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Pflegekind aufnehmen in Hessen

Hallo, ich möchte gerne eine Pflegekind aufnehmen, habe eine leibliche Tochter (5). Kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten? Das wäre ganz toll? Bekomme ich Elternzeit, auch wenn das Kind z.B. schon 3 Jahre alt ist? Liebe Grüße. Ariane.
Bisherige Antworten

Re: Pflegekind aufnehmen in Hessen

Hallo Ariane,
ich komme auch aus Hessen, und möchte ein Pflegekind aufnehmen! Im Moment scheitert es bei uns daran, das mein Mann keine Arbeit hat, aber wir haben unser Erstgespräch erfolgreich hinter uns, und wenn alles gut geht können wir nächstes Jahr an dem Seminar teilnehmen!
Auch ich habe ein leibliches Kind (Sohn) im Alter von 5 Jahren!
So wie ich das erfahren habe, mußt du sowieso die erste Zeit zuhause bleiben, denn das Kind braucht zum eingewöhnen deine ganze Aufmerksamkeit.
Auch steht einem ein gewissermaßener Mutterschaftsurlaub zu, im anderen Sinne natürlich, und du erhälst auch Kindergeld. Wie das allerdings bei einem bereits 3 jährigen Kind aussieht kann ich dir leider nicht sagen!Ist schon möglich das die Elternzeit erlischt, so wie auch bei einem eigenen Kind!
Wollt ihr ein Kind in diesem Alter aufnehmen, oder gibt es in eurer Region wenig Babys zu vermitteln? Die meißten Paare bewerben sich halt meißt auf Babys!
Wir wurden auch gefragt ob wir uns ein Kind bis zu 2 Jahren vorstellen können!
Allerdings hätten wir lieber ein Baby bzw. Kleinkind bis zu 1 Jahr!
Aber es ist ja noch etwas Zeit! Hattet ihr bereits euer Erstgespräch und euren Fragebogen?
Liebe Grüße
Hope

Re: Pflegekind aufnehmen in Hessen

Hallo Hope,
wir hatten ausführliche Gespräche und ein Seminar im Jahre 1997 vor Geburt unserer Tochter. Ich hoffe nun, daß das anerkannt wird und wir nicht nochmal das Ganze durchlaufen müssen. Wir wünschen uns ein 3-jähriges, das es zu unserer 5-jährigen paßt. Wir wollen uns erst im Herbst wieder beim Jugendamt melden. Liebe Grüße.Ariane

Re: Pflegekind aufnehmen in Hessen

Hallo Ariane,
nach den letzten Änderungen beim Bundeserziehungsgeldgesetz, in dem auch die Elternzeit geregelt ist, steht Dir auch für ein Pflegekind Elternzeit zu und zwar die vollen drei Jahre ab der Aufnahme. Einzige Ausnahme: wenn das Kind schon vor Ablauf der drei jahre acht Jahre alt würde. Also kannst Du den Anspruch bei einem dreijährigen Kind voll ausschöpfen. Du findest dies in §15 Abs. (2) letzter Satz des Bundeserziehungsgeldgesetzes.
Hier der Link zum Gesetz ( Du musst noch die drei w´s davor setzen: bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm#§15
In ein paar Hinweise für die Situation der Pflege- und Adoptiveltern gibt es auch in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums zu Erziehungsgeld und Elternzeit. Hier der Link bei dem ebenfalls die drei w´s fehlen ( es ist im .pdf - Format, so dass Du den Acrobat-Reader o.ä. brauchst ) bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf
Alles gute für Euch mit eventuellem Familienzuwachs von
Ulli
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