.

Steuerberater dann nächste Woche nen Termin, schauen wir mal was dabei raus kommt. Ja die Anträge hatten wir auch immer vorher fertig.. Jetzt allerdings ja alles anders.

LG Melli

Re: Jemand selbsständig hier?

Na siehst du das klingt doch gut!

 

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