Suchen Menü

Anlage U - Nachteil für mich?

Wer kennt sich denn in Sachen Steuererklärung aus? Mein Mann hat sich letztes Jahr im März von uns getrennt, mein Sohn und ich sind bis Dezember im gemeinsamen Haus geblieben, wofür mein Ex die vollen Raten bezahlt hat. Unterhalt für mich hab ich somit keinen bekommen. Jetzt soll ich ihm die "Anlage U" unterschreiben, weil er mir sonst bis auf weiteres keinen Unterhalt zahlt, weil der dann angeblich neu berechnet werden muss. Hat es für mich einen Nachteil, wenn ich ihm die "Anlage U" unterschreibe? Muss ich dann für den gesamten Unterhaltsanspruch, den ich gehabt hätte, was aber ja mit den Hausraten verrechnet wurde, eine Steuernachzahlung leisten? Nach Steuerklassenwechsel (er I, ich II) hat er netto um die 2400 Euro, ich 970 und ich bekomme von ihm ca. 650 Euro Unterhalt, wobei ich immer noch mit 550 Euro/mtl an Kredit fürs Haus mit drin hänge - so lange, bis es verkauft ist.
Wär toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank.
Karin A.
Bisherige Antworten

Re: Anlage U - Nachteil für mich?

Die Einkünfte mußt du versteuern.(von der Anlage U meine ich)

Re: Anlage U - Nachteil für mich?

Hallo Karin,
also soweit ich weiß muss Dein Ex-Mann die Nachzahlung übernehmen, die Du durch die Anlage U eventuell hast. Das habe ich jedenfalls mal so gelesen.
Frag einfach mal beim Finanzamt nach. Oder besorgt euch ein Steuerprogramm für den PC. Haben wir immer so gemacht. Dann kann man ausrechnen, ob und was er nachzahlen müsste, und ob Du auch was nachzahlen müsstest.
LG,
Corinna

Ja, das ist so....

... Du unterschreibst Anlage U und Dein Ex muss Dir den Nachteil ausgleichen.
Sonst könnte er Deinen Unterhalt nur über außergewöhnliche Belastungen anrechnen, und da hat er einen zumutbaren Betrag, den er nicht erstattet bekommt.
LG Conny

NEIN, aber

lass dir von ihm schriftlich bestätigen, dass er für dich die steuerlichen Nachteile übernimmt. Wenn er dir diese Bestätigung gibt, bist du verpflichtet ihm die Anlage U zu unterschreiben (= da du dadurch keine Nachteile hast).
Sollte er dir keine Bestätigung geben wollen, musst du ihm die Anlage U nicht unterschreiben und er käme mit einer eventuellen Klage auch nicht durch.
LG Fibila

Nochmal Anlage U

Danke schon mal. Mein Ex hat gesagt, wenn ich die Anlage U nicht unterschreibe, wird der Unterhalt neu berechnet und ich bekomm dann halt entsprechend weniger Unterhalt. Ist das dann so richtig? Denn dann wär es ja egal, ob ich unterschreibe oder nicht. Entweder ich muss die Steuern nachzahlen oder ich krieg weniger. Oder muss mein Ex diesen Ausgleich dann noch selber tragen, also quasi, was ich an Steuern nachzahlen müsste, wenn ich unterschreibe?
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen