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beschäftigungverbot

hallo! ich hab da mal ein paar fragen. ich war auf anraten meines chefs beim betriebsarzt als klar war dass ich schwanger bin. dieser hat festgestellt dass ich in meinem job (altenpflege im ambulanten dienst) nicht weiter beschäftigt werden kann (immer allein unterwegs,schwere patienten heben und umsetzen, mit vielen krankheitserreger in kontakt usw). hat meinen chef mit einem schreiben darüber informiert und ein schreiben beigelegt was mein chef ausfüllen und ans regierungspräsidium schicken soll. das wurde auch gemacht. jetzt zu meinen fragen: 1.werde ich oder mein arbeitgeber schriftlich informiert ob der antrag auf ein beschäftigungverbot durch das regierungspräs. genehmigt wurde? warum geht das ans regierungspräsidium und nicht an die gewerbeaufsicht? wer zahlt jetzt mein geld, da mein chef ja mit der zahlung jetzt nichts mehr zu tun hat- laut betriebsarzt? wie ist das jetzt mit diesem monat, wenn die genehmigung mitte des monats kommt- muss dann mein chef den halben monat lohn bezahlen oder bezahlt das dann komplett eine andere stelle? lg
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.11.2013, 20:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: beschäftigungverbot

Liebe janinas1,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Während eines Beschäftigungsverbotes bekommen Sie die volle Lohnzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann sich dann die Zahlungen von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Das ist dann Sache Ihres Arbeitsgebers.

Normalerweise sollten Sie schriftlich bezüglich des Beschäftigungsverbotes schriftlich informiert werden. Ansonsten würde ich an Ihrer Stelle einfach mal das Regierungspräs. anrufen. Dort wird sich die Situation sicher bald klären lassen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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