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Unterhaltskürzung wenn neuer Freund einzieht?

Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Unterhalt aussieht, wenn mein neuer Freund bei mir einzieht? Wir spielen uns mit dem Gedanken, denn er ist sowieso meistens bei mir und bloß mal so 700 Euro für ne leerstehende Wohnung zu zahlen ist reine Geldverschwendung. Derzeit bekomme ich von meinem Ex aber 650 Euro Unterhalt für mich und 200 für unseren Sohn (ich arbeite Teilzeit und bekomme 900 Euro netto/ Steuerklasse 2). Dass er am Kindesunterhalt nichts kürzen kann ist klar, aber wie sieht das mit dem Unterhalt für mich aus? Mein neuer Freund und ich sind erst seit nem halben Jahr zusammen, gar keinen Unterhalt muss mein Ex meines Wissens ja erst zahlen, wenn ich 2-3 Jahre wieder in ner festen Beziehung bin. Aber darf er den Unterhalt für mich kürzen, sobald mein Freund bei mir einzieht und wenn ja um wieviel?
Und wie sieht das mit der Steuerklasse aus? Muss ich da auch wechseln sobald ich nicht mehr allein mit meinem Sohn in unserer Wohnung lebe?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe
Karin A.
Bisherige Antworten

Re: Unterhaltskürzung wenn neuer Freund einzieht?

hallo karin,
also, die steuerklasse musst du meines wissens nur wechseln, wenn ihr heiratet, nicht aber, wenn ihr zusammenlebt. bin mir aber auch nicht wirklich sicher.
beim unterhalt kann ich dir nicht weiterhelfen. würde aber denken, das wenn ihr zusammenzieht eine eheähnliche gemeinschaft seid und daher eine kürzung in frage kommen könnte.
aber hier gibt es ja genug experten, die dir sicherlich weiterhelfen können.
lg, wiebke

falsch...

hi wiebke,
sorry, wenn ich mich so einklinke. die steuerklasse wird sofort gewechselt, sobald man nicht mehr alleine lebt. also von 2 zurück auf 1. wenn man heiratet, kann man dann wählen zwischen 4/4 oder 3/5. sobald ihr freund einzieht, muss sie das melden und ihre steuerklasse ändern lassen.
lg nicole

steuerklasse 2 ist nur für ALLEINERZIEHENDE...

das heißt, die frau darf nur mit ihrem nachwuchs zusammenwohnen; sobald sie mit ihrem freund zusammenlebt, ist sie vor dem gesetz nicht mehr alleinerziehend.
das noch so als nachschub... :o)

Re: falsch...

hallo nicole,
das heisst also, wenn man mit einem neuen partner zusammen zieht kommt jeder automatisch wieder in die 1? da zahlt man ja ohne ende, oder?
gut das zu wissen.
lg, wiebke

Re: falsch...

wenn du es angibst, ja. und dazu ist man verpflichtet. ich meine mich zu erinnern, dass das gesetz diesbezüglich 2004 (?) geändert/verschärft wurde. jetzt reicht es für diese steuerklasse nicht mehr, mutter und ledig zu sein. nein, man muss wirklich ALLEINERZIEHEND sein und auch mit kind(ern) alleine wohnen. wenn du auf einem amt bist und du steuerklasse 2 erwähnst, wird immer nachgefragt, ob du auch wirklich mit deinem kind alleine lebst. aber wie das nachgeprüft wird und OB, das weiß ich nicht.allerdings - sicher ist sicher...
lg nicole

Stimmt genau!

Mit der StKlasse 2 steht Dir ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu und der steht Dir nur zu, wenn keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt, außer erwachsene Kinder.
LG Conny

Re: falsch...

Hallo Nicole!
Ich muss jetzt nochmal ganz doof & dreist nachfragen -- das gilt für *jede* mitwohnende erwachsene Person? Ich denke ja daran, demnächst wieder nach Deutschland zu ziehen und mir eine Wohnung zusammen mit meiner (30jährigen) Schwester zu suchen. Mich nervt dieser ganze Bürokratiekram leider Gottes fast mehr als der Hickhack in meiner sog. Ehe, das macht das ganze so schwer -- lebe seit 10 Jahren nicht mehr in D & habe da auch nie gearbeitet, also nie Steuern gezahlt. Das überfordert mich alles total... :(
LG, Gudrun

Re: falsch...

hallo gudrun,
also ich glaube schon, dass du glaubhaft versichern kannst, dass du mit deiner schwester keine beziehung führst! ;o) die thematik bezieht sich ja auf JUNGE FRAU / JUNGER MANN, die behaupten, nur eine wg zu sein. da geht man automatisch von eheähnlicher gemeinschaft aus und du musst glaubhaft darstellen, dass z. b. jeder eine eigene waschmaschine und einen eigenen kühlschrank hat, von tisch und bett zu schweigen. ihr wärt ja dann schon eher eine wg... dass man deine schwester mit als "erziehende" betrachtet, mag ich mir nicht vorstellen, aber bei den behörden weiß man ja nie... :o/ ich würde dir empfehlen, mal das finanzamt oder das meldeamt an zu rufen und das zu schildern - dann weißt du mehr. und wenn es dir nix ausmacht - gib mal bescheid über das ergebnis. habe zwar keine schwester, aber das würde mich auch interessieren... ;o)
lg und toi toi toi
nicole

IRRTUM!

KEINE andere erwachsene Person!
ALLEINSTEHEND meint ALLEINE mit Kind. Einzige Ausnahme sind volljährige eigene Kinder.
Es geht dabei um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der steht nur zu, wenn man ganz allein mit dem Kind lebt.
LG Conny

das ist ja heftig...

hi conny, dann dürfte man als mutter mit kind also echt nichtmal in einer wg leben? das ist ja krass? ich meine, was haben irgendwelche mitbewohner mit der erziehung eines kindes oder mit finanziellem vorteil zu tun...? komisches gesetz... dass es da keinen spielraum gibt... na denn, ich will zwar in keiner wg leben ;o), aber trotzdem gut zu wissen.
lg nicole

Re: das ist ja heftig...

Hallo Nicole,
ja, das ist schon krass, aber der Gesetzgeber hat damit wohl vorgehabt, die zu unterstützen, die tatsächlich niemandennich haben ;o)
Nachzulesen in § 24b EStG und den dazugehörigen Einkommensteuerrichtlinien.
Liebe Grüße, Conny

@zauberlilly

hallo, bei mir war das auch so, als ich die steuerklasse 2 beantragt habe, ich mußte unterschreiben, daß ich nur allein mit meiner tochter in meinem haushalt lebe...
lg. swchen

Re: Unterhaltskürzung wenn neuer Freund einzieht?

also es wird noch nicht als eheähnliche Gemeinschaft angesehen (also dein Ex muss weiterzahlen), allerdings könnte man dir ein paar Euro für "Haushaltführung" von deinem Freund anrechnen (200 - 400 ?). Dein Ex müsste dir dann also nur noch 250 - 450 ? zahlen. Du teilst dann doch deine Miete etc. mit deinem Freund, bist also nicht mehr so bedürftig wie vorher.
Gruss F.
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