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Frage zur Sozialhilfe

Hallöchen,
ihr seid doch auf diesem Gebiet bestimmt etwas bewandert.
Also ich kenne es so, dass wenn man Sozialhilfe beantragt das Einkommen der Eltern überprüft wird um diese dann zur Kasse zu bitten. Gestern meinte nun eine Freundin, dass wenn man verheiratet ist/war und sich trennt bzw scheiden läßt nur noch der Ehemann zahlen muß, sofern er kann natürlich. Die eigenen Eltern hätten dann gar nichts mehr mit der Unterhaltspflicht zu tun. Ich hoffe, ihr versteht meine Frage. Stimmt das, oder nicht? Oder ist das von Fall zu Fall verschieden?
Schönen Tag
Ina
Bisherige Antworten

Re: Frage zur Sozialhilfe

Hallo!
Also wenn du ein Kind unter sechs Jahren hast,werden Deine eltern nicht angeschrieben.Richtig ist ,daß der sozi versucht vom Ex-ehegatten Geld für deinen Unterhalt zu bekommen auch wenn er nicht der Vater des Kindes ist.Wenn du kein Kind hast,der Ex-Mann nicht zahlen kann, werden in der Tat auch Deine Eltern angeschrieben und zur Kasse gebeten.die Unterhaltspflicht besteht zwischen Eltern und Kindern ein Lebenlang.Übrigens in beide Richtungen.Wenn Deine eltern am Rande des Existenzminimum lebten, würde das Sozialamt auch prüfen ob nicht du für sie aufkommen könntest.
LG
ChriSimeli

Stimmt genau, was ChriSimEli (*grrrrr*) sagt o.T.

Re: Stimmt genau, was ChriSimEli (*grrrrr*) sagt o.T.

...die haben sogar meinen 13 Jährigen,der bei seinen Vater lebt angeschrieben, ersolle sein Vermögen und Einkommen darlegen...Das hat mir richtig +Punkte bei meinem Ex eingebracht.
LG ChriSimEli
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