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IVF Kostenübernahme

Welches sind Gründe für die Kostenübernahme? Was kostet eine IVF-Therapie? Hat schon mal jemand etwas gegen dieses dämliche Gesetz unternommen, dass man verheiratet sein muss, gibt es z.B. schon eine Klage oder so?
Bisherige Antworten

Re: IVF Kostenübernahme

Sehr geehrte Beate,
die Kostenübernahmeverpflichtung wird gesetzlich geregelt, siehe hierzu auch § 27 a Absatz 4 SBG V.
Leider sind die Kassen nur verpflichtet nach medizinischer Befürwortung durch den Arzt, die Kosten bei verheirateten Paaren zu übernehmen!
Da die Gesellschaft sich in einem Prozess der Umwandlung mit immer mehr unverheirateten Paren befindet, sollte die Kostenübernahme auch für Paare gelten, die in stabiler Partnerschaft zusammen leben.
Schließlich muß z.B. bei Arbeitslosigkeit der beschäftigte Parner auch für den arbeitslosen Partner aufkommen, wenn das unverheiratete Paar in "eheähnlicher Gemeinschaft" lebt.
Ein Gerichtsprozess ist bezüglich der IVF Kostenübernahme bei unverheirateten Paaren soweit ich weiß aber noch nicht geführt worden.
Immerhin dürfen in einigen Bundesländern so z.B. Berlin, unverheiratete Paare mit "IVF" behandelt werden. In anderen Bundesländern geht das nicht immer so einfach da die Ethikkommission des jeweiligen Bundeslandes als Kontrollorgan fungiert und die "IVF" bei unverheirateten Paaren ablehnen kann.
Viel Glück
Dr. Reinhard Hannen
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