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Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Mädels!
Heute mal eine Geldfrage..
Jona ist krank und ich muss ein paar Tage zu Hause bleiben (hässlicher Harnwegsinfekt). Man hat ja diese 10 Tage, die einem zustehen für das kranke Kind. Nun hab ich erfahren, dass man dafür das Gehalt abgezogen bekommt (obergrummel!!), aber von der Krankenkasse was zurückbekommt. Wisst Ihr, ob man alles oder nur einen Anteil zurück bekommt (ich erreich meine Personalabteilung gerade nicht..) und wie man das einreichen muss?? Ach so, Jona ist bei mir mit pflichtversichert.
Danke schon mal für Eure Infos!!
Konfuse Grüße von Bine-mit-Kopfschmerz-und-saurem-Chef
Bisherige Antworten

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo,
ja soweit ich mich errinnere wird was von deinem gehalt abgezogen und den rest erstattet aber wiederum die KK. Meist hatte ich sogar ein paar Euros mehr dann ;-)). Du bekommst doch von deinem Knderarzt diese Krankschreibung für dein Kind, das muss dein Areitgeber und du hinten ausfüllen und es wird dann an die KK geschickt. LG Kathrin

so war es bei uns auch, völlig problemlos :-) LG

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Bine,
ja, das ist richtig, denn es handelt sich hier um unbezahlten Urlaub. Außer Du
würdest richtigen Urlaub dafür nehmen, aber wer macht das schon.
Wenn ich mit Katharina im KH bin und mein Mann schon nachmittags aus der
Arbeit rausgeht, bekommt er eigentlich dafür auch nichts bezahlt. Er hat aber
schon wieder soviele Überstunden angehäuft, dass er dafür 14T in Urlaub gehen
dürfte, um sie abzubauen ;-)
LG und gute Besserung Lili m. Katharina *24.09.03

Aber wer macht das schon??? Ich!!!

Hallo Lili,
jetzt musste ich gerade schmunzeln, denn in U.K. gibt es keine Krankentage fuer die Kinder - wenn also ein Kind krank ist, gehen diese Tage (vom ohnehin schon geringen) Urlaubsanspruch ab!
Soviel dazu, dass in DE mehr zur Kinderbetreuung zu tun waere ;-)
LG. Isa

Re: Aber wer macht das schon??? Ich!!!

Hallo Isa,
die Wahrheit aber ist, dass man sich eigentlich nicht leisten kann, unbezahlten
Urlaub zu nehmen. Wenn mein Sohn krank war, dann musste sich meine Mutter
um ihn kümmern, weil ich arbeiten musste. Mein Chef hätte mir weder
bezahlten noch unbezahlten Urlaub gegeben, da unser Büro (auch jetzt noch)
notorisch unterbesetzt ist. Wenn nur eine Kraft fehlt, bricht da eigentlich schon
das Chaos aus ;-) Er hätte höchstens gesagt; Suchen Sie sich einen neuen Job.
Und neue Jobs sind hier so dünn gesät, dass man sein Kind halt woanders
unterbringen muss. Wie das mit Katharina wird, wenn ich wieder arbeite, weiß
ich auch nicht. Wenn die nämlich richtig krank ist, bedeutet das u.U. 14T KH am
Stück. Ob mein Chef da mitmacht, ist mir noch nicht klar.
LG Lili

Re: Aber wer macht das schon??? Ich!!!

Hallo Lili,
Ja, da hast du sicher Recht. Denn obwohl es hier die Kinderkrankentage nicht gibt, ist die Aktzeptanz, dass Kinder ab und an mal krank sind, bzw. die Toleranz, wenn man im job ausfaellt, enorm hoch...
LG Isa

Habe ich auch schon gemacht...

... weil meine Tochter zwei Wochen im Krankenhaus war, ich aber nicht alle Kinderkrankentage auf einmal verpulvern wollte, und außerdem der Gehaltsausfall nicht zu groß werden sollte.
Bei mir hat die Krankenkasse nämlich richtig STress gemacht, weil mein Mann nicht berufstätig ist (bei mir mitversichert), und sie meinten, dann hätte er halt im Krankenhaus beim Kind bleiben sollten (Kind akzeptiert aber nur mich, wenn es krank ist).
Der Arbeitgeber ist ja eigentlich glücklich, wenn frau einen Teil ihres Jahresurlaubs auf diese Art verbrät.
LG Ulli

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Mach' ich auch. Bevor ich mit fiebrigem Kind stundenlang in der Kinderarztpraxis rumsitze, nur um mir eine Krankschreibung zu holen, nehm' ich lieber einen Gleittag. Krankschreibung nur, wenn ich eh zum Arzt gehe oder es nach etwas längerem aussieht.
Achtung: denk daran, dass der Krempel dann noch in die Steuererklärung kommt, das lohnt sich wiederum (sagen meine Kolleginnen mit den häufig kranken Kindern, die wegen des Steuererklärungsaufwandes dann doch auch eher Urlaub nehmen - oder sich selbst krank melden).
LG Iris

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Bine, Du bekommst es brutto von deinem AG abgezogen und soweit ich weiß 100 % netto von der KK wieder. Der AG muss einen Gehaltsnachweis von der KK ausfüllen und die rechnen das dann aus. Wenn er schnell ist, hast du das Geld relativ gleich erstattet. Und es stimmt, Du hast 10 Tage "bezahlten" Krankheitsurlaub für Dein Kind. Ist eh super, ich bin privat versichert und bekomm gar nichts, wenn ich für meine Kinder daheim bleiben muss ... also freu Dich :-))) LG Manuela

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Manuela,
welche KK das sein sollen, die das Gehalt für den unbezahlten Urlaub erstatten,
hätte ich gerne gewusst. Unsere BKK macht das z.B. nicht.
LG Lili

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Lili,
ich dachte, dass sei der Normalfall?!
Bei mir war es so, dass ich daheim geblieben bin, als Gina mal heftiger krank war, da hab ich den Wisch vom Arzt bekommen, mein AG hat mir für die Tage keinen Lohn bezahlt und die Krankenkasse hat beim AG eine Bestätigung angefordert und mir das Geld gutgeschrieben.
Und als ich entbunden habe, hat mein Mann unbezahlten Urlaub genommen, das Krankenhaus hat bestätigt, dass ich entbunden habe und mein Mann ist vom Entbindungstag weg 7 Tage daheim gewesen, um die Große zu betreuen.
Das hat die Krankenkasse auch problemlos bezahlt.
Beides mal die BKK Mobil Oil.
LG
Daggi

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Lili
ich war derzeit damals auch in einer BKK( BKK für Heilberufe) versichert und mir wurde das geld von der KK auch zu 100% erstattet und wie ich schon schrieb, meist hatte ich sogar ein paar Euros mehr raus.LG Kathrin

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Dazu ist jede gesetzliche KK verpflichtet, unter der Voraussetzung, daß das Kind auch in einer gesetzl. KK familienversichert ist, auch in Bayern. Für Kinder die in einer privaten KK mitversichert sind, gilt dies allerdings nicht.
LG Tanja

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Lili,
wer sagt denn, dass das unbezahlter Urlaub ist. Dir stehen vom Gesetz her 10 Tage bezahlte Krankheitstage zu und jede gesetzliche KK erstattet Dir den Ausfall. Der AN legt eine Krankmeldung vom Kinderarzt vor, man füllt es aus, schickt es an die KK und die erstatten den Ausfall. Ganz einfach. Trifft allerdings nur für gesetzlich Versicherte zu, bei Privatversicherungen geht das nicht, da wird Dir das vom Gehalt abgezogen. Da ich die kompletten Löhne der Mitarbeiter meines Mannes mache, weiß ich das und da ich selber privat versichert bin, weiß ich auch, dass ich kein Geld bekomme :-)) LG Manuela

