Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
Re: Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
also das mit dem Mutterschaftsgeld hängt davon ab, ob die Frau selbst in einer Krankenkasse versichert ist d.h. ob sie einer versicherungspflichtige Arbeit nachgeht. Das sind in der Regel Beschäftigungen über 630 DM. Sonst gibt es nur ein einmaliges Entbindungsgeld von DM 150. Da aber seit 1999 auch die 630 DM jobs einen Pflichtbeitrag an die Rentenver- sicherung und die Krankenkasse zahlen müssen, sofern sie nicht freigestellt sind, müßtet Ihr auch darunter fallen. Wie es bei freigestellten funktioniert weiß ich leider nicht. Erkundigt Euch deshalb bei Euerer Krankenkasse wie das ist mit dem Mutterschaftsgeld. Es gibt auch eine Broschüre Mutterschutzgesetz-Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministerium f. Fam.,Sen.,frauen und Jugend, vielleicht hilft Euch das weiter.
Noch alles Gute
Nicola
Re: Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
bei uns ist es so, dass wie üblich lediglich der Arbeitgeber
seine obligatorischen Pflichtbeiträge entrichtet.
wir (Katrin) bekommt dass Geld ohne Abzüge ausgezahlt.
Haben wir demzufolge Pech, oder?
Gibt es vielleicht noch andere Quellen, von wo aus dieser Verdienstausfall ausgeglichen wird?
Katrin und Ralf
Re: Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
Ich habe auch einen 630 DM Job und bin schwanger.Mein Arbeitgeber hat mir aber schon gesagt das ich in der Zeit 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt Geld bekomme.Das bezahlt wohl die Krankenkasse .Es würde zwar nicht soviel sein wie ich im moment verdiene aber besser als gar nichts.
Re: Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
danke für dein Mail. Leider zahlt bei uns der Arbeitgeber
nichts, und die Krankenkasse zahlt auch nur 1x 150 DM
Mutterschaftsgeld, da Katrin nicht selbst-, sondern familienversichert ist. Mittlerweile wissen wir, dass
es von der Bundesversicherungsanstalt f. Angestellte (BVA)
für die 630,--DM-Beschäftigten auch Unterstützung gibt.
Der Sitz der BVA ist in Bonn, Tel.-nr. haben wir uns nicht
gemerkt,bekommst du aber über die Auskunft.Dort hinwenden,Antrag anfordern usw.
Vielleicht nützt dir diese Info etwas.
Alles Gute noch für dich
Re: Mutterschaftsgeld für geringfügig Beschäftigte
ich erkundige mich gerade wie das ist mit einer geringfügigen beschäftigung und mutterschutzgeld für die 8 wochen nach der geburt. wie habt ihr das denn jetzt gelöst?
würde mich über eine antwort sehr freuen!
lg, susan
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