Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Anliegen bzgl. meines zweiten Vatermonats. Unser zweites Kind wurde am 26.05. geboren und ich habe ab diesem Zeitpunkt meinen ersten Monat Elternzeit in Teilzeit (20 Std) genommen. Die Elterngeldstelle hat den zweiten Monat mal für den 12. LM gelegt, auch wenn dies noch nicht fest geplant war, bzw. auch beim Arbeitgeber noch ungeplant ist. Nun werde ich zum 01.10. den Arbeitgeber wechseln und möchte natürlich noch vorher den zweiten Monat nehmen, um meinen neuen Arbeitgeber nicht damit zu "belasten". Ich habe nun mal für den Zeitraum vom 26.08. bis zum 25.09. bei meinem aktuellen AG angefragt, aber eine Absage aufgrund betrieblicher Situation erhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende und wäre somit Mitte August fällig.
Meine Berechnung würde sagen, dass ich in der Woche vom 23.06. bis 30.06. meinem Arbeitgeber über die Elternzeit ab 26.08. informieren muss. Da er sie bereits abgelehnt hat, werden sicherlich Fragen gestellt, warum ich nun hier auf Konfrontationskurs gehe, da ein sehr harmonisches Arbeitsverhältnis herrscht. Da ich meiner Erachtung ab dem 23.06. im Kündigungsschutz stehe, kann ich ja prinzipiell auch sagen, dass ich das Unternehmen verlasse und dennoch meine offizielle Kündigung erst Mitte August abgeben. Bzw. auch sofort mit Vermerk Kündigung zum 30.09.
Bzgl. der Änderung des zweiten Monats benötige ich ja nur eine Absegnung von der Eltergeldstelle und nicht vom AG, oder?
Da der 23.06. bereits übermorgen ist, bin ich hier gerade wirklich etwas hippelig.
Danke für eine Antwort.
Vatermonat bei Kündigung
Re: Vatermonat bei Kündigung
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Wenn Sie wie beschrieben vorgehen wollen, sollten Sie mit der Elterngeldstelle wegen des zweiten Monats Rücksprache halten. Im Normalfall sollte es aber diesbezüglich keine Probleme geben.
Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
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