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Krebsfrüherkennung

Pap-Test: Was sagen Pap I bis Pap V aus?

Der Pap-Test ist eine der wichtigsten Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Als Teil der regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen findet er je nach Alter der Frau alle drei Jahre oder jedes Jahr statt.

Pap-Test: Was sagen Pap I bis Pap V aus?
© GettyImages/SDI Productions

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Was ist ein Pap-Test?

Der Pap-Test – auch Pap-Abstrich, zytologischer Abstrich, Abstrich oder Zervixabstrich genannt – dient der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Durch ihn können Zellveränderungen an Muttermund und Gebärmutterhals früh nachgewiesen und somit rechtzeitig behandelt werden.

Ein Befund ab Pap IIID kann auf eine Vorstufe von Krebs hindeuten. Die Methode des Pap-Tests wurde von dem griechischen Arzt George Papanicalau bereits vor etwa 90 Jahren erfunden und nach ihm benannt.

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Pap-Test ist Teil der Krebsfrüherkennung

Der Pap-Test wird während der gynäkologischen Untersuchung bei Frauenärztin oder Frauenarzt durchgeführt. Wie häufig die Untersuchung zur Krebsfrüherkennung erfolgt, ist seit 2020 abhängig vom Alter der Frau:

  • 20 bis 34 Jahre: einmal jährlich Pap-Test und gynäkologische Untersuchung
  • ab 35 Jahre: alle drei Jahre Kombination aus Pap-Test und HPV-Test sowie gynäkologische Untersuchung

Das Ergebnis liegt in der Regel etwa eine Woche nach dem Pap-Test vor. Wenn Sie bis dahin nichts von Ihrer*Ihrem Frauenärztin*Frauenarzt gehört haben, können Sie davon ausgehen, dass das Ergebnis des Pap-Abstrichs unauffällig war.

Je nach Befund erfolgt eine Wiederholung des Pap-Tests in geringeren oder größeren Zeitintervallen. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen wie eine Kolposkopie notwendig machen. Dabei wird die Schleimhaut des Muttermunds mit einer Lupe untersucht und ggf. kleine Gewebeproben entnommen (Biopsie). Kolposkopien finden meist in spezialisierten Praxen und/oder im Rahmen einer Dysplasie-Sprechstunde (Dysplasie = Gewebeveränderung) statt.

Ablauf: So wird der Pap-Test durchgeführt

Für den Pap-Test entnimmt die*der Ärztin*Arzt mit einer kleinen Bürste Schleimhautzellen vom Muttermund und aus der Öffnung des Gebärmutterhalses. Die Durchführung des Pap-Abstrichs ist in der Regel schmerzfrei und dauert nur kurz, kann aber etwas unangenehm sein. Manchmal treten danach harmlose, minimale Blutungen auf.

Im Anschluss werden die Zellproben an ein Labor gesendet und dort mikroskopisch auf Zellveränderungen und Anzeichen für Entzündungen untersucht. Dazu werden sie eingefärbt, um Veränderungen besser sichtbar machen und beurteilen zu können. Diese zytologische Untersuchung ist der eigentliche Pap-Test.

Die Ergebnisse werden dem Befund entsprechend eingestuft in Pap I bis Pap V, wobei es dabei auch noch weitere Unterteilungen gibt.

Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, sollte der Pap-Test nicht während der Menstruation durchgeführt werden. Der letzte Geschlechtsverkehr sowie etwaige Medikamentengaben (zum Beispiel Scheidenzäpfchen) sollten mindestens 24 Stunden her sein. Auch eine bakterielle Vaginose kann das Ergebnis verfälschen.

Pap-Test: Einteilung der Ergebnisse

  • Pap 0: Test konnte nicht ausgewertet werden (wahrscheinlich aus technischen Gründen) -> Wiederholung des Pap-Abstrichs
  • Pap I: unauffälliges Ergebnis -> nächster Abstrich im Vorsorgeintervall
  • Pap II-a: unauffälliges Ergebnis bei früherem, auffälligem Ergebnis -> Ärztin*Arzt entscheidet individuell, wie es weitergeht
  • Pap II: Normalbefund, erste Anzeichen von leichten Veränderungen, leichte Entzündungen oder Reizungen sind am Muttermund erkennbar -> entweder nächster Abstrich im Vorsorgeintervall oder weitere zytologische Abklärung
  • Pap III: der Abstrich ist unklar, es liegen zwar Veränderungen vor, diese können aber nicht eindeutig bestimmt werden -> neuer Abstrich notwendig, ggf. weitere gynäkologische Untersuchungen
  • Pap IIID: leichte bis mittelstarke Zellveränderungen (Dysplasien, deshalb das "D" als Zusatz), aber kein Krebs -> engmaschige Kontrolle mit Pap-Tests in kürzeren Zeitintervallen und/oder genauere Untersuchungen mittels Kolposkopie
  • Pap IVa: schwere Zellveränderungen, die noch nicht in das Gewebe wuchern und sich nur noch selten zurückbilden, Vorstadium eines Tumors -> weitere gynäkologische Untersuchung, Entfernung des betroffenen Gewebes mittels Konisation
  • Pap IVb: schwere Zellveränderungen, die sich eventuell schon ausgebreitet haben, Verdacht auf Krebsvorstufe oder Karzinom im Frühstadium  -> Entfernung und Abklärung des Gewebes mittels Konisation
  • Pap V: Zellen eines bösartigen Tumors können nachgewiesen werden (Krebs) -> weitere gynäkologische Untersuchungen, Entfernung des betroffenen Gewebes, weitere Diagnostik zur Ausbreitung des Tumors

Veränderungen am Gebärmutterhals sind nicht automatisch Krebs

Ein auffälliger Befund beim Abstrich (Pap IIID, leichte bis mittelstarke Veränderungen) bedeutet nicht automatisch, dass eine Krebserkrankung vorliegt. Solche Ergebnisse beim Pap-Test liefern vielmehr Hinweise auf eine Entzündung oder Zellveränderungen, aus denen sich später Krebs entwickeln kann.

