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Lohn im individuellen Beschäftigunsverbot

Liebes Expertenteam,
bis 21.9.18 arbeite ich 30Stunden pro Woche. Danach kehre ich wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurück. Da es mir zu stressig wird, will mir meine Frauenärztin ein individuelles Beschäftigundverbot von 20 Stunden geben. Nun stelle ich mir die Frage ob ich das Gehalt für die Vollzeitstelle bekomme oder das Durchschnittsgehalt der letzten Wochen (also von 30 Stunden)?
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.09.2018, 16:05 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Lohn im individuellen Beschäftigunsverbot

Liebe Juliane,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ist eine Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.

(Quelle: Rund ums Baby)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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