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Wer kennt sich aus mit Beistandschaft?

Bei mir ist es so, dass sich der KV, nachdem er zwischenzeitlich in der SS keinen Kontakt zum Kind wollte, und ich auch die Vaterschaft hätte einklagen müssen, jetzt Kontakt zum Kind möchte und freiwillig Unterhalt für mich und das Kind zahlt. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich trotzdem die Beistandschaft beantragen sollte. Denn irgendwie habe ich das Gefühl, er wollte mich damit vorerst nur ruhig stellen. Z.B. ruft er nicht an, obwohl er es ankündigt, die Zahlung per 1. ist bis heute nicht da, und er macht auch keine Anstalten, mir eine schriftliche
V-Anerkennung für die Geburtsurkunde zu geben. Ich möchte nämlich, das der Vater meiner Tochter auch in der Geb.Urkunde steht. Außerdem hat er auch schon am Krankenhausbett gesagt, dass sie ihm ja so gar nicht ähnlich sähe. Für mich hörte sich das an wie: Das ist nicht mein Kind! Meiner Meinung schlägt sie schon ein bisschen nach ihm, das sehe nicht nur ich so.
Bisherige Antworten

Re: Vorsicht...Vorsicht...Vorsicht !!!

Hallo Kirschkernchen,
habe das glaube ich schon einmal im alleinstehend-Forum geschrieben (aber da warst Du noch nicht da).
ich habe eine Freundin beim Sozialamt, die mir den Rat gegeben hat, auf jeden Fall und immer die beistandschaft/Rechtsbeistand dem JA zu übergegen, denn sollte es - nicht jetzt - aber später Streß wegen Unterhalt geben, ist die Prozedur wesentlich einfacher. Die beistandschaft ruht immer, solange man sie nicht in Anspruch nimmt, es gibt also keinerlei Nachteile - im Gegenteil !!!
Absprachen, die zwischen Mutter und KV bestehen und nicht amtlich sind, haben sozusagen keine Gültigkeit. Eine schriftliche Bestätigung Deines Ex hinsichtlich der vaterschaft taugt nichts vor Gerichten und Ämtern, da MUSST Du den korregten Amtsweg über das JA gehen. Ebenso sieht es mit dem Unterhalt aus...besser, dies wird auch ganz offiziell geregelt und nach der Düsseldorfer Tabelle, als nach Gütdünken deines EX.
warum willst Dun ihn denn unbedingt in der Geburtsurkunde stehen haben ?
Liebe grüße und bitte, bitte, gehe in jedem fall den offiziellen Weg über das JA und mit Beistandschaft
LG Bronte

Geburtsurkunde

Hi Bronte, danke für deine schnelle Antwort. Ich glaube, das werde ich machen. Habe allerdings ein bissl Schiß, dass ich ihn damit (der ganze Papierwust) verärgere und er dann zu meinem Kind doch keinen Kontakt mehr will. Ist schon ein Druckmittel, finde ich. Ich finde einfach, dass meine Tochter ein Recht darauf hat, dass in ihrer Geburtsurkunde Mama und Papa stehen, wie sich das gehört. Ist mir total wichtig. Warum ganz genau, kann ich nicht sagen. und ich will auch ganz unbedingt, dass meine kleine Maus regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater hat. Unabhängig davon, dass er mich manchmal tierisch ankotzt, ist er bestimmt ein ganz toller Papa (hat auch schon eine T). Hört sich auch ein bissl widersprüchlich an, aber ich bin mir da ziemlich sicher. Liebe Grüße Kirschkernchen

