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betreuungsgeld 2013/2014

hallo,

ich hab eben was über betreuungsgeld gelesen und mich würde intressieren wie sich das verhält wenn ich tz arbeite aber keinen krippenplatz in anspruch nehme?

bzw. ich mir die betreuung mit meinem mann teile. ich konnte da leider nichts finden, wisen sie näheres und können es erklären u.u.?

 

lg

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.05.2013, 18:32 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: betreuungsgeld 2013/2014

Liebe jackie,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen.

Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2009 zwischen FDP und CDU/CSU geschlossen wurde, ist zu lesen: 
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100/150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

Das Betreuungsgeld soll am 1. August 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt:

§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

 

Das Betreuungsgeld soll zunächst 100 Euro, später 150 Euro pro Kind betragen.

 

Pro Monat werden zusätzlich 15 Euro gezahlt, wenn das Betreuungsgeld von den Eltern für die Ausbildung des Kindes angespart wird (Bildungssparen) oder für die Altersversorgung des Kindes eingesetz wird.

 

(Quelle Betreuungsgeld aktuell)

Nach aktuellem Stand ist entscheidend, wo das Kind betreut wird - nicht, ob die Eltern arbeiten gehen. Kümmern sich Eltern, Großeltern, Tagesmutter oder beispielsweise ein privater Kinderladen um die Kleinen, wird Betreuungsgeld gezahlt.

Dementsprechend haben Sie Anspruch auf das Betreungsgeld auch wenn Sie Tz arbeiten gehen und sich die Betreuung des Kindes mit Ihrem Mann teilen.

Bei detailierteren Fragen können Sie sich auch an die Familienkasse wenden, die hierzu umfangreichere Antworten geben kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

danke

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.05.2013, 18:35 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: danke

gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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