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Manuela,
also ich habe mich mal bei unserer BKK erkundigt. Die haben mir gesagt, ich
bekäme nur Geld von ihnen, wenn ich krank wäre und nicht, wenn ich zu Hause
bleiben müsste, wenn mein Kind krank ist. Also doch unbezahlter Urlaub.
LG Lili

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Lili,
dann haben die dir definitiv Schmarrn erzählt. Ich habe erst vor zwei Wochen die Sachen ausgefüllt für die Erstattung einer Mitarbeiterin, die 2 Tage zu Hause war, weil ihr Kind krank war. Man braucht allerdings eine Bestätigung vom Kinderarzt, dass man nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Wenn Du mir nicht glaubst, frag einfach noch mal bei KK nach. Im übrigen bin ich ja nicht die einzige, die das weiß, wenn man sich die anderen Postings anschaut ... LG Manuela

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Hallo Lili,
also ich frag mich jetzt echt, was das für eine seltsame Krankenkasse ist.
Macht die alles genau umgekehrt als andere Krankenkassen?!
Hallo Manuela,
"Die haben mir gesagt, ich bekäme nur Geld von ihnen, wenn ich krank wäre"
-> Wenn ICH krank bin bekomm ICH kein Geld von MEINER Krankenkasse, denn da hab ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen und das haben ja glaub ich die Meisten, oder - die Frage schmeiss ich mal so in die Runde - ?!
LG
Daggi

@Manu und Lilli -> Versehen

Sorry, dass "Hallo Manuela" hab ich aus Versehen mit rein kopiert, gehört natürlich nicht hierher
Hallo Lili,
also ich frag mich jetzt echt, was das für eine seltsame Krankenkasse ist.
Macht die alles genau umgekehrt als andere Krankenkassen?!
"Die haben mir gesagt, ich bekäme nur Geld von ihnen, wenn ich krank wäre"
-> Wenn ICH krank bin bekomm ICH kein Geld von MEINER Krankenkasse, denn da hab ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen und das haben ja glaub ich die Meisten, oder - die Frage schmeiss ich mal so in die Runde - ?!
LG
Daggi

Auszug aus dem Sozialgesetzbuch

siehe vor allem
(2) und (4)
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 45
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
(2)Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistellungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(4) Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet,
a) die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
b) bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und
c) die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Der Anspruch besteht nur für einen Elternteil. Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.
(5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind.

Re: @Manu und Lilli -> Versehen

Hallo Daggi,
damit ist das Geld gemeint, dass man bekommt, wenn die 6W um sind, in denen
man die Lohnfortzahlung bekommt.
LG Lili

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

Ich kenn mich bestens auch damit ;), da ich selber Löhne rechne und zudem auch schon aufs Kind krank war. Die 10 Tge haben Vater und Mutter gelichermaßen. Du bekommst Dein Bruttolohn gekürzt anteilig auf die Tage, die Du auf´s Kind krank bist. Den Krankenschein schickst Du hintenausgefüllt an Deine KK, die sendet Deinem AG eine Entgeltbescheinigung zu, die dieser auszufüllen und an die KK zurückzuschicken hat. Dort werden neben Gehalt die Besteuerungsmerkmale und die Tage ohne Lohnfortzahlung bescheinigt, so daß Du von der KK im Endeffekt genau den Betrag bekommst, der Dir im Nettoentgelt fehlt. Das ganze nennt sich Kinderkrankengeld und für die Fehltage wird Dein AV unterbrochen, heißt, Du bekommst zusätzlich noch eine Unterbrechnungsmeldung. Noch Fragen?
LG S.

Re: Gehaltsabzug bei Krankschreibung des Kindes??

hallo,
also du bekommst das vom AG abgezogen und die KK erstattet einen Teil wieder in höhe eines Krankengeldes, so war es bei meiner KK gewesen worüber ich mich fürchterlich geärgert habe. Es wäre gesetzlich so und bundesweit.
Muß aber auch gestehen das mein Mann und ich uns abwechseln und er 100% von seiner KK wieder bekommt, verstehen tu ich dasnet aber egal.
LG Dani
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