Re: Geburtsurkunde

Hallo Kirschkernchen,
siehe es einfach mal so: Dein Kind hat wichtige Rechte und um die zu "besitzen" und alles, was dem folgt, müssen seine rechte amtlich gemacht werden (Unterhalt, Erbrecht etc.).
Dein Ex wird nicht daran gehindert, ein guter vater zu sein oder sich zu kümmern...wenn er wirklich ein echtes Interesse an seinem Kind hat, wird er sich den Rechten seines Kindes nicht entgegenstellen (dürfen).
Es ist nun mal so, daß vor dem Staat gewisse Papiere wichtig sind für die Zukunft deines babys und es sind ja nur proforma-Sachen.
Meint es Dein ex wirklich ehrlich mit Vaterschaftanerkennung und Unterhalt, wird er sich auch nicht weigern.
Zickt er jedoch rum, muß sich einem dann doch die Frage stellen, ob er sein Kind nicht doch nur über's Ohr hauen´will.
Falls Du Angst vor Ärger mit ihm hast, unterrichte ich vorher davon, daß Du zum JA gehen wirst, um die Vaterschaft und den Unterhalt amtlich machen zu lassen und erkläre ihm auch warum...dann KANN er sich nicht bedroht fühlen.
Noch besser, ihr geht zusammen zum JA, das geht schneller....schlage es ihm doch einfach vor.
LG Bronte

Re: Geburtsurkunde

Hallo Cpt.,
vielleicht hab ich ja eine alternative, die für den herrn vater nicht so provokant wirkt:
ich war mit dem erzeuger beim standesamt. dort wurde die geburt angezeigt und gleichzeitig die vaterschaft anerkannt. personalausweis mitgenommen, unterschrieben von beiden - fertig. wär das nicht einfacher und nimmt den schrecken?
LG...Stephie

Re: Geburtsurkunde

Hallo Kirschkernchen, eine ziemlich verspätete Antwort von mir, ich war lange nicht hier, hmm. Sicher ist das hier alles längst kalter Kaffee für Dich. Ich wollte Dir nur sagen, dass ich das genauso möchte wie Du, dass er in der Geb-Urkunde drinsteht. Und dass auch meiner abgesehen von seiner irren Art ("der kleine SMS-Irre", Du erinnerst Dich vielleicht), ein guter Papa wäre (er hat ja auch schon einen Sohn). - Also das, was Du schreibst, ist nicht widersprüchlich!
Und was ich eigentlich schreiben wollte: Du hast Angst, dass ihn der "Papierwust verärgern könnte". Die würde ich an Deiner Stelle jetzt nicht mehr so haben. Schließlich hat ER sich doch gemeldet, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ich würde sagen "Gesagt ist gesagt." Ist er dann selbst schuld, oder? Wenn ich meinen KV auf sowas "festnageln" (nicht im bösen Sinne verstehen, bitte!) könnte, dann wäre ich echt froh! Nur ein zögerliches "ja, ich will" oder sowas und ich würde mich total freuen bzw. Hoffnung schöpfen, dass ich den JA-Kram hinkriege ohne Krieg...(sorry für das Wort).
Es ist kein Druckmittel, auch wenn ich Deine Befürchtung, dass das so auf ihn wirken könnte, nachvollziehen kann...
Na, ja, Bronte hat schon irgendwie Recht, verzichte nicht drauf, auf (vorsorglich zu verstehende!) Beistandschaft.
Francoise

Re: Geburtsurkunde/Francoise

Ja ich bin mir wirklich nicht so sicher, wenn er in der geb.urkunde stehen soll, muss er vorher die Vaterschaft anerkennen. das heisst: zum jugendamt. Er war am Freitag bei mir und wollte mich wirklich breit quatschen. Er hat totalen Schiß vor diesem Jugendamt (hatte wegen seiner ersten Tochter wegen der Scheidung von seiner Frau Probleme). Er meint, wenn er mir mündlich den Unterhalt und Kindesunterhalt verspricht (er hat ihn sich vom anwalt ausrechnen lassen), dann bestünde eigentlich keine Notwendigkeit, zum amt zu gehen. Ich meine jedoch, dass wenn er mal nicht zahlt (diese Möglichkeit schließt er völlig aus), dass dann das Amt ja schon Gewehr bei Fuß steht. Jede Welt rät mir, diese Beistandschaft zu beantragen. Er "droht" mir (fast) mit "Sich Querstellen", sollte er durch das Amt belästigt werden. Und diese Vaterschaft will er ja erstmal testen lassen. Doch damit will er sich (aus fin. Gründen?) bis zu einem Jahr Zeit lassen. Und dann erst die V anerkennen. Doch was ist, wenn er zwischendurch stirbt, oder sich für immer verpisst (sorry)?? Dann hat meine Tochter einen Vater, der sie nie offiziell anerkannt hat... Man, scheisse (sorry), was soll ich denn jetzt machen??? Warum interessieren mich eigentlich seine Wünsche? Wer hat denn wen in der SS sitzen gelassen? Aber eigentlich verstehen wir uns ja noch so ein bisschen. Und ich will ihn ja auch nicht sinnlos piesacken. Welche sachlichen Gründe gibt es denn für diese Beistandschaft sofort nach der Geburt? LG Kirschkernchen

