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Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo in die Runde,
toll, dass es für uns jetzt ein Forum gibt.
Ich bin 26, studiere Germanistik und Politik in Hannover und mein Kleiner Zwerg ist vor gut vier Wochen zu uns gestoßen -er hatte es besonder eilig und kam gut einen Monat zu früh.
Es geht im aber zum Glück bestens, es gab keinerlei Probleme.
Jetzt zu meiner Frage: bislang bin ich noch ganz normal als Studentin eingeschrieben.
Kann ich irgendwie (und wo) Erziehungsurlaub nehmen? Wo muss ich denn da hin..bei uns ist die Studienberatung leider total sch....Und falls das geht, was bringt das? Ich mein man kann ja auch einfach eingeschrieben bleiben...Vorteile/Nachteile?
Danke und Gruß
Anja
Bisherige Antworten

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

hallo anja..
äh puh, ich kann dir nicht genau helfen, da ich kein urlaubssemester genommen habe.
aber eigentlich müsstest du im studentensekretariat urlaubssemester beantragen können. geh doch einfach mal mit der geburtsurkunde hin. das würde dann ab dem nächsten semester gelten. falls du bafög bekommst, bekommst du im urlaubssemester keins, du kannst aber, wenn nötig, sozialhilfe beantragen.
viel glück und vielleicht können dir andere hier besser weiterhelfen.
und herzlichen glückwunsch zum kleinen mann (?)
lg, sada

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo,
ich weiß ja nicht, wie es bei Euch aussieht von wegen Studiengebühren für Langzeitstudenten, doch würde ich mich an Deiner Stelle auf jeden Fall beurlauben lassen, um hinterher nicht auf den Gebühren sitzen zu bleiben, da Du kostbare Semester "verschwendet" hast. Als mein Kleiner geboren wurde, sprach noch niemand von Studiengebühren, also habe ich ohne schlechtes Gewissen drei Semester lang alles schleifen lassen. Jetzt bekomme ich die Quittung dafür in Form von Langzeitstudiengebühren :-(
Gruß
Heidi

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

man kann mit kind aber bis zu 4 bonussemester geantragen und die kommen dann noch mal auf die hälfte der zeit drauf.
so ist das jedenfalls in NRW, ich dürfte noch bis 2010 studieren, ohne dass ich studiengebühren bezahlen müsste. das wären 10 jahre studium.
lg, sada

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo,
ich habe Bonusssemester beantragt, doch irgendwie scheint bei der Berechnung etwas schief gelaufen zu sein, denn ich habe nun nur noch 6 "Frei"semester. Ich werde den Antrag auf jeden Fall noch mal einreichen, denn so in etwa habe ich es auch gehört, wie Du es gerade schreibst.
Danke und Gruß
Heidi

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo Anja,
bei mir (TU Dresden) ist es so, dass man pro Kind bis zu 6 "Erziehungssemester" beantragen kann, das sind Urlaubssemester, in denen man aber trotzdem Prüfungen schreiben darf, wenn man das will. Zuständig für alle Fragen dazu ist bei uns das Immatrikulationsamt.
Bafög gibts im Erziehungssemester nicht, aber dadurch ist man u.U. sozialhilfeberechtigt und meistens auch wohngeldberechtigt.
Alles Gute Dir und Deinem Baby,
Maja & Amelie (08/04)

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

hallo cordula,
hab mal ne frage dazu, kann man auch gleich das erste semester als erziehungssemester laufen lassen? ich will ja eventuell im ss anfangen, aber emilia geht erst im oktober in den kindergarten. also werde ich wohl kaum alles schaffen, wie es vorgeschrieben ist.
lg mandy

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo Mandy,
soweit ich weiß geht das. Frag doch mal im Imma-Amt nach, aber am besten erst nachdem Du angenommen wurdest ;-) In welche Kita geht Emilia denn dann? Wir müssen uns wirklich mal wieder treffen!
Amelie hat übrigens grad voll den Wachstumsschub und will ständig trinken *ächz*
VLG!

@mandy

Hallo Maus!
Haste meine Mail net bekommen???
Mit der Erziehungszeit - denke fast das das jeden Uni
anders macht :-( Hier gibt es das eigentlich gar nicht
(weiß nicht ob man das mit Eingaben dann
durchbekommt).....wir haben einfach nur die zwei möglichen
Urlaubssemster und in denen sind Scheine, Prüfungen usw.
nicht möglich. Also total sinnlos für ne Studi - Mama.
LG Jessi die damit nur sagen will: frag lieber direkt bei
der Uni nach (oder auf der Homepage) sonst biste dann
vielleicht nur enttäuscht

Re: @mandy

nee hab deine mail nicht bekommen.
lg mandy

Re: @mandy

GGGGGGG na supi :-(((
Ich schick sie noch mal ab. Werd mal probieren sie mit
Empfangsbestätigung loszuschicken.
Knutsch Jessi

Ne ne Schande über mich ......

hab wirklich von dir ne Mail die noch nicht beantwortet
ist *g*.
Also Antwort folgt demnächst.
Ja ja wollt ich die Schuld auf den Serven schieben :o)
LG Jessi

Re: Ne ne Schande über mich ......

okay macht doch nix :-) sag mal schickst mir mal deine icq nummer?

Hab sie dir geschickt :-)

Re: Erziehungszeit als Studentin..wer berät?

Hallo,
ich bin an der Uni Hannover und meine Tochter ist ein Jahr alt. Ich bin gle4ich nach der Geburt wieder eingestiegen.
In Hannover ist es so, deass du Urlaubssemester beim I-Amt (Hauptuni, 1. Stock, kennste aber bestimmt *g*) einreichen musst. Öffnungszeiten sind auf der Homepage zu finden.
Aber wenn du Urlaubssemester hast, darfst du keinerlei Prüfung machen.
Und schon allein für die Langzeitstudiengebühren würde ich Urlaubssemester einreichen, wenn du zu hause bleiben willst.
Bafög steht dir im Urlaubssemester nicht zu, aber dafür ALG2 wenn dein Partner nicht genug verdient. Wohngeld auch.
viel glück und spaß an eurem kleinen
lg michaela

beim Imma-Amt, stoppt Prüfungsfrist

Hi Anja,
bei mir an der FH kann ich das "Urlaubssemenster" (ein Erziehungssemester gibt es nicht) bis zu Mitte des lfd. Semesters beantragen.
Der Begriff und rechtliche Dinge "Erziehungszeit" betreffen Arbeitnehmer.
Was es bringt:
- die Fachsemesteranzahl wird "eingefroren", die Hochschulsemester zählen weiter
- Du bleibst weiterhin eingeschrieben
- Fristen werden gestoppt, zb. die Zeit der Wiederholbarkeit einer Prüfung
- Prüfungen können nicht gemacht werden
- wenn Du arbeiten gehst (über dem Mini-Satz) wirst Du voll sozialversicherungspflichtig, weil Du nicht studiertst, sondern "urlaubst"
- Du bekommst die Hochschulbelege weiterhin (Imma-Besch, Studentenausweis, Semesterticket) und kannst weiterhin verbilligt unterwegs sein (ich nicht, schnüff, bin älter als 27)
Ansonsten würde ich mal ein Blick in Eure Prüfungsordnung werfen, das steht sowas drin.
Zur Beantragung: bei uns mußt Du ein Formular ausfüllen und den Grund belegen (Kopie Geburtsurkunde ).
lg, ines
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