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Urlaubsanspruch Mutterschutz bei anschließender Elternzeit?

Hallo,

sagt mal, wie ist das bei euch (bei denen, die arbeiten): Bekommt ihr bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaubstage "angerechnet" oder nur bis zur Geburt?

Ich möchte im Anschluss an die Geburt Elternzeit nehmen (14 Monate - das darf man doch als alleinerziehende Mama, oder?) - manche sagen, dass man dann für den Mutterschutz nach der Geburt auch keinen Urlaub mehr bekommt und manche sagen, dass das noch nicht offiziell als Elternzeit zählt?!? Kann aber auch beim googeln nichts eindeutiges finden...

Und: Nehmt ihr den Urlaub dann vorm Mutterschutz? Und wie lang bleibt ihr zuhause?

 

LG...

Bisherige Antworten

*einschleich*

Huhu,

also ich dachte bisher, ich hätte nur Urlaubsanspruch bis zum Mutterschutz, aber mir wurde letzte Woche erklärt, dass ich bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaubstage angerechnet bekomme. Bedeutet für mich, dass ich statt 10 jetzt 19 Urlaubstage bis zum Mutterschutz habe. Diese würde ich auch gerne vor Beginn des Mutterschutzes nehmen, damit wäre ich dann ab Weihnachten zuhause.

Ich habe jetzt auch noch herausgefunden, dass der Mutterschutz nach der Geburt (also diese 8 Wochen) auf die Elternzeit angerechnet werden. Wenn du also nach der Geburt 14 Monate zuhause bleiben willst, sind das quasi 2 Monate Mutterschutz und 12 Monate Elternzeit.

Ich weiß noch nicht genau, wie lange ich zuhause bleiben werde, da das ja auch eine finanzielle Frage ist. Auf jeden Fall ein Jahr, gerne aber 18 Monate.

LG

Re: *einschleich*

Ok, also das heißt, wenn man pro Monat 2 Tage Urlaub hat und im April das Kind käme und der Mutterschutz im Juni endet, hat man trotz anschließender Elternzeit 12 Tage Urlaubsanspruch?

18 Monate zuhause? Geht das auch? Ich dachte, man muss sich zwischen einem Jahr (bzw. den 14 Monaten) und 2 Jahren (bzw. 28 Monaten) entscheiden?

Ich würde gern etwas länger als 1 Jahr zuhause bleiben (bei meinem Sohn war ich 21 Monate zuhause und fand es fast zu früh, den Kleinen in die Krippe zu bringen), aber finanziell wird mir das wohl leider nicht möglich sein :-(.

Re: *einschleich*

Genau, du hättest dann 12 Urlaubstage. Wobei du wahrscheinlich noch klären musst, wie das ist, wenn dein Mutterschutz in den ersten beiden Juniwochen endet. Theoretisch könnten es dann auch "nur" 11 Tage sein. Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob es dafür eine gesetzliche Regelung gibt ;-)

Ich meine, dass 18 Monate möglich sind, man streckt dann nur das Elterngeld entsprechend. Also ich würde erst 6 Monate volles Elterngeld bekommen und dann 12 Monate das halbe. Ich muss aber noch klären, ob das tatsächlich so funktioniert, wie ich es mir vorstelle... Hoch kompliziert das Ganze 8-)

LG

Re: *einschleich*

Im Mutterschutz wird der Urlaub immer für volle Monate berechnet, laut unserer Personalabteilung. Also wären es 12.

Re: *einschleich*

Ok, dann gehe ich mal davon aus, dass es so ist und hoffe, dass das unsere Personalabteilung dann auch so sieht :-).

Ist wirklich alles kompliziert und diese Rechnerei, etc. - ou man... Aber gut - was tut man nicht alles für die kleinen Wundern :-).

Re: *einschleich*

Wenn du deinen Urlaub 2016 nicht komplett nehmen kannst, er verfällt nicht. Man kann ihn auch zwischen Mutterschutz und Elternzeit, oder nach der Elternzeit nehmen.

Frohes Rechnen ;-)

Re: *einschleich*

Da muss ich mich auch erstmal erkundigen. Was bei meiner Tochter war, dass der übrige Jahresurlaub, den ich vor dem Mutterschutz noch hatte, pro Monat Elternzeit um 1/12 verfallen ist, d.h. nach dem Jahr Elternzeit war nichts mehr vom Resturlaub übrig. Da muss ich mal schauen, wie das dieses Mal ist, denn an sich habe ich 36 Urlaubstage, aber wie sich das jetzt berechnet, wenn der Mutterschutz schon im Februar beginnt, muss ich auch erst noch eruieren, zumal ich nach dem Mutterschutz gerne mit ca. 30 % weiterarbeiten möchte....

Da muss ich aber erst mal schauen, mit welcher Elterngeldvariante man da am Geschicktesten ans Werk geht. Ist echt nicht einfach da durchzusteigen :-o

LG Kathi

Re: *einschleich*

Verfallen? Du meinst gekürzt um die Monate der Elternzeit, oder? Da kann wohl soweit ich gelesen habe der Arbeitgeber immer selbst entscheiden. Aber verfallen? Eigentlich dürfte der nicht verfallen?!?

Ach Mensch, ich hoffe echt, dass 1 Jahr Elternzeit reicht... Die Kiddies sind dann ja echt noch so klein... Und ich hoffe, dass auch ein Krippenplatz dann frei wird?!? Man sollte bestimmt schonmal anrufen oder wie ist das bei euch so?

Re: *einschleich*

Ich habe das Baby schon in der Krippe von meiner Tochter angemeldet. Eine feste Zusage gibt es aber grundsätzlich bei uns immer erst drei Monate vor dem eigentlichen Beginn der Aufnahme. Habe ab Mai 2017 einen Platz beantragt. Meine Kleine kam mit 14 Monaten in die Krippe und mein Großer damals mit 21 Monaten. Das Baby wäre dann gute 13 Monate.

Nein, bei mir ist tatsächlich der Urlaub verfallen.

LG Kathi

Re: *einschleich*

Das klingt für mich sehr unseriös vom Arbeitgeber, wenn er sagt der Urlaub sei verfallen. Es gäbe die Möglichkeit ihn auszubezahlen oder ihn nach dem Mutterschutz / vor der Elternzeit zu nehmen.
Hatte mal ne Kollegin die über 1 Jahr krank war. Bei ihr ist auch nix verfallen.

LG Lucy.

Re: *einschleich*

Das geschieht in der Elternzeit mit Ihren Urlaubsansprüchen



Während der Elternzeit haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Die Folge:

Ihr Arbeitgeber kann den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen. Die Kürzung geschieht nicht automatisch. Wenn Ihr Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht, muss er Ihnen dies mitteilen.

Hallo Lucy,

genau so war/ist das bei uns.

LG Kathi

Re: *einschleich*

Hallo Kathi,

In der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Urlaubstage. Laut unserer Personalabteilung im Mutterschutz schon. Also entweder darf das der AG vertraglich regeln wie er will, oder dein AG zählt den Muschu nach der Geburt zur Elternzeit? Es wird ja immer von einem Jahr Elternzeit gesprochen, aber eigentlich sind es ja 2 Monate Muschu und 10 Monate Elterngeld.
Aber auch mit deinem obigen Zitat sollte Urlaub, der vor dem Muschu angefallen ist, nicht verfallen. Denn da steht ja nur was über Kürzungen von Tagen die IN der Elternzeit anfallen.

Wie auch immer, 5 Tage mehr oder weniger Urlaub... Hauptsache unsere Schätze kommen gesund auf die Welt!

LG Lucy.
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