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Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

und zwar folgendes beim Lohnsteuerjahresausgleich wurden die Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtig (Begründung der beigefügter Nachweis reicht nicht aus). Also habe ich Einspruch eingelegt und eine Bescheinigung der Stadt (Träger) beigefügt.
wie viel ? Kinderbetreuung kann man absetzten bzw. wie hoch ist der Maximalbetrag und wie viel der Kinderbetreuugskosten muss man selbst tragen. Es geht hier um einen Betrag von 2090 ?. Wie viel rechnet das FA an?
Bisherige Antworten

Re: Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

Verheiratete können Kosten absetzen, die zwischen 1548 und 3048 Euro liegen, Alleinerziehende die Hälfte. Falls Du verheiratet bist, wären das bei Euch 542 Euro.
Mit der Bescheinigung des Trägers sollte das dann auch klappen,
LG Ulli

Re: Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

Wir sind nicht verheiratet, aber leben zusammen und sind beide berufstätig.

Re: Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

Hmmm, in dem Fall kenne ich mich nicht genau aus - vielleicht kann jemand anders helfen?
LG Ulli

Re: Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

Hallo Pamuk,
im Einkommensteuergesetz steht, dass der Betrag ELTERN und nicht EHELEUTEN zusteht. Das heißt, mit der Bescheinigung müssen die eure Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Dafür mußt Du aber einen Antrag stellen, weil außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nur mit Antrag berücksichtigt werden (ist aber eigentlich nur ein Kreuzel in der Erklärung).
GLG Conny

Re: Hat jemand Ahnung über Steuern Jahr 2004?

Danke ich werde mal berichten wie es ausgeht.
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