Re: EINMISCHUNG... 1.Teil

Die sachlichen gründe nennst Du ja selber schon...wenn er stirbt, ist ganz Pustekuchen mit der Vaterschaftsanerkennung UND Dein Kind bekommt keine Waisenrente.Und allein schon seine strikte weigerung würde mich aufhorchen lassen, das allein ist schon ein sachlicher Grund genug !!!
Sorry, aber ich finde Deinen typen echt zum Kotzen..was denkt der sich eigentlich ? Um wen geht es hier eigentlich, um IHN ???
Also nochmal: Ihr mußt nicht zum Jugendamt, um die Vaterschaft anzuerkennen, das könnt ihr beide auch gemeinsam beim Standesamt machen...nur amtlich muß es sein und da gibt es ganz bestimmte Regeln, sonst ist alles ungültig !!!
Er mag sich von seinem Anwalt ja noch so oft ausrechnen lassen, wieviel Unterhalt er zu zahlen hat, das ist - im Enrnstfall - nur ein Blatt Papier ohne Gültigkeit. Du würdest Dich damit von seinem Wohlwollen abhängig machen und wer bitte kann Dir sagen, wie Eurer Verhältnis in ein paar Jahren ist???
DU piesackst ihn NICHT, er tut das und noch schlimmer, er erpresst Dich...

Re: EINMISCHUNG... 2.Teil

...Wenn er Dir damit droht, die vaterschaft nicht anzuerkennen, na dann laß ihn doch, das JA wird sich schon um den Burschen kümmern. Sicher, ein gültiger test ist erst nach 7 Monaten möglich, aber er wird nichts davon haben, wenn er das hinauszögert. Er muß den test zahlen (so um die 3000,-) und dann den gesamten unterhalt nachträglich.
Du wirst in der zeit Unterhaltsvorschuß bekommen und hast keinen Streß wegen den Formalitäten.
Laß ihn doch, wenn er es nicht anders haben will und wenn sein Anwalt schlau ist, wird er ihn schon davon abhalten.
Entgegenkommen gut und schön und Krieg führen find eich auch sch.., aber ER will Dich eindeutig über den Tisch ziehen und das nur, weil er Schiss vor dem JA hat ?
Kirschkernchen mach bloß kein scheiß, denk an den Zwerg und an seine Rechte !!!
Liebe Grüße von der zornigen Bronte ;-)

Re: Geburtsurkunde/Francoise

Oh je. Ja, Gründe für die Beistandschaft? Dass Du Dich halt nicht selbst direkt kümmern musst, hmm.
Was die Anerkennung und die Geb.-Urkunde angeht, tja, daran hab ich noch gar nicht gedacht, was passiert, wenn der Vater plötzlich stirbt...
Aber wenn er Dich sitzengelassen hat (Mist-Ausdruck, aber ich übernehme einfach mal von Dir), dann würde ich wirklich keine Rücksicht auf ihn nehmen!! Schließlich willst Du die Anerkennung, über die monatl. Geldsumme oder auch eine ganz andere, individuelle Lösung könnte man sich doch persönlich einigen? Ich meine, da MUSS das JA doch nicht zwangsweise "bemüht" werden? (Das wäre ja auch meine Lieblingslösung!) Ein Anruf bei denen genügt, mach das mal! Und wenn Du für jede Frage extra anrufst, dafür sind sie ja da. - Wenn er also zahlen würde/will (was für eine Idee überhaupt, einen Anwalt ausrechnen zu lassen, tzz), dann versteh ich nicht, was er gegen die Anerkennung hat... Klar, er wäre damit so richtig "drin". Und wahrscheinlich will er sich die Möglichkeit offen lassen, sich jederzeit zu verp... (sorry). Das geht natürlich nicht mehr, wenn er einmal anerkannt hat. Tja. Wie schon gesagt, wenn Du nicht diejenige bist, die Schluss gemacht hat, dann würde ich wirklich keine falsche Rücksicht nehmen!! Ich wäre froh, in Deiner Lage zu sein! Er braucht sich nämlich auch in keiner Weise hintergangen oder genervt zu fühlen, sorry, wirklich nicht, mache ihm das klar. Und vergiss Deine Ängste, dass er dann das Kleine gar nicht mehr sehen will