Tatsächlich werden viele auffällige Ergebnisse des Pap-Tests durch Entzündungen hervorgerufen. Und auch bei einem Pap IIID handelt es sich zunächst einmal um Zellveränderungen, die weiter beobachtet und abgeklärt werden. Diese Zellveränderungen werden Dysplasien genannt. Stärker ausgeprägte Dysplasien gelten jedoch als Krebsvorstufe.

Aber: Dieser Befund sagt lediglich aus, dass das Risiko, Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln, erhöht ist. Weniger stark ausgeprägte Dysplasien bilden sich häufig auch von ganz alleine wieder zurück.

Pap I und Pap II: unauffällig

Pap I steht für völlig gesund aussehende Zellen. Dieses Ergebnis des Pap-Tests ist eher selten und kommt eigentlich nur bei jungen Frauen vor. Pap II gilt dagegen als Normalbefund bei erwachsenen Frauen. Die leichten Auffälligkeiten werden beispielsweise durch Reizungen aufgrund von Geschlechtsverkehr oder einer vorangegangenen Scheideninfektion verursacht.

Bei Pap I und Pap II wird der nächste Abstrich in der Regel erst wieder im regulären Vorsorgeintervall durchgeführt (bis 34 Jahre: alle drei Jahre, ab 35 Jahre: jährlich). Sind in der Vergangenheit auffällige Befunde vorgekommen, wird das Ergebnis des Pap-Tests als Pap II-a eingestuft. Je nach individueller Situation kann es sein, dass die*der Ärztin*Arzt trotz unauffälligen Befundes eine engmaschige Kontrolle für nötig hält.

Pap III ist ein sogenannter unklarer Befund. Er steht häufig für schlecht erhaltenes Probenmaterial, sodass ein weiterer Abstrich nötig wird.

Pap IIID: auffälliger Befund, Beobachtung notwendig

Lautet der Befund des Pap-Tests Pap IIID, liegen bereits Zellveränderungen vor. Die*der Frauenärztin*Frauenarzt spricht dann von einer geringen bis mittelgradigen Dysplasie. Bei Pap IIID handelt es sich jedoch noch nicht um Krebs.

Häufig bildet sich Pap IIID von alleine wieder zurück. Zur Abklärung wird eine Wiederholung des Tests nach drei Monaten sowie gegebenenfalls ein HPV-Test und eine Kolposkopie empfohlen.

Pap IV und Pap V: auffälliger Befund, genaue Untersuchung notwendig

Um Krebsvorstufen kann es sich beim Befund Pap IVa handeln. Pap IVb ist ziemlich sicher eine Krebsvorstufe, es kann auch bereits Krebs vorliegen, daher sind weitere Untersuchungen wie ein erneuter Zellabstrich, eine Kolposkopie und ggf. eine Biopsie mittels Konisation nötig.

Bei einer Konisation wird das veränderte Gewebe aus dem Gebärmutterhals in Form eines Kegels (Konus) entfernt. Die Gewebeprobe wird anschließend im Labor auf bösartige Zellveränderungen hin untersucht (Biopsie). Eine Konisation sollte bei Frauen mit Kinderwunsch aber sorgfältig erwogen werden, da sie in einer späteren Schwangerschaft das Risiko einer Frühgeburt erhöhen kann.

Bei Pap V handelt es sich sehr wahrscheinlich um Krebs, da im Zellabstrich Karzinomzellen gefunden wurden. Die Diagnose wird durch Kolposkopie und Biopsie gesichert.

Pap-Test und HPV-Test: Der neue Ko-Test

Seit 2020 besteht für Frauen ab 35 Jahren das Angebot des sogenannten Ko-Tests. Dabei wird die Zellprobe aus dem Pap-Abstrich sowohl auf Zellveränderungen als auch auf Humane Papillomviren (HPV) untersucht.

Konkret möchte man untersuchen, ob der Gebärmutterhals mit HPV-Hochrisikotypen (vor allem die relativ häufigen Typen 16 und 18) infiziert ist, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können.

Da diese Kombinationsuntersuchung mehr Sicherheit bieten soll, wird sie – bei unauffälligem Befund – lediglich alle drei Jahre wiederholt.

Pap-Abstrich in der Schwangerschaft

Auch während der Schwangerschaft kann ein Pap-Test durchgeführt werden. Dieser ist nicht gefährlich und kann keine Frühgeburt auslösen. Allerdings können die hormonellen Veränderungen in der Schwangerschaft auch das Ergebnis des Tests verfälschen.

Sollte sich tatsächlich ein auffälliger Befund ergeben, wird Ihr*e Frauenärztin*Frauenarzt zunächst in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob sich das Ergebnis von alleine wieder normalisiert. Eine direkte Gefahr fürs Baby besteht dabei nicht.

Sollte eine Konisation notwendig sein, wird diese, wenn irgend möglich, bis nach der Entbindung hinausgeschoben.

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