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Elternzeit

Hallo,

 

ich bin auch noch da :-) und hab auch mal wieder eine Frage, die mir das Internet bisher noch nicht so richtig beantworten konnte:

Ich hab mal das "Gerücht" gehört, dass man zur Einschulung auch noch ein Jahr Elternzeit nehmen kann. Kennt sich da jemand von euch aus?

LG

Bisherige Antworten

Re: Elternzeit

Hi,

wenn Du vorher noch nicht alle drei Jahre genommen hast, ist es möglich, dann noch mal ein Jahr Elternzeit zu nehmen, das ist aber unabhängig von der Einschulung, sondern max. bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich.

Liebe Grüße und ein gutes neues Jahr,

Lilli

Re: Elternzeit

Hallo,

Ja, das stimmt.

Jedoch darfst du zum Zeitpunkt der Einschulung nicht die kompletten 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen haben.

Wenn du also nach der Geburt 2 Jahre zu Hause warst, dann steht dir noch 1 Jahr zu.

Liebe Grüße Claudi, die die kompletten 3 Jahre "verprasst" hat...

Re: Elternzeit

Danke für die schnelle Antwort. Ich hab bisher nur ein Jahr Elternzeit genommen (genau genommen nur 10 Monate).

Wisst ihr auch, ob ich mich da jetzt an irgendwelche Formalitäten halten muss, oder kann ich einfach zum Arbeitgeber gehen und sagen, ich will noch ein Jahr Elternzeit machen. Hab jetzt im Internet nur gelesen, dass man das eigentlich hätte namelden müssen, wenn man ncoh Elternzeit aufsparen möchte. Das hab ich natürlich nicht getan, ich wusste ja gar nicht, dass das geht.

LG

@mundm81

Hallo liebe mundm81,

ich schleiche mich hier einmal kurz ein.

Du kannst bei 9monate auch gerne unsere Expertin im Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" befragen. Unsere Expertin wird Dir sicherlich einen Tipp bezüglich der Formalitäten geben können.

Viele Grüße

Victoria

 

Oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie usw., ...

... zum Thema "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" nachschauen ;-)

Re: Elternzeit

Hallo, aufsparen von bis zu 12 Monaten ist mit Zustimmung des AG möglich. D.h. das hättest Du theoretisch damals abklären müssen und Dir schriftlich geben lassen müssen. Aber nachfragen beim AG kostet ja nichts, wenn er kooperativ und flexibel ist, dann  wird es gehen, wenn er sich allerdings quer stellt, wirst Du keine Möglichkeit haben. LG

diese Antwort hätte ich auch gegeben.....

................ich denke mal im Nachhinein wird es schwierig sein.

aber ich wünsche dir viel Glück das du noch ein Jahr nehmen darfst..

im Grunde kann dein AG froh sein dich nach 10 mon. wieder bekommen zu haben..

LG

hab auch meine 6 Jahre verprasst..kicher..

Yvonne

*einschleich*

Hi,

sicher, dass du nur 10 Monate Elternzeit bisher hattest?

Viele Mütter vertun sich da, denn die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gelten auch als Elternzeit. Wenn du also ein Jahr nach der Geburt Zuhause geblieben bist, dann hattest du auch 1 Jahr Elternzeit. Auch wenn die ersten 8 Wochen noch Mutterschutz waren und du da Mutterschaftsgeld bekommen hast und noch kein Elterngeld.

Grundsätzlich kannst du 3 Jahre Elternzeit bis zum 8 Geburtstag deines Kindes nehmen.

Aber bedenke bitte, dass du nun kein Elterngeld mehr bekommst. Du bist zwar in einem Arbeitssverhältnis, kriegst daher also kein Arbeitslosengeld, sondern - sofern du das Geld brauchst - also nur Hartz IV.

vg

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