Re: Geburtsurkunde/Francoise

... vergiss Deine Ängste, dass er das Kind dann gar nicht mehr sehen will, ich meine, Du bist doch hier nicht die Bittstellerin, er hat doch Pflichten! Wieso soll er jetzt die Gnade erfahren, dass man es dem Monsieur Papa recht macht in allen Punkten?!?! Denk mal drüber nach!
Und bedenke: Jetzt zu handeln, einzuhaken, zu reagieren auf solche Halblösungen, die er da so vorschlägt, könnte Dir später wahrscheinlich einiges ersparen! Handle jetzt!! Nicht später alles wieder von Dir aus aufreissen! Und was heißt "verstehen uns noch ein bisschen"???? Ist doch super, gerade dann dürfte es einfacher sein. Verdammt! Sag jetzt nicht, Du hast Angst, Du könntest damit was "kaputt" machen oder so, also wirklich, wenn das so wäre, könntest Du ihn sowieso endgültig in der Pfeife rauchen!
Melde Dich und sage, was Du nun weiter unternommen hast!
LG Francoise

Re: Wer kennt sich aus mit Beistandschaft?

He, mach das mit der Beistandschaft auf jeden Fall! Das ist so einfach, die kümmern sich um alles, Du kannst somit auch jedem Kontakt zum KV aus dem Weg gehen (wenn Du das willst) und mußt nicht für jedes Problem zwischen Euch Dich neu informieren bzw. einen Anwalt einschalten etc.
Bei mir klappt das mit der Beistandschaft hervorragend, ich kann mich in dem Punkt einfach zurücklehnen und auf die vertrauen!
P.S.: Wie heißt Du eigentlich? Weiß gar nicht, wie ich Dich anreden soll... :-(
LG Christiane mit Eliana (07.03.01)
http://www.lagsi.de

an Christiane

nenn mich doch einfach Janeway :-). Noch eine Frage: Noch hab ich Kontakt zum KV, was aber so scheint, als würde sich das demnächst ändern. Wird bei der Unterhaltsberechnung sein komplettes Einkommen geprüft, d.h. muss er da richtig viel Papierkram erledigen? Ich habe das Gefühl, dass diese ganze Prozedur mit der Anerkennung und Unterhaltgeschichte ihn so ankotzt, dass er so genervt ist und jetzt doch keinen Kontakt mehr zu unserer Tochter will. Na wenn das ausreicht, denke ich da....

Re: an Christiane

Hi, Janeway!
Also, sicher muß er alles vorlegen, je freiwilliger er mitarbeitet, umso besser, wenn er nicht will, muß er trotzdem, aber den Ärger hast dann nicht Du, sondern das Amt!!! Und das beste - Du bekommst Unterhaltsvorschuß so lange, bis er dann tatsächlich zahlt, das kriegst Du auch nciht, wenn Du es alleine probierst!
Das mit dem Kontakt: legst Du da so großen Wert drauf? Überlege mal, ob einer, der sich so besch... verhält und sich vor Verantwortung und ein bißchen Papierkram drücken will, überhaupt der richtige Umgang für Deine Tochter ist!?!?! Braucht sie so einen denn wirklich???
LG Christiane
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